BT-Drucksache 14/5211

Zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der PDS -14/4437- Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes

Vom 5. Februar 2001


Deutscher Bundestag Drucksache 14/5211
14. Wahlperiode 05. 02. 2001

Beschlussempfehlung und Bericht
des Finanzausschusses (7. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der PDS
– Drucksache 14/4437 –

Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes

A. Problem

Der Gesetzentwurf fordert, die Begrenzung der Anerkennung der Kosten für
eine doppelte Haushaltsführung bei vom Wohnort entferntem Arbeitsort als
Werbungskosten auf höchstens zwei Jahre aufzuheben.

B. Lösung

Ablehnung des Gesetzentwurfs der Fraktion der PDS.

Ablehnung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Fraktion
der CDU/CSU gegen die Stimmen der Fraktion der PDS bei Enthaltung
der Fraktion der F.D.P.

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Keine

Drucksache 14/5211 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf – Drucksache 14/4437 – abzulehnen.

Berlin, den 24. Januar 2001

Der Finanzausschuss

Christine Scheel
Vorsitzende

Nina Hauer
Berichterstatterin

Dr. Barbara Höll
Berichterstatterin

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/5211

Bericht der Abgeordneten Nina Hauer und Dr. Barbara Höll

1. Verfahrensablauf

Der Gesetzentwurf der Fraktion der PDS zur Aufhebung der
zeitlichen Begrenzung der steuerlichen Absetzbarkeit von
Kosten doppelter Haushaltsführung – Bundestagsdrucksa-
che 14/4437 – ist dem Finanzausschuss in der 129. Sitzung
des Deutschen Bundestages am 8. November 2000 zur
federführenden Beratung sowie den Ausschüssen für Wirt-
schaft und Technologie und für Arbeit und Sozialordnung
zur Mitberatung überwiesen worden. Im Finanzausschuss
ist die Vorlage am 24. Januar 2001 behandelt worden. Die
mitberatenden Ausschüsse haben sich in ihren Sitzungen am
17. Januar 2001 mit der Vorlage befasst.

2. Inhalt der Vorlage

Durch das Jahressteuergesetz 1996 ist der Abzug von Mehr-
aufwendungen wegen einer aus beruflichem oder betriebli-
chem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung als
Werbungskosten auf die Dauer von zwei Jahren beschränkt
worden. Dem steht nach Auffassung der antragstellenden
Fraktion die zunehmende und immer wieder geforderte Mo-
bilität und Flexibilität vieler Arbeitnehmerinnen und Ar-
beitnehmer gegenüber, der durch die vorgeschlagene Auf-
hebung der zeitlichen Begrenzung Rechnung getragen
werden soll. Viele Betroffene, gerade mit Kindern, könnten
ihren Lebensmittelpunkt nicht innerhalb von zwei Jahren
völlig an den Arbeitsort verlegen.

3. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie empfiehlt
mit den Stimmen der Mitglieder der Fraktionen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU/CSU und F.D.P. gegen
die Stimmen der Mitglieder der Fraktion der PDS, den Ge-
setzentwurf abzulehnen.

Der Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung empfiehlt
mit den Stimmen der Mitglieder der Fraktionen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU/CSU und F.D.P. gegen

die Stimmen der Mitglieder der Fraktion der PDS die Ab-
lehnung des Gesetzentwurfs.

4. Ausschussempfehlung

Im federführenden Finanzausschuss hat die Fraktion der
PDS darauf hingewiesen, dass es Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern, die den Anforderungen erhöhter Flexibilität
und Mobilität nachkämen und in teilweise sehr großer Ent-
fernung von ihrem Wohnort einen Arbeitsplatz annähmen,
nicht immer möglich sei, innerhalb von zwei Jahren auch
vollständig umzuziehen, beispielsweise wenn sie Kinder
hätten, denen oft ein Schulwechsel im differenzierten föde-
ralen System nicht zuzumuten sei. Menschen aus struktur-
schwachen Gebieten hätten oft keine Chance auf einen
Arbeitsplatz in der Nähe ihres Wohnorts. Das weitere Aus-
bluten dieser Regionen, insbesondere in den neuen Bundes-
ländern, sei nicht wünschenswert. Eine Gleichbehandlung
mit den Berufspendlern, die erst kürzlich einen Ausgleich
durch die erhöhte Entfernungspauschale erhalten hätten, sei
auch bei der steuerlichen Anerkennung der doppelten Haus-
haltsführung erforderlich.

Die Koalitionsfraktionen halten dagegen die Anerkennung
der doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten für die
Dauer von zwei Jahren für ausreichend. Dadurch finde die
hohe Mobilität und Flexibilität der Menschen im Steuer-
recht hinreichend Berücksichtigung.

Der Finanzausschuss empfiehlt die Ablehnung des Gesetz-
entwurfs mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der
Fraktion der CDU/CSU gegen die Stimmen der Fraktion der
PDS bei Stimmenthaltung der Fraktion der F.D.P.

Den Mitgliedern des Finanzausschusses lag auch eine Peti-
tion zu der Problematik vor. Diese Petition richtet sich dage-
gen, dass durch die zum 1. Januar 2001 erfolgte Einführung
einer Entfernungspauschale Vielfahrer auf Dauer begünstigt
würden, eine doppelte Haushaltsführung jedoch nur zwei
Jahre lang steuerlich geltend gemacht werden könne. Der
Ausschuss hat diese Petition nicht aufgegriffen.

Berlin, den 24. Januar 2001

Nina Hauer
Berichterstatterin

Dr. Barbara Höll
Berichterstatterin

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