BT-Drucksache 14/4738

zu der zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 2001 -14/4000 Anlage, 14/4302; 14/4520, 14/4522, 14/4523- hier: Einzelplan 60 - Allgemeine Finanzverwaltung

Vom 28. November 2000


Deutscher Bundestag

Drucksache

14/

4738

14. Wahlperiode

28. 11. 2000

Änderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Günter Rexrodt, Dr. Werner Hoyer, Jürgen Koppelin,
Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Rainer Funke,
Hans-Michael Goldmann, Dr. Karlheinz Guttmacher, Klaus Haupt, Dr. Helmut
Haussmann, Ulrich Heinrich, Walter Hirche, Birgit Homburger, Ulrich Irmer,
Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Ina Lenke, Sabine Leutheusser-
Schnarrenberger, Detlef Parr, Cornelia Pieper, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig,
Gerhard Schüßler, Dr. Irmgard Schwaetzer, Marita Sehn, Carl-Ludwig Thiele,
Dr. Dieter Thomae, Jürgen Türk, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der F.D.P.

zu der zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 2001
– Drucksachen 14/4000 Anlage, 14/4302, 14/4520, 14/4522, 14/4523 –

hier: Einzelplan 60
Allgemeine Finanzverwaltung

Der Bundestag wolle beschließen:

In Kapitel 60 04 – Sonderleistungen des Bundes – ist ein neuer Titel – Sonder-
programm „Erziehung zu Mitmenschlichkeit und Toleranz“ – mit einem Ansatz
von 250 000 TDM einzuführen.

Berlin, den 27. November 2000

Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

Begründung

Die Bekämpfung des Rechtsextremismus, seiner Entstehungsgründe und Er-
scheinungsformen hat höchste Priorität. Die Ursachen für Rechtsextremismus
sind vielfältig: Defizite im Elternhaus, Ausbildung und Bildung, fehlende Inf-
rastruktur für Jugendliche, soziales Umfeld und gelegentlich Mitläuferschaft.
Hier soll das Sonderprogrammm mit gezielten Maßnahmen ansetzen. So könn-
ten Projekte zur Förderung der kommunalen Jugendarbeit, die politische Bil-
dungsarbeit über die Bundes- und Landeszentralen für politische Bildung,
Jugendaustauschprogramme mit verschiedenen Ländern und die politischen
Stiftungen mit finanziellen Mitteln ausgestattet werden. Dabei sollen Einrich-
tungen von freien Trägern vorrangig Berücksichtigung finden.

Die Vergabe der Mittel soll projektbezogen und auf Antragstellung erfolgen.

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