BT-Drucksache 14/4804

zu der dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 2001 - 14/4000 Anlage, 14/4511, 14/4521, 14/4522, 14/4523 - hier: Einzelplan 11 - Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung

Vom 28. November 2000


Deutscher Bundestag Drucksache 14/4804
14. Wahlperiode 28. 11. 2000

Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Günter Rexrodt, Dr. Werner Hoyer, Jürgen Koppelin,
Hildebrecht Braun (Augsburg), Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher,
Jörg van Essen, Ulrike Flach, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke,
Hans-Michael Goldmann, Dr. Karlheinz Guttmacher, Klaus Haupt, Ulrich Heinrich,
Walter Hirche, Birgit Homburger, Ulrich Irmer, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp,
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting,
Hans-Joachim Otto (Frankfurt am Main), Detlef Parr, Cornelia Pieper,
Gerhard Schüßler, Dr. Irmgard Schwaetzer, Jürgen Türk, Dr. Wolfgang Gerhardt
und der Fraktion der F.D.P.

zu der dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 2001
– Drucksachen 14/4000 Anlage, 14/4302, 14/4511, 14/4521, 14/4522, 14/4523 –

hier: Einzelplan 11
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung

Der Bundestag wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der
die Absenkung des Beitragssatzes in der Arbeitslosenversicherung um 0,4 %
bis 0,5 % zum Inhalt hat.

Berlin, den 27. November 2000

Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

Begründung

Der Bund verlagert originäre Aufgaben des Bundesministeriums für Arbeit und
Sozialordnung auf die Bundesanstalt für Arbeit. Lohnkostenzuschüsse an
Arbeitgeber zur Wiedereingliederung Langzeitarbeitsloser in Höhe von
750 Mio. DM belasten ebenso den Etat der Bundesanstalt für Arbeit wie die
Strukturanpassungsmaßnahmen in Höhe von 1,7 Mrd. DM. Zusammen mit
dem Sonderprogramm zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit in Höhe von

Drucksache 14/4804 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
2 Mrd. DM und aufgrund einer guten Konjunktur mit sinkenden Arbeitslosen-
zahlen besteht genügend finanzieller Spielraum, um die Beitragssätze in der
Arbeitslosenversicherung zu senken. Dies wäre sachgerecht und entspräche der
Zielsetzung der Bundesregierung, die Arbeitsförderung zu verstetigen und die
Lohnzusatzkosten zu senken.

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