BT-Drucksache 14/4759

zu der zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 2001 -14/4000 Anlage, 14/4302, 14/4512, 14/4521, 14/4522, 14/4523- hier: Einzelplan 12 - Geschäftsbereich des Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen

Vom 27. November 2000


Deutscher Bundestag Drucksache 14/4759
14. Wahlperiode 27. 11. 2000

Sachgebiet 63

Änderungsantrag
der Abgeordneten Christine Ostrowski, Heidemarie Ehlert, Dr. Barbara Höll,
Dr. Christa Luft, Dr. Uwe-Jens Rössel und der Fraktion der PDS

zu der zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 2001
– Drucksachen 14/4000 Anlage, 14/4302, 14/4512, 14/4521, 14/4522, 14/4523 –

hier: Einzelplan 12
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und
Wohnungswesen

Der Bundestag wolle beschließen:

Der Haushaltsansatz in Kapitel 12 25 Titel 622 02-411 – Entlastung von
Wohnungsunternehmen nach der Verordnung zum Altschuldenhilfe-Gesetz
(AHGV) –

wird wie folgt geändert:

Gewährung einer weiteren Altschuldenhilfe nach Altschuldenhilfe-Gesetz

Ansatz Regierungsentwurf 60 000 TDM

Mehrbedarf für Erhöhung im Jahr 2001 + 240 000 TDM

Ansatz neu: 300 000 TDM

Verpflichtungsermächtigung für künftige Haushaltsjahre

Ansatz Regierungsentwurf 640 000 TDM

Mehrbedarf für Gewährung weiterer umfassender Altschuldenhilfe

in den nächsten 10 Jahren 2 360 000 TDM

Ansatz Verpflichtungsermächtigung neu: 3 000 000 TDM

Berlin, den 27. November 2000

Christine Ostrowski
Heidemarie Ehlert
Dr. Barbara Höll
Dr. Christa Luft
Dr. Uwe-Jens Rössel
Roland Claus und Fraktion

Drucksache 14/4759 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
Begründung

Die Altschuldenhilfeverordnung ist ein erster Schritt zur Entlastung der ost-
deutschen Wohnungsunternehmen, entspricht aber nicht dem Ernst der Lage
und den Anforderungen, denn sie regelt lediglich Härtefälle.

Das beweisen die für den Bundeshaushaltsplan 2001 eingestellten Mittel in
Höhe von nur 60 Mio. DM. Es ist zu beanstanden, dass die Entlastung von Alt-
schulden erst dann und nur für die Wohnungsbestände erfolgen soll, die ab dem
Jahr 2000 abgerissen sind oder werden.

Das löst die generellen Strukturprobleme der Wohnungswirtschaft im Osten nur
unzureichend.

Nach Erkenntnissen der Kommission „Wohnungswirtschaftlicher Strukturwan-
del in den neuen Ländern“ müssten in den Jahren bis 2010 ca. 350 000 Woh-
nungen vom Markt genommen und die Wohnsiedlungen in Städten und Ge-
meinden im Zusammenhang damit weiter aufgewertet werden.

Die Kommission empfiehlt, den Abriss von leer stehenden Wohnungen dort,
wo er für den Stadtumbau nützlich und für das Marktgleichgewicht erforderlich
ist, mit bis zu 140DM/qm Wohnfläche zu fördern. Dazu sind über 10 Jahre je-
weils ca. 300 Mio. DM erforderlich, die der Bund in Anbetracht der schwieri-
gen finanziellen Lage der strukturschwachen Länder und Kommunen aus den
Erlösen der UMTS-Lizenzen aufbringen sollte.

Es ist daher unerlässlich, für das Haushaltsjahr 2001 die Mittel zur Entlastung
von Altschulden aufzustocken und für die kommenden Jahre eine Verpflich-
tungsermächtigung in Höhe von jeweils 300 Mio. DM einzustellen.

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