BT-Drucksache 14/4978

Beachtung des öffentlichen Vergaberechts

Vom 6. Dezember 2000


Deutscher Bundestag Drucksache 14/4978
14. Wahlperiode 06. 12. 2000

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Paul K. Friedhoff, Dr. Günter Rexrodt, Rainer Brüderle, Ernst
Burgbacher, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Horst Friedrich (Bayreuth), Joachim
Günther (Plauen), Dr. Karlheinz Guttmacher, Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Walter
Hirche, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Ulrich Irmer, Jürgen Koppelin, Ina
Lenke, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt am
Main), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Dr. Hermann Otto
Solms, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der F.D.P.

Beachtung des öffentlichen Vergaberechts

Die Ausschreibung der Sanierungsarbeiten für das Brandenburger Tor ist Mel-
dungen zufolge (z. B. Tagesspiegel vom 1. November 2000) nicht im Einklang
mit nationalem und europäischem Vergaberecht erfolgt. Es stellt sich die
grundsätzliche Frage, wie § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkun-
gen (GWB) auszulegen ist.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Kann die öffentliche Hand einem privaten Unternehmen oder einer privaten
Stiftung das Bauherrenrecht ohne Ausschreibung uneingeschränkt übertra-
gen, auch wenn das private Unternehmen das öffentliche Bauwerk während
der gesamten Bauphase werbewirtschaftlich nutzen darf und durch diese
Einnahmen die Baumaßnahme finanziert?

2. Führt die Übertragung des Bauherrenrechts an eine private Firma oder eine
private Stiftung in jedem Fall dazu, dass die Überlassung zu diesem Zweck
sowie das Vorhaben als solches nicht mehr öffentlich ausgeschrieben wer-
den muss?

3. Unter welchen Voraussetzungen muss ein Vorhaben der öffentlichen Hand
auch bei Übertragung des Bauherrenrechts an einen Privaten noch öffentlich
ausgeschrieben werden?

4. Können spezielle Kenntnisse ein hinreichender Grund für eine freihändige
Auftragsvergabe an ein bestimmtes Unternehmen sein, auch wenn die spezi-
ellen Kenntnisse bei mehreren Spezialisten verschiedener Unternehmen vor-
handen sind?

5. Bietet der Umstand, dass eine beauftragte Firma sehr kurz, bevor sie den Zu-
schlag bekommen hat, gegründet worden ist, hinreichend Grund zu der An-
nahme, dass diese Firma über die notwendigen Spezialkenntnisse für eine
freihändige Auftragsvergabe verfügt?

Drucksache 14/4978 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
6. Wie beurteilt die Bundesregierung das Gewicht der Handhabung des öffent-
lichen Vergaberechts für ein Objekt mit bundesweitem Symbolcharakter
politisch?

7. Welche Schritte wird die Bundesregierung ergreifen, um ein offenkundiges
Umgehen des öffentlichen Vergaberechts durch Länder und Kommunen zu
Lasten des Wettbewerbs und der Steuerzahler zu bekämpfen?

8. Sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, dass sich die EU-Kommission
mit den Vorgängen um die Auftragsvergabe der Sanierungsarbeiten am
Brandenburger Tor befasst?

Berlin, den 6. Dezember 2000

Paul K. Friedhoff
Dr. Günter Rexrodt
Rainer Brüderle
Ernst Burgbacher
Jörg van Essen
Ulrike Flach
Horst Friedrich (Bayreuth)
Joachim Günther (Plauen)
Dr. Karlheinz Guttmacher
Klaus Haupt
Ulrich Heinrich
Walter Hirche
Birgit Homburger
Dr. Werner Hoyer
Ulrich Irmer
Jürgen Koppelin
Ina Lenke
Dirk Niebel
Günther Friedrich Nolting
Hans-Joachim Otto (Frankfurt am Main)
Detlef Parr
Cornelia Pieper
Dr. Edzard Schmidt-Jortzig
Dr. Hermann Otto Solms
Carl-Ludwig Thiele
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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