BT-Drucksache 14/5213

zu dem Antrag der Abgeordneten Ruth Fuchs, Dr. Klaus Grehn, Uwe Hiksch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der PDS - 14/4071 - Mehr Mitbestimmungsrechte für Betriebsräte - Eckpunkte für die Reform des Betriebsverfassungsgesetzes

Vom 6. Februar 2001


Deutscher Bundestag

Drucksache

14/

5213

14. Wahlperiode

06. 02. 2001

Beschlussempfehlung und Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (11. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Ruth Fuchs, Dr. Klaus Grehn, Uwe Hiksch,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der PDS
– Drucksache 14/4071 –

Mehr Mitbestimmungsrechte für Betriebsräte – Eckpunkte für die Reform
des Betriebsverfassungsgesetzes

A. Problem

Nach Auffassung der einbringenden Fraktion sei die Anpassung des Betriebs-
verfassungsgesetzes (BetrVG) an die veränderten Bedingungen des Wirt-
schaftslebens und der betrieblichen Organisation von großer gesellschaftlicher
Bedeutung und verdiene einen entsprechenden Zeitraum öffentlicher Diskus-
sion. Bei der Novellierung des BetrVG solle sich die Bundesregierung davon
leiten lassen, in erster Linie strukturelle Benachteiligungen der Arbeitnehmer
abzubauen, die Menschenwürde zu sichern und die Sozialbindung des Eigen-
tums zu gewährleisten. Zu diesem Zweck werden insgesamt 21 Eckpunkte vor-
geschlagen.

B. Lösung

Der Ausschuss empfiehlt gegen die Stimmen der Mitglieder der Fraktion
der PDS mit der Mehrheit der Stimmen der Mitglieder aller übrigen Frak-
tionen, den Antrag abzulehnen

C. Alternativen

Annahme des Antrags oder einzelner Positionen desselben.

D. Kosten

Kosten wurden nicht erörtert.
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– 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 14/4071 abzulehnen.

Berlin, den 5. Februar 2001

Der Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung

Doris Barnett

Vorsitzende

Klaus Brandner

Berichterstatter
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 –

Drucksache

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Bericht des Abgeordneten Klaus Brandner

I. Überweisung, Voten der mitberatenden
Ausschüsse und Abstimmungsergebnis im
federführenden Ausschuss

Der Antrag auf Drucksache 14/4071 ist in der 124. Sitzung
des Deutschen Bundestages am 12. Oktober 2000 an den
Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung zur federführen-
den Beratung und an den Ausschuss für Wirtschaft und
Technologie sowie den Ausschuss für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend zur Mitberatung überwiesen worden.

Der

Ausschuss für Wirtschaft und Technologie

hat den
Antrag in seiner 45. Sitzung am 24. Januar 2001 beraten
und mit der Mehrheit der Stimmen der Mitglieder der Frak-
tionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
F.D.P. gegen die Stimmen der Mitglieder der Fraktion der
PDS empfohlen, den Antrag abzulehnen.

Der

Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

hat den Antrag in seiner 53. Sitzung am 24. Januar 2001 be-
raten und mit der Mehrheit der Stimmen der Mitglieder der
Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und F.D.P. gegen die Stimmen der Mitglieder der Fraktion
der PDS empfohlen, den Antrag abzulehnen.

Der

Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung

hat den An-
trag in seiner 77. Sitzung am 24. Januar 2001 beraten und
abgeschlossen. Im Ergebnis der Beratungen wurde der An-
trag mit der Mehrheit der Stimmen der Mitglieder der Frak-
tionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
F.D.P. gegen die Stimmen der Mitglieder der Fraktion der
PDS abgelehnt.

II. Wesentlicher Inhalt des Antrags auf
Drucksache 14/4071

Der Antrag beinhaltet insgesamt 21 Eckpunkte, die bei der
Novellierung des BetrVG beachtet werden sollen. Dazu ge-
hört u. a. eine Neufassung des Betriebsbegriffs, um die
sachliche und persönliche Zuständigkeit des Betriebsrates
der dynamischen Entwicklung von Betriebs- und Unterneh-
mensstrukturen anzupassen. Die Wahl eines Betriebsrates
sollte bereits in Betrieben ab drei Arbeitnehmern möglich
sein.

Wegen der Einzelheiten wird auf die Drucksache 14/4071
verwiesen.

III. Ausschussberatungen

Einig war sich der Ausschuss darüber, dass das BetrVG an
aktuelle wirtschaftliche Entwicklungen angepasst werden
muss. Gestritten wurde darüber, ob die von der PDS dazu
vorgelegten Eckpunkte einen Beitrag leisten könnten.

Die Mitglieder der

Fraktion der PDS

erklärten, es gebe ei-
nen breiten Konsens darüber, dass Veränderungen des Be-
triebsverfassungsgesetzes notwendig seien. Der Antrag
basiere auf Konsultationen mit den Gewerkschaften und Ar-
beitsrechtlern. Die sachliche und persönliche Zuständigkeit
der Betriebsräte dürfe weder durch Ausgliederungen noch

durch sonstige Maßnahmen eingeschränkt werden. Die
Wahl der Betriebsräte müsse entbürokratisiert, die Behinde-
rung von Wahlen stärker sanktioniert werden. Durch die
Einführung eines Betriebsregisters solle die Wahl von Be-
triebsräten gesetzlich normiert werden. Den Belegschafts-
vertretungen sollten Initiativ- und Vetorechte eingeräumt
werden. Die Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer sollten
gestärkt werden. Frauen sollten in den Betriebsräten als
auch bei Freistellungen und der Teilnahme an Bildungsmaß-
nahmen mindestens im gleichen Maß wie in der Belegschaft
vertreten seien.

Die Mitglieder der

Fraktionen SPD

und

BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN

erläuterten, die Koalition wolle die Be-
triebsverfassung reformieren. In dem Gesetzentwurf des
Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung, der sich
zurzeit in der Ressortabstimmung befinde, seien die wesent-
lichen Forderungen der Gewerkschaften aufgenommen: So
sei eine Entbürokratisierung der Betriebsratswahlen und
eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen des Betriebsrates
vorgesehen. Der Betriebrat müsse auf Basis einer guten Aus-
stattung den Unternehmern auf gleicher Augenhöhe gegen-
übertreten können. Der Auflösung von Stammbelegschaften
solle durch Einbeziehung z. B. von Telearbeitnehmern bei
Betriebsratswahlen begegnet werden. Ferner soll auch den
Fragen der Beschäftigungssicherung und Beschäftigungs-
förderung stärker Rechnung getragen werden. Es gehe da-
rum, im Falle eines drohenden Qualifikationsverlustes von
Mitarbeitern den Betriebsrat einzubeziehen. Ferner sollen
die Gleichstellung, der Umweltschutz und der Kampf gegen
Rassismus und Fremdenfeindlichkeit in die Betriebsverfas-
sung aufgenommen werden. Es liege also ein eigenes Kon-
zept zur Reform der Betriebsverfassung vor. Der Antrag der
Fraktion der PDS gehe weit darüber hinaus und werde daher
abgelehnt.

Die Mitglieder der

Fraktion der CDU/CSU

wiesen darauf
hin, dass das von den Koalitionsfraktionen angekündigte
politische Mandat des Betriebsrates zu erheblichem Unfrie-
den in den Betrieben führen werde: Der Betriebsrat dürfe
nicht zu einer Art „Betriebspolizei“ umfunktioniert werden.
Demokratie heiße Herrschaft der Mehrheit auf Zeit und
Respektierung der Rechte der Minderheiten. Mit dem Ent-
wurf zur Reform der Betriebsverfassung verfolge die Koa-
lition das Ziel, Minderheiten zu eliminieren und die großen
Gewerkschaften zu stärken. So solle z. B. das Einreichen
von Wahlvorschlägen für kleinere Gewerkschaften und
Gruppen verhindert werden. Die Verhältniswahl solle als
Regelwahl abgeschafft werden. Die Freistellung von Be-
triebsräten solle künftig mit einfachen Mehrheiten zuguns-
ten einer Gruppierung erfolgen können. Auch die Beset-
zung von Ausschüssen und Arbeitsgruppen solle künftig
mit einfacher Mehrheit vorgenommen werden können.
Kleinere Gewerkschaften würden damit unter den Tisch
fallen. Der Antrag der PDS gehe über die Forderungen der
Koalitionsfraktionen noch hinaus und werde daher abge-
lehnt.

Die Mitglieder der

Fraktion der F.D.P.

bedauerten, dass
sich die CDU/CSU aufgrund unterschiedlicher Positionen
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– 4 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
bisher nicht zu modernen Regelungen im Betriebsverfas-
sungsrecht bekenne. Der Standpunkt der Koalitionsfraktio-
nen sei noch verschwommen: Der Bundesminister für Wirt-
schaft und Technologie, Dr. Werner Müller habe gegen eine
ganze Reihe der im Entwurf der Bundesregierung zur Re-
form des Betriebsverfassungsgesetzes enthaltenen Regelun-
gen Bedenken angemeldet.

Berlin, den 5. Februar 2001

Klaus Brandner

Berichterstatter

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