Vom 6. Februar 2001
Deutscher Bundestag Drucksache 14/5215
14. Wahlperiode 06. 02. 2001
Beschlussempfehlung und Bericht
des Finanzausschusses (7. Ausschuss)
zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der PDS
– Drucksache 14/4438 –
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes
A. Problem
Der Gesetzentwurf fordert für Arbeitnehmer-Abfindungen sowie Übergangs-
gelder und Übergangsbeihilfen eine Anhebung der Freibeträge, die 1999 ge-
senkt wurden, auf 48 000 DM. Bei Arbeitnehmern mit vollendetem 50. Le-
bensjahr soll dieser Freibetrag auf 60 000 DM erhöht werden, wobei der
erhöhte Freibetrag im Gegensatz zu den erhöhten Freibeträgen des geltenden
Rechts unabhängig von der Dauer des Dienstverhältnisses gelten soll.
B. Lösung
Ablehnung des Gesetzentwurfs der Fraktion der PDS.
Ablehnung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, der Fraktion der
CDU/CSU und der Fraktion der F.D.P. gegen die Stimmen der Fraktion
der PDS
C. Alternativen
Keine
D. Kosten
Keine
Drucksache 14/5215 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf – Drucksache 14/4438 – abzulehnen.
Berlin, den 24. Januar 2001
Der Finanzausschuss
Christine Scheel
Vorsitzende
Heinz Seiffert
Berichterstatter
Dr. Barbara Höll
Berichterstatterin
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/5215
Bericht der Abgeordneten Heinz Seiffert und Dr. Barbara Höll
1. Verfahrensablauf
Der Gesetzentwurf der Fraktion der PDS zur Anhebung der
Freibeträge für Arbeitnehmer-Abfindungen, Übergangs-
gelder und Übergangsbeihilfen – Bundestagsdrucksache
14/4438 – ist dem Finanzausschuss in der 129. Sitzung des
Deutschen Bundestages am 8. November 2000 zur feder-
führenden Beratung sowie den Ausschüssen für Wirtschaft
und Technologie und für Arbeit und Sozialordnung zur Mit-
beratung überwiesen worden. Im Finanzausschuss ist die
Vorlage am 24. Januar 2001 behandelt worden. Die mitbera-
tenden Ausschüsse haben sich in ihren Sitzungen am
17. Januar 2001 mit der Vorlage befasst.
2. Inhalt der Vorlage
1999 sind die Freibeträge für Abfindungen, Übergangsgel-
der und Übergangsbeihilfen für Arbeitnehmer gesenkt wor-
den. Der Gesetzentwurf strebt die Erhöhung dieser Frei-
beträge auf 48 000 DM an. Bei Vollendung des 50. Lebens-
jahres sollen sie 60 000 DM betragen, ohne dass das
Dienstverhältnis – anders als derzeit – eine bestimmte Dauer
gehabt haben muss. Dadurch soll die nach Auffassung der
Antragsteller bestehende Ungleichbehandlung von Löhnen
und Gehältern einerseits, Vermögens- und Unternehmens-
einkünften andererseits verringert werden. Diese sei dadurch
verschärft worden, dass zum einen durch die Unternehmens-
steuerreform die Freibeträge bei Unternehmensaufgaben
deutlich erhöht und Gewinne aus der Veräußerung von An-
teilen an Kapitalgesellschaften durch Kapitalgesellschaften
von der Steuer freigestellt worden seien und zum anderen
vielfach Arbeitnehmer keine Dienstverhältnisse von 15 oder
20 Jahren Dauer mehr nachweisen könnten.
3. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie empfiehlt
mit den Stimmen der Mitglieder der Fraktionen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU/CSU und F.D.P. ge-
gen die Stimmen der Mitglieder der Fraktion der PDS, den
Gesetzentwurf abzulehnen.
Der Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung empfiehlt
mit den Stimmen der Mitglieder der Fraktionen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU/CSU und F.D.P. gegen
die Stimmen der Mitglieder der Fraktion der PDS die Ab-
lehnung des Gesetzentwurfs.
4. Ausschussempfehlung
Im federführenden Finanzausschuss hat die Fraktion der
PDS darauf hingewiesen, dass Arbeitnehmerinnen und Ar-
beitnehmer bereits im Alter von 50 Jahren kaum noch
Chancen auf dem Arbeitmarkt hätten, so dass ihnen bereits
dann der vorgeschlagene erhöhte Freibetrag zugestanden
werden müsse. Sie hat außerdem angeführt, dass bei der Be-
ratung des Steuersenkungsergänzungsgesetzes eine Verbes-
serung der Freibeträge für Abfindungen für Arbeitnehmer
angekündigt worden sei. Dem trage der von ihr vorgelegte
Gesetzentwurf Rechnung.
Die Koalitionsfraktionen befürworten grundsätzlich eine
Neuregelung der steuerlichen Behandlung der Arbeitneh-
mer-Abfindungen, sehen jedoch noch weiteren Klärungsbe-
darf und lehnen den Gesetzentwurf der Fraktion der PDS
daher ab. Im Sommer dieses Jahres solle dazu ein eigener
Gesetzentwurf, möglichst rückwirkend ab dem Jahr 2001,
eingebracht werden, der jedoch die vor 1999 geltende Rege-
lung nicht einfach wieder herstellen, sondern beispielsweise
bei hohen Abfindungen für Manager keine Steuervergünsti-
gung vorsehen solle.
Der Finanzausschuss empfiehlt mehrheitlich die Ablehnung
des Gesetzentwurfs gegen die Stimmen der Fraktion der
PDS.
Berlin, den 24. Januar 2001
Heinz Seiffert
Berichterstatter
Dr. Barbara Höll
Berichterstatterin