BT-Drucksache 14/5407

Staatsratsgebäude - Zukunft nach Auszug des Bundeskanzleramtes

Vom 27. Februar 2001


Deutscher Bundestag

Drucksache

14/

5407

14. Wahlperiode

27. 02. 2001

Kleine Anfrage

der Abgeordneten Petra Pau, Roland Claus und der Fraktion der PDS

Staatsratsgebäude – Zukunft nach Auszug des Bundeskanzleramtes

Im Rahmen der Hauptstadtplanung ist vorgesehen, dass das Bundeskanzleramt
im Frühjahr 2001 in den Neubau im Spreebogen umzieht und der provisorische
Sitz im Staatsratsgebäude am Schlossplatz in Berlin-Mitte aufgegeben wird.
Die anschließende Nutzung des bundeseigenen Gebäudes am Schlossplatz ist
ungeklärt. Die Zukunft des Gebäudes zu bestimmen, wurde auch der Experten-
kommission Historische Mitte Berlin als Fragestellung übertragen.

In den Vorgaben zum städtebaulichen Ideenwettbewerb zur Spreeinsel 1994 ist
noch vom Abriss des Gebäudes ausgegangen worden. Eine breite Initiative der
Fachöffentlichkeit hatte 1995 einen Perspektivenwechsel eingeleitet und die
Abrissüberlegungen zurückgedrängt. Nachdem das Staatsratsgebäude von der
Bundesregierung zunächst als Informationszentrum für den Hauptstadtumzug
und später als provisorischer Dienstsitz des Bundeskanzleramtes genutzt wor-
den war, ist das Staatsratsgebäude mittlerweile als ein publikumsfreundliches,
vielseitig nutzbares und baukulturell wertvolles Bauwerk von einer breiten
Öffentlichkeit erkannt und anerkannt worden.

Insbesondere die Öffnung des Staatsratsgebäudes für die Präsentation und
Erörterung des Hauptstadtumzugs und die Veranstaltungen des Berliner Stadt-
forums haben dem Gebäude eine ebenso reale wie symbolische Öffentlichkeit
gegeben, die es zuvor nie hatte. Während die eigentliche Machtzentrale der
DDR, das frühere ZK-Gebäude, heute dem Auswärtigen Amt dient und durch
den Neubau eher verborgen wirkt und der Palast der Republik seit einem Jahr-
zehnt geschlossen ist, hat allein der veränderte Gebrauch des Staatsratsgebäu-
des der demokratischen Inbesitznahme früherer Orte staatlicher Repräsentanz
durch die Bevölkerung Ausdruck verliehen. Erst durch diese demokratische
Inbesitznahme war es im Übrigen denkbar, dass der Bundeskanzler vorüber-
gehend im Staatsratsgebäude seinen Sitz nahm.

Mit dem bevorstehenden Auszug des Bundeskanzleramtes wird die Frage der
weiteren Nutzung des Staatsratsgebäudes und der Reaktivierung des öffent-
lichen Charakters dieses Gebäudes und des gesamten Schlossplatzareals wieder
aktuell. Vor diesem Hintergrund muss die jüngst bekannt gewordene Absicht
des Bundesnachrichtendienstes (BND), mit einem Teil seiner Dienststelle über-
gangsweise in die an das Staatsratsgebäude anschließenden Bürogebäude zu
ziehen, ebenso kritisch bewertet werden wie der presseöffentlich geäußerte
Wunsch des Vertriebenenverbandes, seinen Sitz hierher zu verlegen. Wie das
Berliner Stadtschloss nach der Novemberrevolution ein öffentlich zugänglicher
Ort geworden war, so sollte auch das Staatsratsgebäude nach dem friedlichen
Umbruch 1989/1990 ein Ort der Öffentlichkeit bleiben.
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– 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wann wird der Auszug des Bundeskanzlersamtes aus dem Staatsrats-
gebäude abgeschlossen sein?

2. Wer ist in der Bundesregierung zuständig für den Betrieb und die Unterhal-
tung des Gebäudes nach Auszug des Bundeskanzleramtes?

3. Welche (ggf. Zwischen-) Nutzungen sind unmittelbar nach Auszug des Bun-
deskanzleramtes vorgesehen bzw. welche Zwischennutzungen sind nach
Auffassung der Bundesregierung im Vorfeld und während der Umgestaltung
des Schlossplatzareals sinnvoll?

4. Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag, das Staatsratsgebäude an-
deren Trägern, z. B. dem Land Berlin, zu übertragen, um es für öffentliche
Nutzungen verfügbar zu machen?

5. Wann wird der zum Spreekanal offene Staatsratsgarten der Öffentlichkeit
zugänglich gemacht?

6. In welcher Weise würde der zeitweilige Einzug von Dienststellen des BND
in Bürogebäude hinter dem Staatsratsgebäude die öffentliche Nutzbarkeit
und Zugänglichkeit des Staatsratsgebäudes und des Staatsratsgartens beein-
trächtigen?

7. Auf welche Weise wurden bzw. werden die zukünftigen Nutzungen des
Staatsratsgebäudes mit dem Deutschen Bundestag, mit dem Land Berlin und
ggf. weiteren Institutionen abgestimmt?

Berlin, den 22. Februar 2001

Petra Pau
Roland Claus und Fraktion

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