BT-Drucksache 14/5347

zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der PDS -14/4010- Herabsetzung der Grundsteuer bei strukturellem Mietwohnungsleerstand

Vom 15. Februar 2001


Deutscher Bundestag

Drucksache

14/

5347

14. Wahlperiode

15. 02. 2001

Beschlussempfehlung und Bericht

des Finanzausschusses (7. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der PDS
– Drucksache 14/4010 –

Herabsetzung der Grundsteuer bei strukturellem Mietwohnungsleerstand

A. Problem

Mit diesem Antrag soll die Bundesregierung wegen der Wohnungsleerstände
vor allem in Ostdeutschland aufgefordert werden, bei wesentlicher Mietertrags-
minderung aufgrund dauerhaften, strukturellen Wohnungsleerstandes eine wei-
tergehende Minderung der Grundsteuer als bisher möglich zu gewähren. Bisher
kann die Grundsteuer in Höhe des Prozentsatzes erlassen werden, der vier
Fünfteln des Prozentsatzes der vom Steuerschuldner nicht zu vertretenden Min-
derung des Mietertrages entspricht.

B. Lösung

Ablehnung des Antrags der Fraktion der PDS.

Ablehnung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Fraktionen
der CDU/CSU und F.D.P. gegen die Stimmen der Fraktion der PDS

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Keine
Drucksache

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5347

– 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag – Drucksache 14/4010 – abzulehnen.

Berlin, den 7. Februar 2001

Der Finanzausschuss

Christine Scheel

Vorsitzende

Jochen-Konrad Fromme

Berichterstatter

Dr. Barbara Höll

Berichterstatterin
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 –

Drucksache

14/

5347

Bericht der Abgeordneten Jochen-Konrad Fromme und Dr. Barbara Höll

1. Verfahrensablauf

Der Antrag der Fraktion der PDS auf Herabsetzung der
Grundsteuer bei strukturellem Mietwohnungsleerstand
– Drucksache 14/4010 – ist dem Finanzausschuss in der
128. Sitzung des Deutschen Bundestages am 27. Oktober
2000 zur federführenden Beratung sowie dem Ausschuss
für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen zur Mitberatung
überwiesen worden. Im Finanzausschuss ist die Vorlage am
7. Februar 2001 behandelt worden. Der mitberatende Aus-
schuss hat sich in seiner Sitzung am 17. Januar 2001 mit der
Vorlage befasst.

2. Inhalt der Vorlage

Vor allem in Ostdeutschland ist dauerhafter, struktureller
Wohnungsleerstand zu einem weit verbreiteten Problem ge-
worden. Der Antrag strebt eine weitergehende Möglichkeit
der Herabsetzung der Grundsteuer von derzeit vier Fünfteln
des Prozentsatzes der vom Steuerschuldner nicht zu vertre-
tenden Minderung des Mietertrages auf fünf Fünftel dieses
Prozentsatzes an. Voraussetzungen für den weitergehenden
Erlass der Grundsteuer sollen nach dem Antrag sein, dass
die Minderung des Rohmietertrages aufgrund des dauerhaf-
ten, strukturellen Mietwohnungsleerstandes mindestens
20 % pro Jahr beträgt und der Grundstückseigentümer die
wesentliche Minderung des Mietertrages nicht zu vertreten
hat.

3. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses
für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen

Der Ausschuss empfiehlt mit den Stimmen der Koalitions-
fraktionen sowie der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P.
gegen die Stimmen der Fraktion der PDS, den Antrag abzu-
lehnen.

4. Ausschussempfehlung

Im federführenden Finanzausschuss hat die PDS darauf hin-
gewiesen, dass der Wohnungsleerstand in der Regel nicht
von den Wohnungsunternehmen zu vertreten sei, sondern
vor allem durch die demographische Entwicklung in der
Bevölkerung und die drastische Abwanderung insbesondere
junger Menschen begründet sei. Es sei daher ein vielfältiges
Instrumentarium nötig, z. B. durch den verstärkten Einsatz
von Finanzmitteln des Bundes, um die schwierige finanzi-
elle Situation von Wohnungseigentümern und Wohnungs-
unternehmen, vor allem in strukturschwachen Regionen, zu
verbessern. Sie hält es daher für erforderlich, die bestehende
Regelung des teilweisen Erlasses der Grundsteuer bei nicht
zu vertretender Minderung des Rohertrages aus Wohnungen
von mehr als 20 % dahin gehend abzuändern, dass auch der
gänzliche Erlass der Grundsteuer möglich sei. Dies sei zwar
nur eine relativ geringe finanzielle Entlastung, könne viel-
fach aber schon ausreichen, den Fortbestand vieler Woh-
nungsunternehmen zu sichern.

Die Koalitionsfraktionen halten dagegen den Antrag für zu
pauschal und unpräzise, da keine konkreten Zahlen zur Be-
lastung der Kommunen genannt würden. Im Bundeshaus-
halt seien bereits Gelder für den Rückbau von Altwohnun-
gen eingestellt worden. Die Maßnahmen zur Entlastung des
Mietwohnungsmarktes sollten nicht zersplittert werden.

Die Fraktion der CDU/CSU hält die Herabsetzung der
Grundsteuer für ungeeignet, da hierdurch die Probleme der
Wohnungsunternehmen nicht gelöst würden. Sie hält es
überdies nicht für akzeptabel, die Kommunen durch weite-
ren Erlass der Grundsteuer einseitig finanziell zu belasten.

Die Ablehnung des Gesetzentwurfs im Ausschuss erfolgte
mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Fraktio-
nen der CDU/CSU und F.D.P. gegen die Stimmen der Frak-
tion der PDS.

Berlin, den 7. Februar 2001

Jochen-Konrad Fromme

Berichterstatter

Dr. Barbara Höll

Berichterstatterin

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