BT-Drucksache 14/5176

Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch

Vom 23. Januar 2001


Deutscher Bundestag

Drucksache

14/

5176

14. Wahlperiode

23. 01. 2001

Kleine Anfrage

der Abgeordneten Norbert Geis, Ronald Pofalla, Maria Eichhorn, Ilse Falk,
Wolfgang Bosbach, Wolfgang Dehnel, Renate Diemers, Thomas Dörflinger,
Anke Eymer (Lübeck), Ingrid Fischbach, Dr. Jürgen Gehb, Dr. Wolfgang Götzer,
Klaus Holetschek, Volker Kauder, Eckart von Klaeden, Walter Link (Diepholz),
Norbert Röttgen, Anita Schäfer, Heinz Schemken, Dr. Rupert Scholz, Dr. Wolfgang
Freiherr von Stetten, Dr. Susanne Tiemann, Andrea Voßhoff, Gerald Weiß
(Groß-Gerau), Bernd Wilz und der Fraktion der CDU/CSU

Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch

Im wöchentlichen Lagebericht des Bundeskriminalamtes vom 8. Dezember
2000 wird über die Festnahme eines Deutschen berichtet, der unter anderem
des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern dringend verdächtig ist. In
der Bewertung des Bundeskriminalamtes heißt es hierzu: „Da die dem Tatver-
dächtigen zur Last gelegten Sexualstraftaten an Kindern nicht im Straftatenka-
talog des § 100a Strafprozessordnung enthalten sind, wurde die Fahndung nach
dem Gesuchten über zwei Jahre erheblich erschwert.“ Der Bewertung des Bun-
deskriminalamtes ist weiter zu entnehmen, dass der Tatverdächtige auch wäh-
rend seiner Flucht wegen möglicher Sexualstraftaten auffällig wurde. Diese
hätten wohl verhindert werden können, wenn die Fahndung nach dem Tatver-
dächtigen schneller erfolgreich gewesen wäre.

Bereits Ende 1998 hatte die Fraktion der CDU/CSU einen Gesetzentwurf –
Bundestagsdrucksache 14/162 – in den Deutschen Bundestag eingebracht, um
das strafverfahrensrechtliche Instrumentarium zur Bekämpfung von Korrup-
tion und Sexualdelikten zu verbessern. Der Gesetzentwurf sah unter anderem
vor, den Anwendungsbereich der Überwachung des Fernmeldeverkehrs auf
Taten des Kindsmissbrauchs und der Verbreitung von Kinderpornographie zu
erweitern. Auch ein durch den Bundesrat eingebrachter Gesetzentwurf – Bun-
destagsdrucksache 14/1125 – sieht eine entsprechende Ergänzung des Anlass-
tatenkatalogs in § 100a Strafprozessordnung vor. Demgegenüber hat die Bun-
desregierung einen Handlungsbedarf bislang verneint (Bundestagsdrucksache
14/1125, S. 9).

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

Hat sie den wöchentlichen Lagebericht des Bundeskriminalamtes vom 8. De-
zember 2000 zum Anlass genommen, ihre ablehnende Haltung zur Erweiterung
der Möglichkeiten der Telefonüberwachung in Fällen des sexuellen Miss-
brauchs von Kindern zu überdenken?

Berlin, den 19. Januar 2001

Friedrich Merz, Michael Glos und Fraktion

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