BT-Drucksache 14/4823

zu der dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 2001 -14/4000 Anlage, 14/4302, 14/4518, 14/4521, 14/4522, 14/4523- hier: Einzelplan 30 - Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

Vom 28. November 2000


Deutscher Bundestag Drucksache 14/4823
14. Wahlperiode 28. 11. 2000

Entschließungsantrag
der Abgeordneten Jürgen Koppelin, Dr. Werner Hoyer, Dr. Günter Rexrodt,
Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Rainer Funke,
Joachim Günther (Plauen), Dr. Karlheinz Guttmacher, Klaus Haupt,
Ulrich Heinrich, Ulrich Irmer, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Ina Lenke,
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Günther Friedrich Nolting, Detlef Parr,
Cornelia Pieper, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Gerhard Schüßler,
Dr. Irmgard Schwaetzer, Marita Sehn, Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk,
Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der F.D.P.

zu der dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 2001
– Drucksachen 14/4000 Anlage, 14/4302, 14/4518, 14/4521, 14/4522, 14/4523 –

hier: Einzelplan 30
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

Der Bundestag wolle beschließen:

Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Im Bereich der Hochschulen, Wissenschaft und Ausbildungsförderung muss
eine Aufstockung der Haushaltsmittel erfolgen.

Daher fordert der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auf, die Mittel
beim BAföG zu erhöhen.

Berlin, den 27. November 2000

Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

Begründung

Die Mittel beim BAföG müssen erhöht werden. Um das BAföG umfassend zu
reformieren und zu einer klaren Unterscheidung zwischen allgemeiner und
individueller Ausbildungsförderung zu kommen, muss eine zusätzliche Mittel-
ausstattung in Höhe von 4 Mrd. DM erfolgen.

Drucksache 14/4823 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
Die allgemeine Ausbildungsförderung in Form einer elternunabhängigen
Grundförderung führt alle bisherigen an die Auszubildenden bzw. an ihre
Unterhaltsverpflichteten direkt oder indirekt gewährten staatlichen Leistungen
zusammen.

In einem derartigen Ausbildungsgeld sind die steuerlich zu berücksichtigenden
Beträge wie das Kindergeld bzw. der Kinderfreibetrag sowie der Ausbildungs-
freibetrag eingeschlossen.

Ergänzend zum Ausbildungsgeld ist eine individuelle Ausbildungsförderung
durch eine Ausbildungshilfe vorgesehen, in der familien- und einkommens-
abhängig weitere Aufstockungen entweder als Zuschuss oder als zinsloses Dar-
lehen an den Auszubildenden geleistet werden.

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