BT-Drucksache 14/5349

zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der PDS -14/4351- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Eigenheimzulagegesetzes (EigZulG)

Vom 14. Februar 2001


Deutscher Bundestag

Drucksache

14/

5349

14. Wahlperiode

14. 02. 2001

Beschlussempfehlung und Bericht

des Finanzausschusses (7. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der PDS
– Drucksache 14/4351 –

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Eigenheimzulagengesetzes (EigZulG)

A. Problem

Der Gesetzentwurf sieht vor, einen neuen § 17a in das Eigenheimzulagengesetz
einzufügen, der die Förderung des Erwerbs von Anteilen an Wohnungsgenos-
senschaften auf den Erwerb von Anteilen an einer bestehenden, nicht eigen-
tumsorientierten Wohnungsgenossenschaft ausweitet und keine Mindesthöhe
des Genossenschaftsanteils voraussetzt. Der Förderbetrag soll 15 % des Genos-
senschaftsanteils bei einer Bemessungsgrenze von 40 000 DM geleisteter Ein-
lage betragen.

B. Lösung

Ablehnung des Gesetzentwurfs der Fraktion der PDS.

Ablehnung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Fraktionen
der CDU/CSU und F.D.P. gegen die Stimmen der Fraktion der PDS

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Keine
Drucksache

14/

5349

– 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf – Drucksache 14/4351 – abzulehnen.

Berlin, den 7. Februar 2001

Der Finanzausschuss

Christine Scheel

Vorsitzende

Elke Wülfing

Berichterstatterin

Dr. Barbara Höll

Berichterstatterin
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 –

Drucksache

14/

5349

Bericht der Abgeordneten Elke Wülfing und Dr. Barbara Höll

1. Verfahrensablauf

Der Gesetzentwurf der Fraktion der PDS zur Änderung des
Eigenheimzulagengesetzes – Bundestagsdrucksache 14/
4351 – ist dem Finanzausschuss in der 128. Sitzung des
Deutschen Bundestages am 27. Oktober 2000 zur federfüh-
renden Beratung sowie dem Ausschuss für Verkehr, Bau-
und Wohnungswesen und dem Haushaltsausschuss zur Mit-
beratung überwiesen worden. Im Finanzausschuss ist die
Vorlage am 7. Februar 2001 behandelt worden. Der Aus-
schuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen hat sich am
17. Januar 2001, der Haushaltsausschuss in seiner Sitzung
am 25. Oktober 2000 mit der Vorlage befasst.

2. Inhalt der Vorlage

Der Gesetzentwurf zielt auf die Erleichterung der Beteili-
gung breiter Schichten der Bevölkerung an genossenschaft-
lichem Wohneigentum sowie auf den Erhalt von Genossen-
schaftsbeständen ab. Die Aufnahme eines neuen § 17a in
das Eigenheimzulagengesetz soll daher die Förderung des
Anteilserwerbes an Wohnungsgenossenschaften von allein
eigentumsorientierten Genossenschaften auf bereits beste-
hende nicht eigentumsorientierte Genossenschaften erwei-
tern.

Nach dem Gesetzentwurf soll die Eigenheimzulage jedem
Anspruchsberechtigten einmalig für die Anschaffung von
Genossenschaftsanteilen an einer Wohnungsgenossenschaft
gewährt werden, die nicht bereits unter die Bedingungen
des § 17 Eigenheimzulagengesetz fällt. Bemessungsgrund-
lage für den Fördergrundbetrag soll die geleistete Einlage
bis max. 40 000 DM sein, ohne dass eine Mindesthöhe des
Genossenschaftsanteils vorausgesetzt wird. Der Förder-
grundbetrag für Anspruchsberechtigte soll 15 % des Genos-
senschaftsanteils – max. 6 000 DM – betragen und einmalig
bei Neueintritt und bei Nachweis des Erwerbs von Anteilen
an einer Wohnungsgenossenschaft gezahlt werden.

3. Stellungnahme der mitberatenden Ausschüsse

a)

Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen

Der Ausschuss empfiehlt mit den Stimmen der Koaliti-
onsfraktionen sowie der Fraktionen der CDU/CSU und
F.D.P. gegen die Stimmen der Fraktion der PDS die Ab-
lehnung des Gesetzentwurfs.

b)

Haushaltsausschuss

Der Ausschuss empfiehlt mehrheitlich gegen die Stim-
men der Fraktion der PDS, den Gesetzentwurf abzuleh-
nen.

4. Ausschussempfehlung

Im federführenden Finanzausschuss hat die Fraktion der
PDS den Standpunkt vertreten, es sei notwendig, noch mehr
Bürgerinnen und Bürger in den Genuss der Förderung durch
die Eigenheimzulage zu bringen. Nicht nur eigentumsorien-
tierte, sondern auch die nicht eigentumsorientierten Genos-
senschaften sollten gestärkt werden. Hierdurch werde auch
die Identifikation der Erwerberinnen und Erwerber dieser
Genossenschaftsanteile mit den Genossenschaften und der
Wohnung geschaffen.

Die Fraktion der CDU/CSU hat darauf hingewiesen, dass
der Gesetzentwurf dem Eigenheimzulagengesetz wider-
spreche, da er weder eigenheimsorientiert noch eigentums-
orientiert sei, sondern lediglich die Erhaltung von bestehen-
den Genossenschaften gewährleisten solle. Dies sei nicht
Sinn des Eigenheimzulagengesetzes, das auf die Schaffung
von Wohneigentum ziele.

Die Ablehnung des Antrags im Ausschuss erfolgte mit den
Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Fraktionen der
CDU/CSU und F.D.P. gegen die Stimmen der Fraktion der
PDS.

Berlin, den 7. Februar 2001

Elke Wülfing

Berichterstatterin

Dr. Barbara Höll

Berichterstatterin

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