BT-Drucksache 14/5143

zu dem Gesetzentwurf der BReg -14/4591- E eines G zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet der Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen

Vom 24. Januar 2001


Deutscher Bundestag

Drucksache

14/

5143

14. Wahlperiode

24. 01. 2001

Beschlussempfehlung und Bericht

des Rechtsausschusses (6. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 14/4591 –

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet der
Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Zivil-
und Handelssachen

A. Problem

Die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Zivil-
und Handelssachen ist bislang in zwischenstaatlichen Verträgen sowie im auto-
nomen deutschen Recht normiert. Auf der Grundlage des Vertrages von Ams-
terdam hat der Rat der Europäischen Gemeinschaften am 29. Mai 2000 eine
Verordnung über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung
von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche
Verantwortung für die gemeinsamen Kinder der Ehegatten („Brüssel-II-Verord-
nung“) erlassen. Zwar wird die Verordnung des Rates in der Bundesrepublik
Deutschland unmittelbar gelten, doch bedürfen ihre Regelungen in einzelnen
Punkten der Lückenfüllung durch innerstaatliches Verfahrensrecht der Mit-
gliedstaaten.

B. Lösung

Integration der erforderlichen Durchführungsbestimmungen in das bewährte
System des Gesetzes zur Ausführung zwischenstaatlicher Anerkennungs- und
Vollstreckungsverträge in Zivil- und Handelssachen (Anerkennungs- und Voll-
streckungsausführungsgesetz – AVAG) vom 30. Mai 1988) im Wege der
Neufassung dieses Gesetzes. Die Neufassung setzt sich nicht mehr aus elf, zum
Teil in mehrere Abschnitte untergliederten Teilen zusammen, sondern besteht
aus einem Allgemeinen und einem Besonderen Teil.

Einstimmige Annahme bei Abwesenheit der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN

C. Alternativen

Wurden nicht erörtert.

D. Kosten

Wurden nicht erörtert.
Drucksache

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– 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf – Drucksache 14/4591 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 22. Januar 2001

Der Rechtsausschuss

Dr. Rupert Scholz

Vorsitzender

Margot von Renesse

Berichterstatterin

Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten

Berichterstatter

Rainer Funke

Berichterstatter
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 –

Drucksache

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Bericht der Abgeordneten Margot von Renesse, Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten
und Rainer Funke

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Bundes-
tagsdrucksache 14/4591 in seiner 137. Sitzung am 30. No-
vember 2000 in erster Lesung beraten und dem Rechtsaus-
schuss zur Beratung überwiesen.

II. Ausschussberatung

Der Rechtsausschuss hat die Vorlage in seiner 69. Sitzung
vom 17. Januar 2001 beraten und einstimmig bei Abwesen-
heit der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlos-
sen, die Annahme des Gesetzentwurfs zu empfehlen.

Die Fraktion der SPD begrüßte, dass durch das zu verab-
schiedende Gesetz die Konzentration gerichtlicher Zustän-

digkeiten für internationale Sorgerechtsstreitigkeiten auf
jeweils ein Familiengericht in jedem der 24 Oberlandes-
gerichtsbezirke festgeschrieben werde. Sie wies darauf hin,
dass die eigentliche Problematik internationaler Kind-
schaftssachen durch die Erleichterung der Anerkennung und
Vollstreckung ausländischer Entscheidungen jedoch nicht
gelöst werde.

Die Fraktion der CDU/CSU befürwortete eine schnelle Aus-
füllung der durch die „Brüssel-II-Verordnung“ des Rates der
Europäischen Gemeinschaften den Mitgliedstaaten zur Aus-
füllung überlassenen Regelungslücken.

Die Fraktion der F.D.P. stimmte dem Gesetzentwurf als un-
problematische Umsetzung eines internationalen Abkom-
mens zu.

Berlin, den 17. Januar 2001

Margot von Renesse

Berichterstatterin

Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten

Berichterstatter

Rainer Funke

Berichterstatter

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