BT-Drucksache 14/4958

Barrierefreiheit definieren - Verschiedenheit der Behinderungen berücksichtigen

Vom 6. Dezember 2000


Deutscher Bundestag

Drucksache

14/

4958

14. Wahlperiode

06. 12. 2000

Kleine Anfrage

der Abgeordneten Dr. Heinrich L. Kolb, Dr. Irmgard Schwaetzer, Horst Friedrich
(Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, Dr. Karlheinz Guttmacher, Rainer Brüderle,
Jörg van Essen, Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer,
Ulrich Irmer, Jürgen Koppelin, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Dirk Niebel,
Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt am Main), Detlef Parr,
Cornelia Pieper, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Marita Sehn, Dr. Hermann Otto Solms,
Carl-Ludwig Thiele, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der F.D.P.

Barrierefreiheit definieren – Verschiedenheit der Behinderungen berücksichtigen

Das große öffentliche Interesse für die sportlichen Höchstleistungen bei den
Paralympics hat die Scheu im Umgang mit behinderten Menschen weiter abge-
baut und gleichzeitig durch die verschiedenen Wettkampfklassen vor Augen
geführt, dass es eine Vielzahl von Behinderungen gibt, die über körperliche Be-
einträchtigungen und Beeinträchtigungen der Sinne bis hin zur geistigen Be-
hinderung reichen. 500 000 auf den Rollstuhl angewiesene Menschen, 80 000
Gehörlose, bis zu 5 Millionen Schwerhörige, 155 000 Blinde und mehr als
500 000 sehbehinderte Menschen haben einen Anspruch darauf, dass ihre je-
weilige Behinderung in der Definition der Barrierefreiheit, der Festlegung von
Normen und bei den politischen Maßnahmen angemessen Berücksichtigung
findet, um ihre Kommunikationsmöglichkeiten und ihre Mobilität zu sichern.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

1. Wie wird die Gleichstellung der verschiedenen Formen von Behinderungen
bei der Definition der „Barrierefreiheit“ bzw. bei den bestehenden und den
künftigen Normen sicher gestellt?

2. Wie werden die Interessen von Sehbehinderten, Blinden, Schwerhörigen
und Gehörlosen sowie Rollstuhlfahrern nach Kenntnis der Bundesregierung
im Wohnungsbau berücksichtigt?

3. Wie werden nach Kenntnis der Bundesregierung diese Belange im Städte-
bau und in der Städtebauförderung berücksichtigt?

4. Wie werden diese verschiedenen Interessen nach Kenntnis der Bundesregie-
rung bei der Zugänglichkeit und Benutzbarkeit öffentlicher Gebäude ge-
wahrt?

5. Liegen der Bundesregierung Zahlen und Daten vor, ob und wie sich die Ge-
samtzahl der behinderten Menschen und das Verhältnis der verschiedenen
Behinderungen untereinander im Zuge der älter werdenden Gesellschaft
verändert?
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6. Sieht die Bundesregierung in diesem Punkt Untersuchungs- und Handlungs-
bedarf, auch im Hinblick auf die mögliche Überarbeitung bestehender Re-
gelungen?

7. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Barrierefreiheit auch
im Tourismusbereich, insbesondere im Hotelwesen, zu verbessern?

Berlin, den 6. Dezember 2000

Dr. Heinrich L. Kolb
Dr. Irmgard Schwaetzer
Horst Friedrich (Bayreuth)
Hans-Michael Goldmann
Dr. Karlheinz Guttmacher
Rainer Brüderle
Jörg van Essen
Klaus Haupt
Ulrich Heinrich
Birgit Homburger
Dr. Werner Hoyer
Ulrich Irmer
Jürgen Koppelin
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Dirk Niebel
Günther Friedrich Nolting
Hans-Joachim Otto (Frankfurt am Main)
Detlef Parr
Cornelia Pieper
Dr. Edzard Schmidt-Jortzig
Marita Sehn
Dr. Hermann Otto Solms
Carl-Ludwig Thiele
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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