BT-Drucksache 14/5287

Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung

Vom 7. Februar 2001


Deutscher Bundestag

Drucksache

14/

5287

14. Wahlperiode

07. 02. 2001

Kleine Anfrage

der Abgeordneten Jürgen Koppelin, Dr. Guido Westerwelle, Ina Albowitz,
Hildebrecht Braun (Augsburg), Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Jörg van
Essen, Ulrike Flach, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke,
Dr. Karlheinz Guttmacher, Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Walter Hirche, Birgit
Homburger, Dr. Werner Hoyer, Ulrich Irmer, Dr. Heinrich L. Kolb, Ina Lenke, Dirk
Niebel, Günther Friedrich Nolting, Detlef Parr, Cornelia Pieper, Dr. Günter Rexrodt,
Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Gerhard Schüßler, Dr. Irmgard Schwaetzer, Marita
Sehn, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Wolfgang Gerhardt und der
Fraktion der F.D.P.

Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung

Die Bundesregierung bzw. das Presse- und Informationsamt der Bundesregie-
rung (Bundespresseamt) hat den Auftrag, die Bürger und die Medien über die
Politik objektiv und sachlich zu informieren. Es erläutert und vertritt hierbei
mit den Mitteln der Öffentlichkeitsarbeit und der Informationspolitik Tätigkei-
ten, Vorhaben und Ziele der Bundesregierung. Seit der Regierungsübernahme
hat es eine Vielzahl verschiedener Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit – von
Anzeigenkampagnen, Publikationen bis hin zu gesponserten Veranstaltungen –
gegeben.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie hoch waren oder sind die Etats (Einzelaufstellung) der einzelnen Bun-
desministerien, des Bundeskanzleramtes und des Bundespresseamts für den
Bereich der Öffentlichkeitsarbeit in den Jahren 1998,1999, 2000 und 2001?

2. Wie stellen sich die Veränderungen absolut und prozentual für den vorge-
nannten Zeitraum dar?

3. Wie hoch waren die tatsächlich abgeflossenen Haushaltsmittel in den jewei-
ligen Etats (Soll-Ist-Vergleich) für die Jahre 1998, 1999 und 2000?

4. Welche Anzeigenkampagnen, Plakatwerbungen und Publikationen sind
durch die jetzige Bundesregierung in Auftrag gegeben und durchgeführt
worden?

5. In welchen Zeitungen, Zeitschriften, sonstigen Medien und in welchen Aus-
gaben (Angabe der Ausgabennummer mit Datum) sind die Anzeigen der
Bundesregierung geschaltet worden?

6. Wie hoch waren der Anzeigenpreis für die Anzeige der Bundesregierung in
der entsprechenden Ausgabe der in Frage 5 genannten Zeitschrift oder Zei-
tung?

7. Wie hoch waren im Einzelfall die Haushaltsmittel für die jeweiligen Kam-
pagnen, Plakatwerbungen und Publikationen?
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8. Gab es in der zurückliegenden Zeit noch andere Formen der Öffentlich-
keitsarbeit wie z. B. Zirkusveranstaltungen oder Ähnliches und wie hoch
waren die jeweiligen Kosten (aufgeschlüsselt nach Veranstaltungen)?

9. Von welchen Firmen oder Agenturen wurden die Anzeigen der Bundes-
regierung gestaltet und wie hoch waren die jeweiligen Honorare?

10. Welche Bedeutung für die Bundesregierung haben die im Beschluss des
Bundesverfassungsgerichtes vom 2. März 1977 aufgestellten Kriterien für
Öffentlichkeitsarbeit von Regierung und gesetzgebenden Körperschaften?

11. Berücksichtigt die Bundesregierung diese Kriterien durchgängig bei der
von ihr betriebenen Öffentlichkeitsarbeit, wenn nein, warum bestehen Ab-
weichungen?

12. Stimmt die Bundesregierung zu, dass im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit
bereits der Eindruck einer werbenden Einflussnahme zugunsten einzelner
Parteien vermieden werden muss, wenn nein, wie begründet sie dies?

13. Wie bewertet die Bundesregierung in ihren Publikationen das Verhältnis
von informativem Gehalt und reklamehafter Aufmachung?

14. Wie fällt diese Bewertung für die Kampagne „Name IT! Win IT! – Dieser
Adler braucht einen Namen“ aus?

15. Mit welchem Betrag haben sich Unternehmen seit der Regierungsüber-
nahme in den Jahren 1998 bis 2000 bei der Finanzierung öffentlicher Ver-
anstaltungen von Bundesregierung und nachgeordneten Bundesbehörden
(Einzelaufstellung) beteiligt?

16. Welche Firmen haben sich an Veranstaltungen der Bundesregierung in den
Jahren 1999 und 2000 als Sponsoren beteiligt?

17. Welche Beträge sind dabei in den betreffenden Haushaltsjahren auf der
Einnahmenseite (Nennung des jeweiligen Kapitels und Titels) verbucht
worden?

18. Sind für das Haushaltsjahr 2001 vergleichbare Finanzierungen geplant und
wenn ja, für welche Veranstaltungen?

19. Wie erklärt die Bundesregierung die Tatsache, dass es laut „DER
SPIEGEL“ vom 5. Februar 2001 in 63 % der Fälle eine so genannte
Gegenleistung für die Finanzierung gab und worin bestand diese?

20. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass ihr und ihren nachgeordneten
Behörden eine Objektivitäts- und Neutralitätspflicht gegenüber Privatper-
sonen und -unternehmen obliegt?

21. Worin besteht möglicherweise eine Verletzung der Objektivitäts- und Neu-
tralitätspflicht der Bundesregierung und ihrer nachgeordneten Behörden
bei der Gewährung von Gegenleistungen für die Finanzierung von Veran-
staltungen?

22. Welche Anzeigenkampagnen sind von der Bundesregierung für die Jahre
2001 und 2002 geplant?

23. Welche Projekte der Öffentlichkeitsarbeit plant die Bundesregierung im
Jahr 2001?

24. Welche Projekte der Öffentlichkeitsarbeit sind von der Bundesregierung
bereits jetzt für das Jahr 2002 in Vorbereitung und Planung?

Berlin, den 6. Februar 2001

Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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