BT-Drucksache 14/5228

Neuausrichtung der Agrarpolitik: Offensive für den Verbraucherschutz - Perspektiven für die Landwirtschaft

Vom 7. Februar 2001


Deutscher Bundestag Drucksache 14/5228
14. Wahlperiode 07. 02. 2001

Antrag
der Abgeordneten Waltraud Wolff (Wolmirstedt), Heino Wiese (Hannover), Brigitte
Adler, Ernst Bahr, Rainer Brinkmann (Detmold), Christel Deichmann, Annette
Faße, Iris Follak, Renate Gradistanac, Günter Graf (Friesoythe), Reinhold Hemker,
Gustav Herzog, Iris Hoffmann (Wismar), Eike Maria Hovermann, Ilse Janz,
Marianne Klappert, Werner Labsch, Holger Ortel, Silvia Schmidt (Eisleben),
Wilhelm Schmidt (Salzgitter), Heinz Schmitt (Berg), Karsten Schönfeld, Reinhard
Schultz (Everswinkel), Dr. R. Werner Schuster, Jella Teuchner, Matthias Weisheit,
Dr. Norbert Wieczorek, Heidemarie Wright, Dr. Peter Struck und der Fraktion
der SPD
sowie der Abgeordneten Ulrike Höfken, Steffi Lemke, Kerstin Müller (Köln),
Rezzo Schlauch und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Neuausrichtung der Agrarpolitik:
Offensive für den Verbraucherschutz – Perspektiven für die Landwirtschaft

Der Bundstag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die BSE-Krise hat eine breite gesellschaftliche Debatte über die Lebensmittel-
produktion ausgelöst, von der alle Beteiligten – Zulieferer, Landwirte, Verar-
beiter und Verbraucher – betroffen sind. Die Politik hat diese Debatte aufge-
griffen und eine Neuorientierung der Agrarpolitik eingeleitet.

In den vergangenen Jahrzehnten haben Agrarpolitik und -wissenschaft sowie
große Teile der Gesellschaft weitgehend verdrängt, dass agrarische Produktion
immer im Zusammenwirken mit Pflanzen und Tieren, also lebender Natur, so-
wie ländlicher Entwicklung stattfindet. Gewerblich-industrielle Strategien der
Produktkostenminimierung durch überzogene Spezialisierung und Massener-
zeugung stehen jedoch in Widerspruch zu nachhaltigen, für die Gesundheit des
Verbrauchers unbedenklichen sowie umwelt- und naturverträglichen Produkti-
onsweisen. Diese Fehlentwicklung beschränkt sich nicht auf Deutschland und
Europa. Landwirte in vielen Ländern sind – nicht zuletzt aufgrund der Agrar-
subventionen in Industrieländern – dem ruinösen Preiswettlauf nach unten
unterworfen. Gleichzeitig steigen die gesellschaftlichen Kosten, um landwirt-
schaftliche Produktion zu erhalten, Übermengen abzusetzen, die Folgen
ungesunder Ernährung zu finanzieren und die Beeinträchtigung der Natur zu
reparieren.

Die BSE-Krise hat das Vertrauen der Verbraucher in die Sicherheit und Qualität
unserer Lebensmittel tief erschüttert. Sie zeigt exemplarisch, dass die bisherige
Agrarpolitik und Lebensmittelproduktion in Europa in eine Sackgasse geraten
sind. Sie bietet aber gleichfalls die große Chance, in einer gemeinsamen An-
strengung von Verbrauchern, Landwirten, Umwelt- und Tierschutzverbänden,

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Politik, Wissenschaft und landwirtschaftlicher Beratung neue Wege zu be-
schreiten: Sichere, gesunde, umweltverträgliche Qualität statt Masse – sowohl
in der Produktion als auch im Verbrauch.

Aufgrund der BSE-Krise droht zahllosen Betrieben der Land- und Ernährungs-
wirtschaft das wirtschaftliche Aus. Die Bewältigung der BSE-Krise wird die
Haushalte von EU, Bund, Ländern und Kommunen erheblich belasten. Auch
von daher hat die BSE-Krise Folgen im Hinblick auf die Weiterentwicklung ei-
ner nachhaltigen Landwirtschaft. Hier sind nicht nur der Gesetzgeber und die
Bundesregierung gefordert, sondern auch die Landwirte, die Ernährungswirt-
schaft, der Handel und die Verbraucher selbst. Damit den Lebensmitteln vom
Verbraucher wieder Vertrauen und Wertschätzung entgegengebracht werden
und wieder angemessene Erzeugerpreise erzielt werden können, muss Lebens-
mittelproduktion zuallererst Qualitätsproduktion sein.

Der Bundeskanzler und die Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernäh-
rung und Landwirtschaft haben daher zu einer Umorientierung der Agrarpolitik
aufgerufen und die ersten Schritte eingeleitet. Diese Politik wird in der Gesell-
schaft und von den Verbraucherinnen und Verbraucher breit getragen.

II. Der Deutsche Bundestag begrüßt,

– dass die Bundesregierung einen Wechsel in der Agrar- und Verbraucherpoli-
tik vollzieht, die dem gesundheitlichen Verbraucherschutz und der Qualität
unserer Nahrungsmittel oberste Priorität einräumt. Die Rahmenbedingungen
für Landwirtschaft, Ernährungswirtschaft und Handel müssen so gestaltet
werden, dass sich eine umwelt- und naturverträgliche Produktion durchsetzt
und sich die Erzeugung gesunder Lebensmittel wirtschaftlich lohnt;

– dass die Bundesregierung einen Runden Tisch für Verbraucherschutz und
Landwirtschaft initiieren will, an dem maßgebliche Vertreter aus Politik,
Wissenschaft, Gewerkschaften, Nichtregierungsorganisationen, Verbrau-
cherorganisationen, Handel sowie Verbände der Land- und Ernährungs-
wirtschaft beteiligt sind. Kernaufgabe des Bündnisses ist, Konzepte und
Umsetzungverfahren für eine verbraucherorientierte und nachhaltige Neu-
ausrichtung der Landwirtschaftspolitik beratend zu begleiten und Vor-
schläge zu ihrer konkreten Weiterentwicklung zu machen.

Die neue Landwirtschaftspolitik soll folgende Ziele haben:

 Lebensmittelsicherheit und Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbrau-
cher in die Lebensmittelerzeugung wiederherstellen,

 Umwelt-, Natur- und Boden-, Tierschutz zu einem integralen Bestandteil der
Agrarpolitik machen,

 den hohen Einsatz von Steuermitteln für eine fehlorientierte Lebensmittel-
produktion und außerdem deren Folgekosten im Gesundheitswesen sowie
für Umwelt-Reparaturmaßnahmen beenden,

 Landwirtschaftsbetrieben und Lebensmittelwirtschaft neue Perspektiven
bieten, Arbeitsplätze und Betriebe sichern,

 die Wettbewerbsfähigkeit einer nachhaltigen Wirtschaftsweise sichern,

 tragfähige Konzepte für die nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raums
anbieten.

Die Landwirtschaft kann den Wandel nicht allein vollziehen. Handel, Lebens-
mittelhandwerk und -industrie und nicht zuletzt die Verbraucher sind in der
Pflicht, an der Umgestaltung der Lebensmittelerzeugung mitzuwirken.

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III. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. vorsorgenden Verbraucherschutz und Transparenz in der Lebensmittelpro-
duktion und -vermarktung herzustellen und dazu folgende Maßnahmen zu
ergreifen:

– Das Lebensmittelrecht soll überarbeitet und die Vorschläge zu einem EU-
Weißbuch Lebensmittelsicherheit sollen unterstützt werden.
Die gesetzlichen Bestimmungen zur Lebensmittelverarbeitung und -kenn-
zeichnung einschließlich der Kennzeichnung gentechnisch veränderter Le-
bensmittel sollen im Hinblick auf eine lückenlose Etikettierung und Kon-
trolle über die gesamte Lebensmittelerzeugungskette hinweg („Vom Stall
zur Ladentheke“) und in Bezug auf Lebensmittelinhalts- und -zusatzstoffe
sowie Rückstände verbessert werden.

– Orientierung und Information für die Verbraucher sollen erleichtert werden:
Prioritär sind ein klar erkennbares, bundesweit einzuführendes Öko-Quali-
tätssiegel für Lebensmittel nach den strengen Kriterien des ökologischen
Landbaus zu initiieren und ein Konzept für ein Qualitätssiegel für eine kon-
ventionelle Lebensmittelproduktion, die eine Einhaltung neu definierter
Standards für eine verbrauchergerechte Landwirtschaft garantiert, vorzu-
legen. Dazu sollen gehören: Umwelt- und naturschonende Produktions-
weise, artgerechte und flächengebundene Tierhaltung, Standards für und
klare Kennzeichnung von Futtermitteln, lückenlose Herkunftskennzeich-
nung vom Stall bis zur Ladentheke und bis auf weiteres der Verzicht auf den
Einsatz der Gentechnik in der Landwirtschaft.
In dieses Konzept soll vor allem auch der Handel eingebunden werden, der
zusammen mit der konventionellen und der ökologischen Landwirtschaft,
der Ernährungswirtschaft und den Verbänden die Wende in der Agrarpolitik
mit tragen muss.

– Ein sofortiges Verbot von Separatorenfleisch soll umgehend national und
möglichst auf EU-Ebene erlassen werden. Antibiotische Leistungsförderer
und andere gesundheitsgefährdende Zusatzstoffe müssen in der Tierhaltung
verboten werden. Ebenso soll die Anwendung von Antibiotika als Pflanzen-
schutzmittel im Obstbau grundsätzlich untersagt werden. Auch auf EU-
Ebene soll überdies ein dauerhaftes Verbot der Verfütterung von Tiermehlen
sowie von Tierfetten erreicht werden.

– Die Koordination mit EU und Bundesländern in allen Fragen des Verbrau-
cherschutzes muss verbessert werden. Bund und Länder sollen sich über die
Verbesserung der Überwachung von Lebens- und Futtermitteln sowie des
Veterinärwesens verständigen. Der Einfluss und die Mittelausstattung un-
abhängiger Verbraucherorganisationen wie der Verbraucherzentralen sollen
gestärkt werden.

– EU-weit und national sollen eine offene Deklaration aller Futtermittel-
bestandteile, eine abschließende Positivliste über alle zugelassenen Futter-
mittelbestandteile sowie Kennzeichnungsvorschriften für die Verwendung
gentechnisch veränderter Futtermittelbestandteile (Novel-Feed-Verordnung)
schnellstmöglich durchgesetzt werden.

– Es soll eine bundesweite Kampagne zur Aufklärung der Verbraucher über
die Vorzüge von Produkten regionaler Herkunft, artgerechter Tierhaltung
und ökologischer Produktion, von Herkunftsnachweisen und Qualitätspro-
duktion durchgeführt werden, mit dem Ziel, dass gesunde Lebensmittel wie-
der ihrem Wert gemäß honoriert werden.

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2. die artgerechte Tierhaltung und umweltgerechte Produktion in der konven-
tionellen Landwirtschaft sowie die nachhaltige Entwicklung ländlicher
Räume durch folgende Maßnahmen zu stärken:

– Die Möglichkeiten der Agenda 2000 zur Verknüpfung von EU-Fördermit-
teln an die Einhaltung von Kriterien des Verbraucher-, Umwelt- und Tier-
schutzes sowie an Arbeitsplätze (Modulation, Cross-compliance) sollen
kurzfristig ausgeschöpft werden.

– Auf EU-Ebene muss eine neue Agrarreform auf die Agenda gesetzt wer-
den. Mittel für Preisstützung und Direktzahlungen sollen verstärkt in die
zweite Säule der EU-Agrarpolitik – die nachhaltige Entwicklung ländlicher
Räume – umgeschichtet werden. Agrarsubventionen sollen EU-weit mög-
lichst weitgehend an klar definierte Umwelt- und Tierschutzanforderungen
oder besondere Umwelt- oder Arbeitsplatzleistungen gebunden werden.
Agrarsubventionen, die Umweltbelastungen bewirken oder verschärfen,
sind zu vermeiden. Die EU-Verordnung „Ländlicher Raum“ soll zum zent-
ralen Element der EU-Agrarpolitik mit einer Ausrichtung auf regionale
Vermarktung, artgerechte Tierhaltung, naturnahe, umweltgerechte und öko-
logische Landwirtschaft, Vertragsnaturschutz, nachwachsender Rohstoffe
sowie der Entwicklung ländlicher Räume, des ländlichen Tourismus und
der Arbeitsplätze werden. Die anstehende Überprüfung der Agenda-Be-
schlüsse (mid-term-review) soll für diese Fortsetzung und Vertiefung der
Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik genutzt werden.

– Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küs-
tenschutzes“ (GAK) soll in Zusammenarbeit mit den Bundesländern zu
einer Gemeinschaftsaufgabe zur nachhaltigen ländlichen Entwicklung ent-
wickelt werden. Das GAK-Gesetz ist entsprechend anzupassen. Die beste-
henden Programme sind besser aufeinander abzustimmen und auf Ziel-
genauigkeit sowie ihre Tier-, Umwelt- und Naturverträglichkeit zu überprü-
fen. Auch die regionale Vermarktung von Qualitätsprodukten sollte gezielt
gefördert werden.

– Die Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes sowie die Umsetzung der
UVP/IVU-Richtlinien sollen einen wesentlichen Beitrag für eine natur- und
umweltverträgliche Landbewirtschaftung leisten.

– Haltungssysteme und Zuchtziele sollen an eine qualitätsorientierte, artge-
rechte und flächengebundene Tierhaltung angepasst werden. Gemeinsam
mit den Bundesländern sollen die Haltungsvorschriften in der Tierhaltung
und insbesondere die steuer-, bau- und immissionsrechtlichen Privilegien
für gewerblich-industrielle Tierhaltung überarbeitet werden mit dem Ziel,
die artgerechte Tierhaltung zu fördern.

– Die Verkürzung der zulässigen Höchstdauer von Schlachttiertransporten von
8 auf 4 Stunden soll europaweit durchgesetzt werden. In der EU muss auf
eine Streichung der EU-Exporterstattung für lebendes Schlachtvieh hinge-
wirkt werden.

– Grünlandprämien, die ausschließliche Förderung von artgerechten Tierstall-
systemen im Rahmen des Agrarinvestitionsprogramms und die Verbindung
von Fördermaßnahmen mit einer flächengebundenen Tierhaltung von max.
2 GVE pro ha sollen eine artgerechte Tierhaltung unterstützen. Ackerfutter-
pflanzen wie z. B. Futterrüben, Futterleguminosen etc. sind in die Förderung
einzubeziehen, um die ungerechtfertigte Besserstellung des Silomaisanbaus
abzubauen.

– Auf EU-Ebene soll als Kompensation für die absehbaren Futtermittelaus-
fälle durch das Tiermehlverbot und als Perspektive für die Landwirtschaft
der Anbau von Erbsen, Bohnen, Kleegras und anderen eiweißhaltigen Fut-

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 5 – Drucksache 14/5228

terpflanzen auf Flächen, die dem Stilllegungsprogramm der EU unterliegen,
ermöglicht und ein Sofortprogramm aufgelegt werden.

– Die Honorierung von ökologischen Dienstleistungen soll ausgebaut werden.

– Andere alternative Einkommensquellen wie die Produktion von nachwach-
senden Rohstoffen und Energiepflanzen, die Biogasnutzung und naturnaher
Tourismus sollen in Zukunft noch stärker gefördert werden. Hierzu zählen
Maßnahmen wie eine deutliche Stärkung der Energieproduktion aus der
Land- und Forstwirtschaft, die Umrüstung des landwirtschaftlichen Fuhr-
parks auf Pflanzenöle, eine Umstellung des Eigenenergieverbrauchs der
landwirtschaftlichen Wohn- und Produktionsgebäude auf Biomasse sowie
die verstärkte Anwendung der stofflichen Nutzung nachwachsender Roh-
stoffe.

– Auf internationaler Ebene sollen verbindliche Ziele des Gesundheits-, Ver-
braucher- und Umweltschutzes sowie der Ernährungssicherheit vereinbart
werden. Bei den WTO-Verhandlungen soll die EU-Verhandlungsposition
stärker auf eine Stärkung der umweltbezogenen „green box“-Maßnahmen
ausgerichtet werden.

3. dafür Sorge zu tragen, dass zur Durchführung des BSE-Bekämpfungspro-
gramms, zum Erhalt der Arbeitsplätze in Landwirtschaft und Lebensmittel-
verarbeitung sowie für die Neuorientierung der Lebensmittelerzeugung die
notwendigen Mittel bereitgestellt werden:

– Die von der BSE-Krise betroffene Land- und Ernährungswirtschaft kann die
BSE-Folgen und die notwendige Neuorientierung nicht aus eigener Kraft
bewältigen. EU, Bund, Kommunen und Länder, aber auch Landwirtschaft,
Handel, die Lebensmittel- und Futtermittelwirtschaft und die Verbraucherin-
nen und Verbraucher müssen die notwendigen Mittel für die drängenden
Sofortmaßnahmen – Rücknahme und Vernichtung des Tiermehls, Tierkör-
perbeseitigung, Durchführung von Tests und Sicherheitsmaßnahmen – ge-
meinsam aufbringen.
In der gegenwärtigen Absatzkrise im Rindfleischsektor sind Maßnahmen zu
ergreifen, um die Liquiditätsprobleme in der betroffenen Land- und Ernäh-
rungswirtschaft zu bewältigen.
Der Einsatz von Mitteln zur akuten Krisenbewältigung darf nicht zu Lasten
der Förderung der Neuausrichtung der landwirtschaftlichen Betriebe gehen.
Die Rindfleischproduktion ist durch geeignete Maßnahmen an gesunkenen
Verbrauch so schnell wie möglich auf nationaler und EU-Ebene anzupassen.
Für die Neuorientierung der Lebensmittelerzeugung müssen zusätzliche
Mittel bereitgestellt werden, an deren Finanzierung die Landwirtschaft, die
Futter- und Lebensmittelindustrie, die Schlachthöfe, das fleischverarbei-
tende Gewerbe, der Handel und die Verbraucher beteiligt werden sollen.

– Zum Erhalt der bedrohten Arbeitsplätze in Landwirtschaft und Lebensmit-
telwirtschaft sollen die bestehenden arbeitsmarktpolitischen Instrumente
wie Kurzarbeit und Qualifizierungsmaßnahmen voll ausgeschöpft werden.

– Durch eine umgehende und unbürokratische Umsetzung des Agrardieselge-
setzes und der Vereinbarungen mit den Bundesländern soll zur Entlastung
der Kosten der landwirtschaftlichen Betriebe unter Einbeziehung des Gar-
tenbaus beigetragen werden.

4. den ökologischen Landbau zu fördern und dazu folgende Maßnahmen zu er-
greifen:

– Nach dänischem Vorbild soll ein Aktionsprogramm Ökologischer Landbau
beschlossen werden. Ziel muss sein, den Anteil ökologischer Produkte in
zehn Jahren auf 20 % der Fläche auszudehnen und leistungsfähige Vermark-
tungsstrukturen für diese Produkte aufzubauen. Die Förderung der Umstel-

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lung auf und Beibehaltung der ökologischen Wirtschaftsweise soll deutliche
Abstände in der Förderhöhe zwischen Einführung des ökologischen Land-
baus und anderen addierbaren Einzelfördertatbeständen vorsehen. Insbeson-
dere die Vermarktungsförderung ist im Rahmen eines „Sonderrahmenplans“
in der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz deutlich auf-
zustocken.

– Die Forschungsmittel für den Ökologischen Landbau sollen deutlich erhöht
werden und die Bundesforschungsanstalten bei Fragen der Verarbeitung von
ökologisch erzeugten Lebensmitteln eingebunden werden. Außerdem soll
die Bundesforschung im Hinblick auf die Neuorientierung der Landwirt-
schaftspolitik evaluiert werden.

– Der Auf- und Ausbau einer leistungsfähigen landwirtschaftlichen Öko-Spe-
zialberatung soll unterstützt werden. Gemeinsam mit den Ländern soll eine
Überarbeitung der Lehrpläne in Ausbildung, Universitäten, Schulen und
Kindergärten im Hinblick auf ökologische Produktionsweisen und Gesund-
heits- und Ernährungsausbildung eingeleitet werden.

– Der Schutz des Ökologischen Landbaus vor Kontamination mit Pflanzen-
schutzmitteln und gentechnisch veränderten Organismen muss gewährleistet
werden. Der Aufbau eines Informationssystems und einer Warenbörse für
Lebensmittelbestandteile und Futtermittel ohne Gentechnik soll gefördert
werden.

– Eine Imagekampagne für den Ökologischen Landbau, Öffentlichkeits- und
Informationsarbeit zu ökologischer Produktion und gesunder Ernährung soll
durchgeführt und die Präsenz des Ökologischen Landbaus auf Messen und
Ausstellungen gefördert werden. Durch den verstärkten Einsatz von Öko-
produkten in öffentlichen Großküchen (Schulen, Mensen, Krankenhäuser,
Bundeswehr etc.) soll eine Vorbildfunktion erreicht werden.

Berlin, den 6. Februar 2001

Dr. Peter Struck und Fraktion
Kerstin Müller (Köln), Rezzo Schlauch und Fraktion

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