BT-Drucksache 14/4816

Zukunft der deutschen Messewirtschaft in der Globalisierung

Vom 27. November 2000


Deutscher Bundestag

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14. Wahlperiode

27. 11. 2000

Große Anfrage

der Abgeordneten Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Gunnar Uldall, Peter Rauen,
Klaus Brähmig, Hansjürgen Doss, Albrecht Feibel, Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof),
Erich G. Fritz, Dr. Jürgen Gehb, Kurt-Dieter Grill, Ernst Hinsken, Ulrich Klinkert,
Dr. Martina Krogmann, Dr. Norbert Lammert, Vera Lengsfeld, Dr. Martin Mayer
(Siegertsbrunn), Elmar Müller (Kirchheim), Bernd Neumann (Bremen), Friedhelm
Ost, Dr. Bernd Protzner, Thomas Rachel, Hans-Peter-Repnik, Dr. Heinz
Riesenhuber, Heinrich-Wilhelm Ronsöhr, Kurt J. Rossmanith, Hartmut Schauerte,
Karl-Heinz Scherhag, Dietmar Schlee, Max Straubinger, Andrea Voßhoff, Matthias
Wissmann, Dagmar Wöhrl und der Fraktion der CDU/CSU

Zukunft der deutschen Messewirtschaft in der Globalisierung

Während der diesjährigen Haushaltsberatungen ist deutlich geworden, dass die
Bundesregierung nur unzureichend über die Bedeutung von Messen für die
kleinen und mittelständischen Unternehmen in Deutschland informiert ist.

So beabsichtigt die Bundesregierung, die jährlichen Haushaltsmittel für die
Auslandsmesseförderung von bisher 70 Mio. DM auf 58,5 Mio. DM pro Jahr
zu reduzieren. Damit werden künftig jährlich 40 bis 50 Auslandsmessen weni-
ger stattfinden als bisher, was für den Absatz der deutschen Exportindustrie
verheerende Folgen hat. Für eine Exportnation wie Deutschland hat dies auch
gravierende Rückwirkungen auf den Arbeitsmarkt sowie die Steuereinnahmen.

Hinzu kommen neue Herausforderungen für die Messewirtschaft. Die traditio-
nellen Messen werden durch die New Economy vor neue Herausforderungen
gestellt. E-Commerce und Messe-Web-Sites für Kommunikationsforen und
virtuelle Handelsplätze im Internet stellen die Kommunikationsfunktionen ei-
ner Messe sekundenschnell und ohne zeitraubende Reisetätigkeit zur Verfü-
gung. Damit besteht die Chance für eine noch nie dagewesene Markttranspa-
renz, möglicherweise zu Lasten der traditionellen Messen.

Ob den Ausstellern und Ausstellungsbesuchern diese Form des Informations-
austausches genügt, wird erst die Zukunft zeigen. Denn ein persönlicher Kon-
takt findet dabei nicht statt. Doch ist es notwendig, auf diese Entwicklung vor-
bereitet zu sein. Wenn Messen nur noch als sensorisches Erlebnis des Fühlens,
Riechens, Schmeckens und Anfassens wahrgenommen werden, könnte ihre Be-
deutung in die des Infotainments abfallen.

Gesamtwirtschaftliche Bedeutung der Messewirtschaft

Die Messewirtschaft gehört zu den führenden Dienstleistungsbranchen der
deutschen Wirtschaft, die sich durch besonders hohe internationale Ausstrah-
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lung und Innovationskraft auszeichnet. Rund zwei Drittel der weltweit führen-
den Messen finden in Deutschland statt. Die deutschen Messen sind damit zen-
trale Handels- und Kommunikationsplätze für die deutsche und die
internationale Wirtschaft. Dadurch leisten sie einen wesentlichen Beitrag zu
Wachstum und Beschäftigung in Deutschland und zur Intensivierung des inter-
nationalen Handels.

Dementsprechend liegt der deutschen Messewirtschaft in besonderer Weise an
einem von Beschränkungen freien Welthandel. Die Einführung des Euro sowie
weitere Schritte zur Erweiterung der Europäischen Union sind auch insoweit
begrüßenswert.

Sechs der zehn umsatzmäßig größten Messegesellschaften der Welt haben ihren
Sitz in Deutschland. Die deutschen Messeveranstalter setzen pro Jahr insge-
samt über 4,5 Mrd. DM um. Die gesamtwirtschaftliche Bedeutung der deut-
schen Messewirtschaft hat eine Studie des ifo-Instituts und des FfH-Instituts für
Markt und Wirtschaft im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Technologie eindrucksvoll bestätigt. Aufwendungen der Aussteller und Besu-
cher von 17 Mrd. DM pro Jahr und gesamtwirtschaftliche Produktionseffekte
von über 41 Mrd. DM einschließlich der Investitionen der Messegesellschaften
zeigen, dass die Messewirtschaft zu den wichtigsten Dienstleistungsbranchen
der deutschen Wirtschaft zählt.

Die Tatsache, dass rund 230 000 Vollarbeitsplätze von der Durchführung von
Messen abhängen, unterstreicht das arbeitsmarktpolitische Gewicht der Messe-
wirtschaft. Da die Aussteller- und Besucherzahlen aller Voraussicht nach auch
in Zukunft nennenswert wachsen werden, wird die Messewirtschaft damit zu
den Branchen gehören, die auf Dauer am Standort Deutschland Arbeitsplätze
schaffen und nicht abbauen.

Stellenwert der deutschen Messen für Aussteller und Besucher aus dem
In- und Ausland

Messen gehören zu den wichtigsten Kommunikationsinstrumenten der Wirt-
schaft. Ein wesentlicher Grund dafür ist ihre Multifunktionalität. Messen die-
nen dazu, Innovationen zu präsentieren, den Bekanntheitsgrad des eigenen Un-
ternehmens zu erhöhen, die Wettbewerbssituation zu analysieren, Kontakte zu
alten und neuen Kunden herzustellen sowie dazu, den Absatz von Produkten
und Dienstleistungen vorzubereiten.

Für die deutsche Wirtschaft haben Messebeteiligungen einen besonders hohen
Stellenwert im Kommunikationsmix. So fließen in der Investitionsgüterindust-
rie rund ein Drittel sämtlicher Ausgaben für Marktkommunikation in Messebe-
teiligungen.

Jährlich werden etwa 130 bis 150 überregionale/internationale Messen und
Ausstellungen mit über 160 000 Ausstellern und rund 10 Millionen Besuchern
durchgeführt. Rund 50 % der Aussteller kommen aus dem Ausland, davon ein
Drittel aus Ländern außerhalb Europas. Von den Besuchern reist knapp ein
Fünftel aus dem Ausland an, davon wiederum rund 20 % aus Übersee. Kein an-
deres Messeland erreicht vergleichbare Größenordnungen. Außerdem werden
diese Geschäftsreisen häufig mit privaten touristischen Reisen innerhalb
Deutschlands und nach Deutschland verbunden, so dass auch wichtige Impulse
für die deutsche Tourismuswirtschaft gegeben werden. Dabei liegen die Aus-
gaben von Messebesuchern aus dem Ausland generell höher als bei anderen
Besuchern, wobei sie in ihrem Ausgabeverhalten nicht sehr preissensibel sind.

Vier der fünf größten Messegelände der Welt liegen in Deutschland. Für die
Durchführung überregionaler Messen und Ausstellungen stehen auf 23 deut-
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schen Messeplätzen rund 2,4 Mio. m

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Hallenfläche zur Verfügung. Neun Ge-
lände verfügen über mehr als 100 000 m

2

Hallenkapazität, vier über mehr als
50 000 m

2

. Zehn weitere haben eine Kapazität bis zu 50 000 m

2

Hallenfläche.

Dazu kommt ein dichtes Netz regionaler Fach- und Verbraucherausstellungen,
die zu den internationalen Messen eine wichtige Ergänzung bilden. Auf diesen
Veranstaltungen treffen sich jährlich rund 60 000 Aussteller und 10 Millionen
Besucher.

Bedeutung der deutschen Messen für die jeweilige regionale Wirtschaft

Die Durchführung von Messen nützt nicht nur den jeweils beteiligten Ausstel-
lern und Besuchern, sondern in erheblichem Umfang auch der regionalen Wirt-
schaft im Einzugsgebiet der Messestadt. Insbesondere profitieren davon Hotel-
lerie und Gastronomie, Verkehrsunternehmen sowie Firmen, die Messe-
Dienstleistungen für Veranstalter und Aussteller erbringen, wie Messebau,
Logistikunternehmen, Dolmetscher- und Hostessendienste u. a.

Je mehr Aussteller und Besucher nicht nur aus der unmittelbaren Umgebung
der Messestadt kommen, sondern z. B. anlässlich der Messe übernachten, umso
größer ist dieser Effekt. Diese regionalwirtschaftlichen Effekte (sog. Umweg-
rendite) umfassen bei stark international ausgerichteten Messeplätzen das Fünf-
bis Sechsfache des dort erzielten Veranstalterumsatzes. Darüber hinaus entste-
hen dadurch erhebliche zusätzliche Steuereinnahmen für Städte, Bundesländer
und Bund. Außerdem hat gerade die Durchführung internationaler Messen er-
hebliche positive Imagewirkungen für die jeweilige Stadt im In- und Ausland.

Inlandsmesseförderung für Aussteller aus den neuen Ländern

Einen wichtigen Beitrag zum wirtschaftlichen Aufbau der neuen Länder und
damit auch zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Mittelstandes hat seit
1990 das Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Techno-
logie für ostdeutsche Aussteller geleistet. Inzwischen sind bei der Heranfüh-
rung der ostdeutschen Unternehmen an die nationalen und internationalen
Märkte mit Hilfe von Messebeteiligungen wichtige Fortschritte erzielt worden.

Auslandsmesseförderung für den Export in schwierige Märkte

Neben den Inlandsmessen nutzt die deutsche Wirtschaft in steigendem Umfang
ausländische Messen für ihr Exportmarketing. Gerade auch für kleine und mitt-
lere Unternehmen eignen sich Auslandsmessebeteiligungen als erste Schritte in
neue Wachstumsmärkte. Rund 20 % der Exporte sind direkte Folge der Beteili-
gungen deutscher Unternehmen an Auslandsmessen. Die Auslandsmesseförde-
rung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie ist deshalb für
die deutsche Exportwirtschaft eine unverzichtbare Unterstützung bei der er-
folgreichen Erschließung ausländischer Märkte. Auf den jährlich rund 180 bis
200 geförderten Beteiligungen mit Schwerpunkt Asien und Osteuropa sind
mehr als 5 000 Unternehmen präsent.

Das Auswahlverfahren für Auslandsmessebeteiligungen zwischen dem Bundes-
ministerium für Wirtschaft und Technologie und der Wirtschaft hat sich nach
Auffassung aller Beteiligten bewährt und ist ein Beispiel für gut funktionierende
Subsidiarität.

Für die finanzielle und organisatorische Unterstützung deutscher Beteiligungen
stehen im Etat der Auslandsmesseförderung pro Jahr rund 70 Mio. DM zur Ver-
fügung. Diese Unterstützung, die eine Hilfe zur Selbsthilfe darstellt, muss in
den nächsten Jahren so ausgebaut werden, dass sie den wachsenden Anforde-
rungen an die globale Präsenz deutscher Unternehmen im Ausland Rechnung
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trägt. Eine Reduzierung würde Exportchancen zerstören. Die Sicherstellung der
notwendigen Mittel auch für die Zukunft ist damit ein entscheidender Faktor
für den weiteren Erfolg der Auslandsmessetätigkeit deutscher Unternehmen,
gerade auch des Mittelstandes.

Nach einer wissenschaftlichen Untersuchung der Universität Köln hängen von
der Auslandsmesseförderung Exportumsätze von mindestens 3,7 Mrd. DM ab;
mehr als 15 000 Arbeitsplätze werden gesichert. Durch die so erzielten Export-
umsätze hat allein der Bund Steuereinnahmen von mindestens 100 Mio. DM;
die Auslandsmesseförderung trägt sich daher selbst.

Die deutsche Wirtschaft erfüllt durch ihre Messepräsenz auf Auslandsmessen
neben den genannten wirtschaftlichen Funktionen auch eine wichtige öffentli-
che Funktion für die politischen und wirtschaftlichen Beziehungen der Bundes-
republik Deutschland mit dem Ausland.

Auslandsmessen deutscher Veranstalter

Deutsche Veranstalter organisieren außerdem pro Jahr rund 180 eigene Messen
in wichtigen ausländischen Wachstumsregionen – insbesondere in Asien,
Nord- und Südamerika sowie Osteuropa – gerade auch zum Nutzen der deut-
schen Wirtschaft, die ergänzend zu ihrem umfangreichen Engagement auf deut-
schen Messen zunehmend auch in schwierigen Auslandsmärkten kompetente
Partner braucht. Dieses Engagement wird in den nächsten Jahren im Rahmen
der Globalisierung weiter wachsen.

Zweck des gezielten Auslandsengagements deutscher Veranstalter ist es, ihren
Marktanteil im Vergleich zu anderen international tätigen Veranstaltern zu
sichern und auszubauen, an den deutlich zunehmenden Handelsströmen auch
zwischen außereuropäischen Regionen zu partizipieren und dabei einen positi-
ven Imagetransfer und damit eine Stärkung der heimischen Leitmessen zu
erreichen.

Die deutsche Messewirtschaft ist seit Jahrzehnten frei von speziellen gesetzli-
chen Regelungen, etwa hinsichtlich des Marktzugangs für Veranstalter oder der
Gründung neuer Veranstaltungen. Die daraus entstandene intensive Wettbe-
werbssituation hat entscheidend zu der international respektierten hohen Quali-
tät der deutschen Messen beigetragen.

Der Ausstellungs- und Messeausschuss der deutschen Wirtschaft e. V.
(AUMA) wirkt als neutrale Clearingstelle daran mit, die Interessen der Ausstel-
ler, Besucher und Veranstalter hinsichtlich Bezeichnung, Nomenklatur, Stand-
ort, Termin, Dauer und Turnus von Messen zum Ausgleich zu bringen.
Dadurch fördert er ein rationelles Messewesen. Diese Koordinierungsfunktion
nimmt der AUMA im Sinne einer effektiven Subsidiarität wahr.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

Ausbau und Sicherung der Weltmarktführerschaft bei internationalen
Messen und Ausstellungen

1. Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, dass die deutsche Messe-
wirtschaft eine der wichtigsten Dienstleistungsbranchen der deutschen Wirt-
schaft ist, die einen wesentlichen Beitrag zur Intensivierung des nationalen
und internationalen Handels leistet und dadurch erheblich zur Steigerung
von Wachstum und Arbeitsplätzen in Deutschland beiträgt?
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2. Welche konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um
einen möglichst freien weltweiten Waren- und Dienstleistungsverkehr zu
sichern und so u. a. die international führende Position deutscher Messen
zu stärken?

3. Wie berücksichtigt die Bundesregierung bei Entscheidungen über die Un-
terstützung der weiteren Internationalisierung des Messeplatzes Deutsch-
land durch Maßnahmen der Gemeinschaftswerbung, dass der Incoming-
Geschäftsreisetourismus im Wesentlichen messeinduziert ist?

4. Beabsichtigt die Bundesregierung trotz der hohen Bedeutung internationa-
ler Messen auch für den Geschäftsreisetourismus, die Mittel für die „Ge-
meinschaftswerbung Messeplatz Deutschland“ zu kürzen oder sieht die
Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit, Mittel für
die „Gemeinschaftswerbung Messeplatz Deutschland“ aufzustocken?

5. Wie unterstützt die Bundesregierung den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur
sowie die Anbindung der Messegelände an diese, um die An- und Abreise
des Geschäftsverkehrs an die Messen zu verbessern?

6. Sieht die Bundesregierung in einer Liberalisierung der Ladenöffnungszei-
ten, die es insbesondere im Zusammenhang mit internationalen Messen er-
möglicht, Geschäfte länger als nach derzeitiger Rechtslage geöffnet zu hal-
ten, eine Möglichkeit zur Förderung der Akzeptanz und Attraktivität des
Standortes Deutschland und zur Unterstützung der weiteren Internationali-
sierung des Messeplatzes Deutschland?

Mittelstandsförderung durch Messebeteiligung

7. In welchem Umfang wird die Bundesregierung deutsche kleine und mitt-
lere Unternehmen (KMU) beim Export von Waren und Dienstleistungen
durch Beteiligungen an Auslandsmessen insbesondere zur Erschließung
schwieriger Märkte in Übersee langfristig unterstützen?

8. Mit welchen Beträgen soll die Auslandsmesseförderung im Zeitraum der
mittelfristigen Finanzplanung dotiert werden und beabsichtigt die Bundes-
regierung eine angemessene Erhöhung dieses Haushaltstitels?

9. In welchem Umfang wird die Bundesregierung deutsche KMU beim Ex-
port von Waren und Dienstleistungen durch Beteiligung an internationalen
Inlandsmessen, insbesondere auch zur Erschließung westeuropäischer
Märkte, langfristig unterstützen?

10. Ist es noch zeitgemäß, die Inlandsmesseförderung auf KMU aus den
neuen Bundesländern zu konzentrieren, oder sollten die Mittel der In-
landsmesseförderung für KMU aus den neuen Bundesländern allen deut-
schen KMU – etwa zur Förderung von messebezogenen Schulungs- und
Informationsmaßnahmen – gewährt werden können?

11. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass
deutsche neu gegründete Unternehmen das Marketing- und Vertriebsinstru-
ment Messen und Ausstellungen im Vergleich mit langjährig am Markt
tätigen Unternehmen schwächer nutzen und damit den Markterfordernissen
häufig nicht in vollem Umfang gerecht werden?

Messeförderung in Konkurrenzländern

12. Mit welchen Maßnahmen und mit welchen finanziellen Mitteln fördern die
anderen EU-Mitgliedstaaten ihre eigene Messewirtschaft bzw. die Beteili-
gung ihrer Exportwirtschaft an Auslandsmessen?
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13. Inwieweit gibt es Fördermaßnahmen der Europäischen Union für die Mes-
sewirtschaft in den einzelnen Mitgliedstaaten und in welchem Umfang
werden welche Länder gefördert?

14. Ist der Bundesregierung bekannt, ob darüber hinaus weitere Fördermaß-
nahmen der Europäischen Union geplant sind?

15. Sieht die Bundesregierung durch die Förderung der Messewirtschaft in an-
deren Ländern – insbesondere den EU-Mitgliedstaaten – Wettbewerbs-
nachteile für deutsche Messegesellschaften bzw. die deutsche Export-
wirtschaft, und wenn ja, wie gedenkt die Bundesregierung diese
Wettbewerbsnachteile auszugleichen?

Vorsteuerabzug aus Reisekosten

16. Wird die Bundesregierung das im Frühjahr letzten Jahres beschlossene
Verbot des Vorsteuerabzuges bei Geschäftsreisekosten (§ 15 Abs. 1a Nr. 2
Umsatzsteuergesetz) auch im Hinblick auf das Urteil des Finanzgerichts
Hamburg vom 19. Juli 2000 (Az.: VI 205/99) zurücknehmen, wonach diese
Regelung gegen EU-Recht verstößt (Artikel 17 Abs. 2 der 6. EG-Richtlinie
über Harmonisierung der Umsatzsteuern)?

17. Sieht die Bundesregierung – trotz der festgestellten Rechtswidrigkeit des
Verbots des Vorsteuerabzuges aus Geschäftsreisekosten – die Notwendig-
keit, den Bundesfinanzhof und ggf. den EuGH über den Bestand des § 15
Abs. 1a Nr. 2 Umsatzsteuergesetz entscheiden zu lassen?

18. Wie erklärt die Bundesregierung, dass mit Schreiben des Bundesminis-
teriums der Finanzen vom 6. November 2000, Aktenzeichen IV B 7 S 7303
a-8/00, Steuerpflichtigen, die mit Hinweis auf den EU-Rechtsvorstoß Ein-
spruch einlegen, Aussetzung der Vollziehung gewährt werden kann, dies
aber nach § 361 Abs. 2 Abgabenordnung nur dann möglich ist, wenn ernst-
liche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes
bestehen?

19. Wird die Bundesregierung, soweit sie an dem Verbot des Vorsteuerabzuges
festhalten will, die hiermit verbundene Verteuerung der Messebeteiligung
für Aussteller und Besucher zumindest teilweise ausgleichen, um Wettbe-
werbsverzerrungen zu Lasten des Messeplatzes Deutschland zu vermeiden
(Steigerung notwendiger Reisekosten zu Messen in Deutschland um mehr
als 350 Mio. DM für 1999)?

Vorgesehene Neuregelungen über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsver-
träge und zur Änderung und Aufhebung arbeitsrechtlicher Bestimmungen

20. Was unternimmt die Bundesregierung, um besondere Härten durch unver-
tretbare Planungsunsicherheiten für die KMU der Messe-, Kongress- und
Veranstaltungs-Wirtschaft zu vermeiden, die durch die Einführung eines
voraussetzungslosen, für alle Arbeitnehemr geldenden Anspruchs auf Teil-
zeitarbeit (§ 8 des Gesetzes über Teilzeitarbeit und befristete Arbeits-
verträge) zu befürchten sind?

21. Wie wird die Bundesregierung die gerade für Unternehmen der Messe-,
Kongress- und Veranstaltungswirtschaft aufgrund ihres projektabhängigen
und saisonalen Arbeitsaufkommens benötigte Flexibilität bei der Befris-
tung von Arbeitsverträgen sicherstellen, wenn gemäß § 14 des Gesetzes-
textes eine Befristung von Arbeitsverträgen etwa mit Projektleitern ohne
spezifischen sachlichen Grund nur noch bei Neueinstellungen möglich sein
soll?
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22. Hält die Bundesregierung zur nachhaltigen Förderung des Arbeitsmarktes
in der Messe-, Kongress- und Veranstaltungswirtschaft eine Aufeinander-
folge von auf zwei Jahre befristeten Arbeitsverträgen auch ohne spezifi-
schen sachlichen Grund und ohne viermonatige Karenz (Karenz derzeit er-
forderlich), die zumindest dreimalig möglich ist, für angezeigt?

Visaerteilung an ausstellende und messebesuchende Unternehmen aus
dem außereuropäischen Ausland

23. Was unternimmt die Bundesregierung, um vorhandene räumliche und per-
sonelle Engpässe in deutschen Botschaften und Konsulaten (u. a. in Pe-
king, Schanghai, Kiew und Moskau) zu beheben, damit die Internationali-
tät des Messeplatzes Deutschland künftig nicht durch Schwierigkeiten bei
der Visaerteilung an Vertreter ausstellender und messebesuchender Unter-
nehmen aus dem Ausland gefährdet wird?

24. Ist sich die Bundesregierung des internationalen Imageschadens für die
Bundesrepublik Deutschland bewusst, der dadurch entstehen kann, dass
Vertreter ausstellender und messebesuchender ausländischer Unternehmen
in Einzelfällen bereits jetzt Visa anderer EU-Staaten nutzen, um rechtzeitig
an deutschen Messen teilnehmen zu können?

Virtuelle Handelsplätze und E-Commerce

25. Hält die Bundesregierung virtuelle Messeplätze im Internet für eine Gefahr
für die traditionellen Messestandorte oder für eine sinnvolle Ergänzung der
traditionellen Messen?

26. Wie sollte nach Ansicht der Bundesregierung die Zusammenarbeit von
virtuellen Messeplätzen und traditionellen Messen aussehen, um dadurch
Synergien nutzbar zu machen?

27. Gibt es seitens der Bundesregierung koordinierende Projekte, um die Zu-
sammenarbeit auf diesem Gebiet zu fördern und Projekte zu entwickeln
oder sind solche Projekte geplant?

28. Welche Auswirkungen werden nach Ansicht der Bundesregierung die
virtuellen Messe- und Handelsplätze auf die Messelandschaft in Deutsch-
land haben?

Messeprivatisierung

29. Welche Haltung nimmt die Bundesregierung gegenüber den Plänen zur
Privatisierung von Messen ein?

30. Welche positiven und welche negativen Erfahrungen gibt es bei der Privati-
sierung von ehemals öffentlich-rechtlich organisierten Messen? (Konkrete
Privatisierungsbeispiele aufzählen!)

31. Hält die Bundesregierung diese Erfahrungen für verallgemeinerungsfähig?

32. Für welche Messen gibt es Pläne oder Absichten, möglicherweise noch im
Diskussionsstadium, diese zu privatisieren?

33. Welche Rahmenbedingungen müssen erfüllt sein, damit auch eine privat-
rechtlich organisierte Messe die positiven Effekte für die regionale Wirt-
schaftsförderung gewährleisten kann, welche oft höher einzustufen sind,
als die unmittelbaren Einnahmen aus den Messen?

34. Sind die Renditen einer privatrechtlich organisierten Messe attraktiv
genug, um auch institutionellen oder privaten Anlegern eine Alternative zu
anderen Investitionen zu bieten?
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Konzentrationsprozess in der Messelandschaft

35. Welche Haltung nimmt die Bundesregierung zu den in der Diskussion
befindlichen Fusionsplänen von Messegesellschaften ein?

36. Wird dies tatsächlich zu den erhofften Einsparungen bei gleichzeitigem
Erhalt der bisherigen Attraktivität der betroffenen Messen führen?

37. Welche Auswirkungen werden die Fusionen auf die Arbeitsplätze und die
regionale Wirtschaftsentwicklung haben?

38. Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass solche Großveranstalter nur
noch Großunternehmen aber nicht mehr die zahlreichen Klein- und Mittel-
ständischen Unternehmen ansprechen könnten?

39. Wie könnte dem gegebenenfalls begegnet werden?

40. Über welche Messegesellschaften gibt es derzeit eine Diskussion oder kon-
krete Absichten für eine Fusion?

Berlin, den 27. November 2000

Wolfgang Börnsen (Bönstrup)
Gunnar Uldall
Peter Rauen
Klaus Brähmig
Hansjürgen Doss
Albrecht Feibel
Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof)
Erich G. Fritz
Dr. Jürgen Gehb
Kurt-Dieter Grill
Ernst Hinsken
Ulrich Klinkert
Dr. Martina Krogmann
Dr. Norbert Lammert
Vera Lengsfeld
Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn)
Elmar Müller (Kirchheim)
Bernd Neumann (Bremen)
Friedhelm Ost
Dr. Bernd Protzner
Thomas Rachel
Hans-Peter Repnik
Dr. Heinz Riesenhuber
Heinrich-Wilhelm Ronsöhr
Kurt J. Rossmanith
Hartmut Schauerte
Karl-Heinz Scherhag
Dietmar Schlee
Max Straubinger
Andrea Voßhoff
Matthias Wissmann
Dagmar Wöhrl
Friedrich Merz, Michael Glos und Fraktion

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