Vom 24. Januar 2001
Deutscher Bundestag
Drucksache
14/
5143
14. Wahlperiode
24. 01. 2001
Beschlussempfehlung und Bericht
des Rechtsausschusses (6. Ausschuss)
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 14/4591 –
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet der
Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Zivil-
und Handelssachen
A. Problem
Die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Zivil-
und Handelssachen ist bislang in zwischenstaatlichen Verträgen sowie im auto-
nomen deutschen Recht normiert. Auf der Grundlage des Vertrages von Ams-
terdam hat der Rat der Europäischen Gemeinschaften am 29. Mai 2000 eine
Verordnung über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung
von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche
Verantwortung für die gemeinsamen Kinder der Ehegatten („Brüssel-II-Verord-
nung“) erlassen. Zwar wird die Verordnung des Rates in der Bundesrepublik
Deutschland unmittelbar gelten, doch bedürfen ihre Regelungen in einzelnen
Punkten der Lückenfüllung durch innerstaatliches Verfahrensrecht der Mit-
gliedstaaten.
B. Lösung
Integration der erforderlichen Durchführungsbestimmungen in das bewährte
System des Gesetzes zur Ausführung zwischenstaatlicher Anerkennungs- und
Vollstreckungsverträge in Zivil- und Handelssachen (Anerkennungs- und Voll-
streckungsausführungsgesetz – AVAG) vom 30. Mai 1988) im Wege der
Neufassung dieses Gesetzes. Die Neufassung setzt sich nicht mehr aus elf, zum
Teil in mehrere Abschnitte untergliederten Teilen zusammen, sondern besteht
aus einem Allgemeinen und einem Besonderen Teil.
Einstimmige Annahme bei Abwesenheit der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN
C. Alternativen
Wurden nicht erörtert.
D. Kosten
Wurden nicht erörtert.
Drucksache
14/
5143
– 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf – Drucksache 14/4591 unverändert anzunehmen.
Berlin, den 22. Januar 2001
Der Rechtsausschuss
Dr. Rupert Scholz
Vorsitzender
Margot von Renesse
Berichterstatterin
Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten
Berichterstatter
Rainer Funke
Berichterstatter
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 –
Drucksache
14/
5143
Bericht der Abgeordneten Margot von Renesse, Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten
und Rainer Funke
I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Bundes-
tagsdrucksache 14/4591 in seiner 137. Sitzung am 30. No-
vember 2000 in erster Lesung beraten und dem Rechtsaus-
schuss zur Beratung überwiesen.
II. Ausschussberatung
Der Rechtsausschuss hat die Vorlage in seiner 69. Sitzung
vom 17. Januar 2001 beraten und einstimmig bei Abwesen-
heit der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlos-
sen, die Annahme des Gesetzentwurfs zu empfehlen.
Die Fraktion der SPD begrüßte, dass durch das zu verab-
schiedende Gesetz die Konzentration gerichtlicher Zustän-
digkeiten für internationale Sorgerechtsstreitigkeiten auf
jeweils ein Familiengericht in jedem der 24 Oberlandes-
gerichtsbezirke festgeschrieben werde. Sie wies darauf hin,
dass die eigentliche Problematik internationaler Kind-
schaftssachen durch die Erleichterung der Anerkennung und
Vollstreckung ausländischer Entscheidungen jedoch nicht
gelöst werde.
Die Fraktion der CDU/CSU befürwortete eine schnelle Aus-
füllung der durch die „Brüssel-II-Verordnung“ des Rates der
Europäischen Gemeinschaften den Mitgliedstaaten zur Aus-
füllung überlassenen Regelungslücken.
Die Fraktion der F.D.P. stimmte dem Gesetzentwurf als un-
problematische Umsetzung eines internationalen Abkom-
mens zu.
Berlin, den 17. Januar 2001
Margot von Renesse
Berichterstatterin
Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten
Berichterstatter
Rainer Funke
Berichterstatter