BT-Drucksache 14/5274

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Ausprägung einer 1-DM-Goldmünze und die Errichtung der Stiftung "Geld und Währung" und zur Unterstüzung der Rekonstruktion der Museumsinsel (Museumsinselunterstützungsgesetz)

Vom 9. Februar 2001


Deutscher Bundestag Drucksache 14/5274
14. Wahlperiode 09. 02. 2001

Gesetzentwurf
der Abgeordneten Dr. Günter Rexrodt, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Rainer
Brüderle, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Horst Friedrich (Bayreuth),
Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann, Joachim Günther (Plauen), Klaus Haupt,
Ulrich Heinrich, Walter Hirche, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Ulrich Irmer,
Dr. Heinrich L. Kolb, Jürgen Koppelin, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting,
Detlef Parr, Cornelia Pieper, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Gerhard Schüßler,
Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Wolfgang Gerhardt und der
Fraktion der F.D.P.

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Ausprägung einer
1-DM-Goldmünze und die Errichtung der Stiftung „Geld und Währung“ und zur
Unterstützung der Rekonstruktion der Museumsinsel (Museumsinselunterstüt-
zungsgesetz)

A. Problem

Die Bundesregierung hat die Ausprägung einer 1-DM-Goldmünze beschlossen,
deren Erlös überwiegend einer Stiftung „Geld und Währung“ zugute kommen
soll. Die Gründung dieser Stiftung ist überflüssig. Zugleich benötigt die Stif-
tung Preußischer Kulturbesitz dringend Mittel, um die Museumsinsel zu sanie-
ren. Der Erlös aus der Ausprägung einer 1-DM-Goldmünze muss deshalb voll-
ständig der Stiftung Preußischer Kulturbesitz zugute kommen.

B. Lösung

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Ausprägung einer 1-DM-Gold-
münze und die Errichtung der Stiftung „Geld und Währung“ (Museumsinsel-
unterstützungsgesetz).

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Bund, Länder und Gemeinden werden nicht mit Kosten belastet, da in Höhe der
Differenz zwischen dem ursprünglichen Anschaffungswert des Goldes durch
die Deutsche Bundesbank und dem Veräußerungserlös der Münzen zum Markt-
wert ein Gewinn von voraussichtlich 130 bis 170 Mio. DM aus einer Million
Stück Münzen realisiert wird, der zweckgebunden für die Stiftung Preußischer
Kulturbesitz verwendet wird.

Drucksache 14/5274 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Ausprägung einer
1-DM-Goldmünze und die Errichtung der Stiftung „Geld und Währung“ und zur
Unterstützung der Rekonstruktion der Museumsinsel
(Museumsinselunterstützungsgesetz)

Der Deutsche Bundestag hat folgendes Gesetz beschlos-
sen:

Artikel 1

Das Gesetz über die Ausprägung einer 1-DM-Gold-
münze und die Errichtung der Stiftung „Geld und Wäh-
rung“ wird wie folgt geändert:

Erster Abschnitt
Ausgabe einer 1-DM-Goldmünze

§ 8
Erlösverwendung

(1) Der Nettoerlös aus dem Inverkehrbringen der 1-DM-
Goldmünzen fließt in voller Höhe der Stiftung Preußischer

Kulturbesitz zu. Er ist zweckgebunden für die Sanierung der
Berliner Museumsinsel einzusetzen.

(2) Die Deutsche Bundesbank kehrt den Nettoerlös am
2. Januar 2002 aus.

Artikel 2

Die §§ 10 bis 18, die die neu zu errichtende Stiftung
„Geld und Währung“ betreffen, werden ersatzlos gestri-
chen.

Artikel 3

Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in
Kraft.

Berlin, den 9. Februar 2001

Dr. Günter Rexrodt
Hans-Joachim Otto (Frankfurt)
Rainer Brüderle
Ernst Burgbacher
Jörg van Essen
Horst Friedrich (Bayreuth)
Rainer Funke
Hans-Michael Goldmann
Joachim Günther (Plauen)
Klaus Haupt
Ulrich Heinrich
Walter Hirche
Birgit Homburger
Dr. Werner Hoyer
Ulrich Irmer
Dr. Heinrich L. Kolb
Jürgen Koppelin
Dirk Niebel
Günther Friedrich Nolting
Detlef Parr
Cornelia Pieper
Dr. Edzard Schmidt-Jortzig
Gerhard Schüßler
Dr. Hermann Otto Solms
Carl-Ludwig Thiele
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/5274

Begründung

Zu Artikel 1

Die Verwendung des Nettoerlöses aus der Ausgabe der
1-DM-Goldmünzen wird in § 8 geregelt. Der Nettoerlös er-
gibt sich als Differenz zwischen dem Ausgabepreis multip-
liziert mit der Zahl der ausgegebenen Münzen einerseits und
den Anschaffungskosten des Goldes, den Kosten für die
Herstellung der Münzronden sowie die Prägung der Mün-
zen und dem Nominalwert der Münze multipliziert mit der
Zahl der ausgegebenen Münzen andererseits.

Anhand der gegenwärtigen Goldpreisbewegungen ist bei ei-
ner Ausgabemenge von einer Million Stück 1-DM-Gold-
münzen mit einem Nettoerlös von 130 bis 170 Mio. DM zu
rechnen. Letztlich hängt der Nettoerlös sowohl von der tat-
sächlichen Ausgabemenge an Münzen als auch von der
Goldpreisentwicklung im Jahre 2001 ab, kann also zz. noch
nicht endgültig berechnet werden.

Gemäß Absatz 1 fließt der gesamte Nettoerlös der Stiftung
Preußischer Kulturbesitz zu. Der Nettoerlös ist zweckge-
bunden für die Sanierung der Berliner Museumsinsel. Die
Museumsinsel in Berlin ist von der UNESCO als kulturelles
Welterbe anerkannt worden.

Sie bedarf dringend der Sanierung und Restaurierung. Mit
der Auskehrung des Nettoerlöses an die Stiftung Preußi-
scher Kulturbesitz wird entscheidend dazu beigetragen, dass
die Museumsinsel in einem Zeitraum von zehn Jahren nach
Maßgabe des Masterplans hergerichtet werden kann.

Finanzverfassungsrechtliche Probleme ergeben sich nicht,
weil der Erlös an die Stiftung Preußischer Kulturbesitz geht,
die von allen Bundesländern getragen wird.

Die Mittelbereitstellung erfolgt gemäß Absatz 2 am
2. Januar 2002, dem ersten Werktag nach dem letztmög-
lichen Tag des Inverkehrbringens der Goldmünzen.

Zu Artikel 2

Der zweite Abschnitt, der die zu errichtende Stiftung „Geld
und Währung“ betrifft, wird ersatzlos gestrichen.

Eine Stiftung „Geld und Währung“, die die Deutsche Bun-
desbank auf dem Gebiet der Wahrung der Geldwertstabilität
durch wirtschafts- und rechtswissenschaftliche Forschung
unterstützt, insbesondere auf dem Gebiet des Geld- und
Währungswesens, ist nicht notwendig.

Aufgrund der besonderen inhaltlichen Nähe der Stiftung zu
der Tätigkeit der Deutschen Bundesbank würden sich in
hohem Maße Überschneidungen bei der Forschung ergeben.
Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf eine Kleine
Anfrage der Fraktion der F.D.P. (Bundestagsdrucksache
14/5037) bestätigt, dass sich sowohl der Sachverständigen-
rat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwick-
lung als auch die Wirtschaftsforschungsinstitute regelmäßig
kompetent und fachlich fundiert zu geld- und währungspoli-
tischen Fragen äußern. Sie hat dabei hervorgehoben, dass in
diesem Zusammenhang allerdings keine Grundlagenfor-
schung betrieben werde. Dies ist zutreffend; Grundlagen-
forschung ist allerdings die Voraussetzung kompetenter und
fachlich fundierter Gutachten. Daraus lässt sich im Um-
kehrschluss ableiten, dass eine qualitativ hochstehende
Grundlagenforschung auf dem Gebiet der Geld- und Wäh-
rungspolitik in Deutschland geleistet wird.

Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort zugleich betont,
dass es keine konkreten politischen Vorgaben für die wirt-
schaftswissenschaftlichen Aktivitäten der Deutschen Bun-
desbank gibt. Dies steht im Kern im Widerspruch zu den
Argumenten, insbesondere zur Begründung von § 11 des
Gesetzentwurfes der Bundesregierung, die die Errichtung
der Stiftung rechtfertigen sollen. Zugleich räumt die Bun-
desregierung ein, dass eine klare Trennungslinie zwischen
den Aktivitäten des neuen volkswirtschaftlichen For-
schungszentrums der Deutschen Bundesbank und der Stif-
tung in der Praxis nicht immer eindeutig zu ziehen sein
wird.

Aus den Äußerungen der Bundesregierung ergibt sich mit-
hin, dass eine Stiftung „Geld und Währung“ überflüssig ist.

Zu Artikel 3

Artikel 3 regelt das Inkrafttreten.

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