BT-Drucksache 14/5170

Nutzung der Flugbereitschaft der Bundeswehr bzw. von Fluggerät des Bundesgrenzschutzes durch Regierungsmitglieder

Vom 23. Januar 2001


Deutscher Bundestag

Drucksache

14/

5170

14. Wahlperiode

23. 01. 2001

Kleine Anfrage

der Abgeordneten Dietrich Austermann, Bartholomäus Kalb, Steffen Kampeter,
Jochen Borchert, Dankward Buwitt, Manfred Carstens (Emstek), Albrecht Feibel,
Herbert Frankenhauser, Hans-Joachim Fuchtel, Susanne Jaffke, Carl-Detlev von
Hammerstein, Hans Jochen Henke, Josef Hollerith, Dr. Michael Luther,
Kurt J. Rossmanith, Adolf Roth (Gießen), Michael von Schmude und der Fraktion
der CDU/CSU

Nutzung der Flugbereitschaft der Bundeswehr bzw. von Fluggerät des
Bundesgrenzschutzes durch Regierungsmitglieder

Das Transparenzgebot untersagt jedwede verdeckte Parteienfinanzierung – ins-
besondere durch staatliche Mittel. In der Diskussion um die Rechtmäßigkeit der
Nutzung der Flugbereitschaft durch einen Bundesminister hat dieser zur Begrün-
dung und Rechtfertigung seines Verhaltens auf seine große Arbeitsbelastung und
auf die sich daraus ergebende Notwendigkeit verwiesen, seine Zeitplanung zur
Sicherung größtmöglicher öffentlicher Präsenz durch größtmögliche Flexibilität
zu optimieren; hierzu sei die Inanspruchnahme der Flugbereitschaft unverzicht-
bar. Dabei hat er auch von der Notwendigkeit gesprochen, Termine unterschied-
licher rechtlicher und politischer Qualität zu „blocken“. Diese Ausführungen
lassen nicht erkennen, wo die Grenzen einer als amtlich zu qualifizierenden Nut-
zung der Flugbereitschaft bzw. von Fluggerät des Bundesgrenzschutzes (BGS)
liegen bzw. liegen sollen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie oft und in Ausübung welcher konkreten amtlichen Tätigkeit haben Mit-
glieder dieser Bundesregierung seit ihrem Amtsantritt Fluggerät des BGS
bzw. der Flugbereitschaft der Bundeswehr in Anspruch genommen?

2. Wie oft haben Mitglieder dieser Bundesregierung seit ihrem Amtsantritt Flug-
gerät des BGS bzw. der Flugbereitschaft der Bundeswehr aus parteipoliti-
schen, privaten oder sonstigen nicht amtlichen Gründen in Anspruch genom-
men, und wer hat gegebenenfalls die dadurch verursachten Kosten getragen?

3. Wie will die Bundesregierung künftig die Gefahr vermeiden, dass die Nutzung
des BGS bzw. der Flugbereitschaft der Bundeswehr durch Regierungsmitglie-
der zu einer unzulässigen verdeckten staatlichen Parteienfinanzierung führt?

4. Wie beurteilt die Bundesregierung das Verhältnis zwischen dem Erfordernis
der Ausübung einer „amtlichen Tätigkeit“ gemäß Ziffer 3.1 der neuen Richt-
linien der Flugbereitschaft vom 1. April 1998 und den Ausführungen eines
Bundesministers, die Flugbereitschaft der Bundeswehr in Anspruch zu
nehmen, um seine Zeitplanung zur Sicherung größtmöglicher öffentlicher
Präsenz durch größtmögliche Flexibilität zu optimieren?
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5. Inwieweit versteht die Bundesregierung die Sicherung größtmöglicher
öffentlicher Präsenz eines Regierungsmitglieds als „amtliche Tätigkeit“?

6. Hält die Bundesregierung das „Blocken“ von amtlichen und sonstigen
(z. B. parteipolitischen und privaten) Terminen im Zusammenhang mit der
Inanspruchnahme der Flugbereitschaft bzw. des BGS für rechtmäßig, und
wie beurteilt sie die „geblockte“ Wahrnehmung einer amtlichen Tätigkeit
und eines Parteitermins im Zusammenhang mit einer Inanspruchnahme des
BGS bzw. der Flugbereitschaft der Bundeswehr durch ein Regierungsmit-
glied?

7. Muss die Frage, ob es sich um eine „amtliche Tätigkeit“ im Sinne der Zif-
fer 3.1 der Richtlinien der Flugbereitschaft handelt, nach Auffassung der
Bundesregierung objektiv geprüft werden, oder ist das Kriterium „amtliche
Tätigkeit“ z. B. allein schon dadurch erfüllt, dass die Einladung einer Par-
teigliederung zu einer Veranstaltung dieser Partei an den Landesvorsitzen-
den dieser Partei, der gleichzeitig Bundesminister ist, formal an den Bun-
desminister gerichtet ist?

8. In welchem Umfang wird der Bundeskanzler die Flugbereitschaft der Bun-
deswehr und Fluggerät des BGS zur Durchführung seiner „Informations-
reise“ durch Rheinland-Pfalz vom 22. bis 25. Januar 2001, die weitgehend
einer Reise des Bundeskanzlers im Wahlkampf in Schleswig-Holstein im
Frühjahr 2000 ähnelt, in Anspruch nehmen?

9. Werden die bei der Flugbereitschaft der Bundeswehr bzw. beim BGS aus
Anlass dieser Informationsreise anfallenden Kosten allein von Bund (Ein-
zelpläne 14 und 06) getragen, oder auch von anderen Kostenträgern – ge-
gebenenfalls von welchen?

10. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass alle Termine dieser „Infor-
mationsreise“ durch Rheinland-Pfalz das Kriterium einer „amtlichen Tätig-
keit“ erfüllen, oder werden im Rahmen dieser Reise auch parteipolitische
oder private Termine wahrgenommen?

11. Wann und in welche Richtung wird die Bundesregierung im Hinblick auf
die wiederholten Bemerkungen des Bundesrechnungshofes – zuletzt im Ja-
nuar 2000 – die Organisation der Flugbereitschaft der Bundeswehr und die
Richtlinien für ihre Nutzung verändern, um künftigen Missbrauch auszu-
schließen?

Gibt es entsprechende Pläne hinsichtlich der Nutzung von BGS-Fluggerät
und wie sehen diese Pläne gegebenenfalls aus?

Berlin, den 23. Januar 2001

Dietrich Austermann
Bartholomäus Kalb
Steffen Kampeter
Jochen Borchert
Dankward Buwitt
Manfred Carstens (Emstek)
Albrecht Feibel
Herbert Frankenhauser
Hans-Joachim Fuchtel

Susanne Jaffke
Carl-Detlev von Hammerstein
Hans Jochen Henke
Josef Hollerith
Dr. Michael Luther
Kurt J. Rossmanith
Adolf Roth (Gießen)
Michael von Schmude

Friedrich Merz, Michael Glos und Fraktion

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