BT-Drucksache 14/5334

Für ein effizientes und transparentes Ausfuhrgewährleistungssystem

Vom 14. Februar 2001


Deutscher Bundestag Drucksache 14/5334
14. Wahlperiode 14. 02. 2001

Antrag
der Abgeordneten Rainer Brüderle, Paul K. Friedhoff, Dr. Günter Rexrodt,
Hildebrecht Braun (Augsburg), Jörg van Essen, Horst Friedrich (Bayreuth),
Rainer Funke, Joachim Günther, Dr. Karlheinz Guttmacher, Ulrich Heinrich,
Walter Hirche, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Ulrich Irmer,
Dr. Heinrich L. Kolb, Jürgen Koppelin, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting,
Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Cornelia Pieper, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig,
Dr. Irmgard Schwaetzer, Dr. Dieter Thomae, Jürgen Türk, Dr.Wolfgang Gerhardt
und der Fraktion der F.D.P.

Für ein effizientes und transparentes Ausfuhrgewährleistungssystem

Der Bundestag wolle beschließen:

Der Erfolg deutscher Unternehmen auf den Weltmärkten hängt heutzutage
nicht nur von der hohen Qualität der angebotenen Produkte, von fortgeschritte-
nen Technologien und gutem Service ab, sondern auch von der Finanzierung,
die der deutsche Exporteur anbieten kann.

Die Ausfuhrgewährleistungen des Bundes (Hermes-Deckungen) haben in den
letzten fünfzig Jahren dazu beigetragen, die Stellung der deutschen Industrie
auf den Weltmärkten zu stärken und zu sichern. Ausfuhrgewährleistungen des
Bundes übernehmen eine wichtige Funktion bei der Erschließung besonders
dynamischer, aber auch risikoreicher Märkte in den Entwicklungs- und
Schwellenländern. Im Jahre 1999 wurden Hermes-Deckungen für Exportge-
schäfte in Höhe von insgesamt 26,7 Mrd. DM vergeben. 86,3 % der übernom-
menen Deckungen fielen auf Exporte in Entwicklungsländer, 11,7 % entfielen
auf mittel- und osteuropäische Länder. Die Industrieländer wiesen mit 2 % den
geringsten Anteil auf.

Besonders mittelständische Unternehmen suchen bei ihren Exportgeschäften
häufig die Unterstützung durch Hermes-Deckungen. 1999 entfielen auf diese
Gruppe insgesamt 85,6 % der übernommenen Einzeldeckungen. Ihr Anteil an
den gedeckten Auftragswerten betrug 64 %. Es ist außerdem zu berücksichti-
gen, dass bei den meisten großen Exportgeschäften mittelständische Unterneh-
men als Zulieferer beteiligt sind.

Vor diesem Hintergrund muss das deutsche System der Ausfuhrgewährleistun-
gen auch zukünftig als flexibles und effizientes Instrument der Exportförderung
weiterentwickelt werden. Maxime aller Maßnahmen muss sein, das gewach-
sene Vertrauen in die Ausfuhrgewährleistungspolitik des Bundes zu erhalten
und auszubauen. Hermes-Deckungen müssen mit so wenig Bürokratie und so
effizient wie moglich gehandhabt werden, damit sich deutsche Unternehmen
mit ihren innovativen Produkten und hohen technischen Standards auch in Zu-
kunft auf den Weltmärkten durchsetzen können.

Drucksache 14/5334 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Der Deutsche Bundestag stellt deshalb fest:

1. Wenn die OECD aufgrund eines Mandats des OECD-Ministerrates gemein-
same Umweltleitlinien für Ausfuhrgewährleistungen entwickelt, so müssen
diese insbesondere gewährleisten, dass es nicht zu Wettbewerbsverzerrun-
gen zwischen den OECD-Exportkreditversicherern kommt. Der Deutsche
Bundestag fordert die Bundesregierung auf, im Zuge dieser Verhandlungen
darauf zu achten, dass dem Interministeriellem Ausschuss ein angemessener
Ermessensspielraum erhalten bleibt, da nur Einzelfallprüfungen den spezifi-
schen Charakteristika eines jeden einzelnen Investitionsprojektes gerecht
werden können.

2. Der Hermes-Umweltleitfaden, den das Bundesministerium für Wirtschaft
und Technologie erarbeitet hat, wird diesen Anforderungen noch am ehesten
gerecht. Der Deutsche Bundestag wird alle Vorschläge des Bundesminis-
teriums für Wirtschaft und Technologie unterstützen, die dazu beitragen, das
Instrumentarium noch effizienter zu machen und flexibel an neue Anforde-
rungen, insbesondere im Interesse der mittelständischen Exportwirtschaft
anzupassen.

3. Der Deutsche Bundestag hält die im Umweltleitfaden des Bundesministe-
rium für Wirtschaft und Technologie vorgesehenen Schwellenwerte für das
Screening-Verfahren für hinreichend. Die Informationsanforderungen an
den antragstellenden Exporteur müssen dabei in jedem Fall dem Verhältnis-
mäßigkeitsgrundsatz entsprechen. Insbesondere für mittelständische Expor-
teure müssen die Kosten der Informationsaufbereitung in einer vertretbaren
Relation zum Auftragsvolumen bleiben. Für die Frage der inhaltlichen Aus-
gestaltung von Umweltschutzvorschriften spielt außerdem der Grad der Ein-
flussmöglichkeiten des deutschen Exporteurs auf das Gesamtprojekt eine
entscheidende Rolle. Hier erscheint ein deutscher Lieferanteil von mehr als
20 % als angemessene Schwelle.

4. Der Deutsche Bundestag lehnt die Einführung einer Ausschlussliste für Her-
mesbürgschaften ab. Gesetzliche Grundlagen für die Entscheidung über die
Ausfuhrfähigkeit von Gütern sind das Kriegswaffenkontrollgesetz und das
Außenwirtschaftsgesetz. Die entsprechenden Fachinstanzen sind das Bun-
desausfuhramt bzw. der Bundessicherheitsrat. Es ist nicht sinnvoll, neben
diesen Gremien noch eine dritte Instanz zu installieren, die noch einmal ei-
genständig über die Exportfähigkeit von Gütern entscheidet. Dies würde
Doppelarbeit bedeuten und für deutsche Unternehmen zu nachteiligen Ver-
zögerungen führen.

5. Der Deutsche Bundestag unterstützt den Vorschlag, innerhalb der OECD für
alle in Frage kommenden Projekte nach einheitlichen Kriterien in anonymi-
sierter Form eine Präsentation im Internet einzuführen. Eine solche Lösung
könnte dazu beitragen zu verhindern, dass durch einzelne problematische
Großprojekte das Image aller anderen Vorhaben, die für Hermes-Deckungen
zur Diskusssion stehen, geschädigt wird. Hingegen hält der Deutsche
Bundestag eine detaillierte Vorabinformation über Projekte, für die Bürg-
schaftsentscheidungen anstehen, für kontraproduktiv, da dies internationalen
Konkurrenten deutscher Anbieter Zugriffsmöglichkeiten auf unternehmens-
interne Informationen vor Abschluss der Verträge erlauben würde. Dies
würde die Wettbewerbsposition deutscher Unternehmen spürbar beeinträch-
tigen.

6. Zur verantwortungsbewussten Einzelfallentscheidung durch den Interminis-
teriellen Ausschuss gibt es keine Alternative. Eine stärkere Bürokratisierung
des Vergabeverfahrens durch neue Kriterienlisten oder gar einen neuen par-
lamentarischen Ausschuss würde das zum Teil schon jetzt recht langwierige
Verfahren weiter erschweren und damit gerade kleine und mittelständische

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/5334

Unternehmen von der Antragstellung von vornherein abhalten. Zwecks grö-
ßerer Transparenz sollten vielmehr länderbezogene Beschlüsse (z. B. über
Länderdeckungen, -entgelte, -konditionenstaffelungen) und allgemeine Be-
schlüsse (z. B. über die Ahndung von Korruption) zeitnah durch den Inter-
ministeriellen Ausschuss über das Internet allgemein zugänglich gemacht
werden.

7. Der Deutsche Bundestag hält es für notwendig und hinreichend, wenn die
im Interministeriellen Ausschuss vertretenen Ressorts die von ihnen betreu-
ten Ausschüsse des Deutschen Bundestages bei Bedarf über besondere
Charakteristika der in Frage stehenden Projekte rechtzeitig und umfassend
informieren.

Berlin, den 13. Februar 2001

Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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