BT-Drucksache 14/4733

zur Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung zum bevorstehenden Europäischen Rat in Nizza am 7./8. Dezember 2000

Vom 27. November 2000


Deutscher Bundestag

Drucksache

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14. Wahlperiode

27. 11. 2000

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Günter Gloser, Hans-Werner Bertl, Hans Büttner (Ingolstadt),
Marion Caspers-Merk, Gernot Erler, Rainer Fornahl, Lilo Friedrich (Mettmann),
Rolf Hempelmann, Monika Heubaum, Gerd Höfer, Lothar Ibrügger,
Helga Kühn-Mengel, Detlev von Larcher, Winfried Mante, Markus Meckel,
Dr. Jürgen Meyer (Ulm), Dietmar Nietan, Günter Oesinghaus, Eckhard Ohl,
Holger Ortel, Joachim Poß, Karin Rehbock-Zureich, Gudrun Roos, Michael Roth
(Heringen), Dieter Schloten, Wilhelm Schmidt (Salzgitter), Ottmar Schreiner,
Reinhard Schultz (Everswinkel), Hedi Wegener, Gert Weisskirchen (Wiesloch),
Lydia Westrich, Dr. Norbert Wieczorek, Dr. Wolfgang Wodarg, Dr. Peter Struck
und der Fraktion der SPD
sowie der Abgeordneten Christian Sterzing, Claudia Roth (Augsburg),
Ulrike Höfken, Dr. Helmut Lippelt, Winfried Nachtwei, Angelika Beer,
Rita Grießhaber, Dr. Angelika Köster-Loßack, Kerstin Müller (Köln),
Rezzo Schlauch und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

zur Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung zum bevorstehenden
Europäischen Rat in Nizza am 7./8. Dezember 2000

Der Bundestag wolle beschließen:

Seit dem Ende des Ost-West-Konflikts ist es erklärte Politik der Europäischen
Union, durch den Beitritt mittel- und osteuropäischer Länder zur Europäischen
Union die nach dem Zweiten Weltkrieg erfolgte Spaltung des europäischen
Kontinents zu überwinden. Die Staats- und Regierungschefs der Europäischen
Union haben die Erweiterung nach Osten konsequent vorangetrieben und mit
dieser klaren Integrationsperspektive den politischen und wirtschaftlichen
Transformationsprozess in Mittel- und Osteuropa nachhaltig unterstützt. Auf
den Europäischen Räten von Luxemburg 1997 und Helsinki 1999 haben sie die
für die Aufnahme von konkreten Beitrittsverhandlungen notwendigen Be-
schlüsse gefasst. Auf dem Europäischen Rat in Berlin am 24./25. März 1999
haben die Staats- und Regierungschefs mit dem erfolgreichen Abschluss der
Agenda 2000 die notwendigen finanzpolitischen Rahmenbedingungen für den
Beitritt neuer mittel- und osteuropäischer Staaten sowie auch Maltas und
Zyperns geschaffen.

Auf dem Europäischen Rat in Nizza stehen nun die institutionellen Reformen
innerhalb der Europäischen Union zur Entscheidung an. Mit einem erfolgrei-
chen Abschluss dieser Reformen lösen die europäischen Staats- und Regie-
rungschefs ihre Zusage gegenüber den Beitrittskandidaten ein, die Erweite-
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rungsfähigkeit der Europäischen Union so rechtzeitig herzustellen, dass ab dem
Jahr 2003 die Europäische Union zur Aufnahme neuer Mitglieder in der Lage
ist. Diese institutionellen Reformen wären aber auch ohne die bevorstehende
Erweiterung erforderlich, denn die Verfahrens- und Entscheidungsstrukturen
der Europäischen Union müssen dringend den gestiegenen Herausforderungen
angepasst werden.

Nach sorgfältiger Vorbereitung durch die portugiesische Präsidentschaft hat
die französische Präsidentschaft die Verhandlungen im Rahmen der Regie-
rungskonferenz so weit wie möglich vorangebracht. Es ist ihr Verdienst, dass
für wichtige Bereiche in Nizza entscheidungsreife Vorschläge auf dem Tisch
liegen. Die deutsche Bundesregierung hat alles in ihrer Macht stehende getan,
damit die institutionellen Reformen in Nizza erfolgreich abgeschlossen wer-
den können. Sie hat die französische Präsidentschaft nach Kräften unterstützt
und nicht zuletzt auf höchster Ebene in bilateralen Gesprächen mit unseren
Partnern für substantielle Reformen und um Kompromissbereitschaft gewor-
ben. Im informellen Rat in Biarritz hat die Bundesregierung Vorschläge zur
Reform der Europäischen Kommission eingebracht, die den Verhandlungen
neuen Schwung gegeben haben. Bei der Abschaffung des nationalen Veto-
rechts im Ministerrat steht die Bundesregierung mit an der Spitze. Gleichzeitig
hat die Bundesregierung bei der Neugewichtung der Stimmen im Rat die deut-
schen Interessen wohlüberlegt vertreten. Gleichwohl müssen in Nizza die
Staats- und Regierungschefs noch eine Reihe von Fragen auf höchster Ebene
entscheiden.

Das wichtigste Reformfeld dabei ist der Übergang von der Einstimmigkeit zur
Abstimmung mit qualifizierter Mehrheit im Rat. Der Deutsche Bundestag tritt
für einen möglichst breiten Übergang zur Abstimmung mit qualifizierter Mehr-
heit im Rat ein, die im Idealfall zur Regel werden sollte. Ausnahmen sollten
künftig nur noch für Beschlüsse zugelassen werden, die einer Ratifikation
durch die Mitgliedstaaten unterliegen, konstitutioneller Natur sind, die Sicher-
heits- und Verteidigungspolitik betreffen oder einen Rückschritt für die europä-
ische Integration bedeuten würden. Die bisherigen Verhandlungen im Rahmen
der Regierungskonferenz haben allerdings gezeigt, dass nicht alle Mitgliedstaa-
ten mit dem gleichen Nachdruck den Übergang zur Abstimmung mit qualifi-
zierter Mehrheit für erforderlich halten wie der Deutsche Bundestag. In Nizza
wird es vor allem darauf ankommen, in diesem für die künftige Handlungsfä-
higkeit der erweiterten Europäischen Union wichtigen Bereich so große Fort-
schritte wie eben möglich zu erzielen. Soweit der Übergang zur qualifizierten
Mehrheit in einzelnen Politikbereichen nicht gelingt, sollten dort differenzierte
Lösungen angestrebt werden. So wäre es bei der Steuerpolitik z. B. ein Fort-
schritt, wenn Maßnahmen, deren Hauptzweck der Umweltschutz ist, künftig
mit qualifizierter Mehrheit im Rat entschieden werden könnten. Fortschritte
sind insbesondere auch in der Innen- und Justizpolitik dringend erforderlich.
Keinesfalls darf hinter den in Amsterdam erreichten Stand zurückgefallen wer-
den.

Die Staats- und Regierungschefs müssen in Nizza die demokratische Legitima-
tion europäischer Politik stärken. Dazu muss künftig bei allen Legislativbe-
schlüssen, die der Rat mit qualifizierter Mehrheit trifft, das Europäische Parla-
ment im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens beteiligt werden.

Umfang und Arbeitsweise der Europäischen Kommission müssen neu festge-
legt werden, um ihre Handlungsfähigkeit in der erweiterten Europäischen
Union zu gewährleisten. Dazu sollte eine Obergrenze für die Anzahl der Kom-
missare in der Europäischen Kommission, verbunden mit einem festen Rotati-
onsprinzip, an dem die Mitgliedstaaten gleichberechtigt teilnehmen, vereinbart
werden. Darüber hinaus muss sich die Regierungskonferenz in jedem Fall auf
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Reformen für die innere Struktur der Europäischen Kommission verständigen.
Dazu gehört, die Stellung des Kommissionspräsidenten sowie die politische
Verantwortlichkeit und Rechenschaftspflicht der Mitglieder der Kommission
zu stärken. Der zeitweise Verzicht gerade auch der größeren Mitgliedstaaten
auf einen Kommissar darf das politische Gewicht der Europäischen Kommis-
sion auf keinen Fall schwächen. Wichtig ist, dass es in Nizza zu einer abschlie-
ßenden Entscheidung über die Kommissionsreform kommt, selbst wenn die
Reform schrittweise umgesetzt wird.

Die Staats- und Regierungschefs müssen auf dem Europäischen Rat in Nizza
zudem die Stimmengewichtung im Rat neu justieren. Bereits in der Vergangen-
heit hat sich durch neue Beitritte das relative Stimmengewicht zuungunsten der
bevölkerungsreicheren Mitgliedstaaten verschoben. Durch künftige Beitritte
würde sich dieses Ungleichgewicht vergrößern. In Biarritz haben die Staats-
und Regierungschefs über zwei Grundmodelle – doppelte Mehrheit oder reine
Neugewichtung der Stimmen – beraten, ohne eine Vorentscheidung für ein Mo-
dell zu treffen. Bei nüchterner Betrachtung haben beide Modelle Vor- bzw.
Nachteile. Politisch entscheidend ist, dass durch die Reform auch die demokra-
tische Legitimation der Ratsentscheidungen steigt, d. h. dass sich der jeweilige
Bevölkerungsanteil der Mitgliedstaaten in den Abstimmungen im Rat besser
widerspiegelt.

Für die Bewältigung der Erweiterung ist es zudem wichtig, die bestehenden
Vertragsbestimmungen zur verstärkten Zusammenarbeit neu zu gestalten. In
einer erweiterten und dazu heterogeneren Europäischen Union kann es immer
schwieriger werden, dass alle Mitgliedstaaten zum gleichen Zeitpunkt bereit
und in der Lage sind, die Integration zu vertiefen. Ziel muss sein, die bisheri-
gen Regelungen zur verstärkten Zusammenarbeit so zu flexibilisieren, dass sie
in der Praxis auch tatsächlich anwendbar sind. Dazu sollte über die verstärkte
Zusammenarbeit künftig mit qualifizierter Mehrheit im Rat abgestimmt wer-
den und auch das Quorum, d. h. die Mindestanzahl von Mitgliedstaaten, die
an einer verstärkten Zusammenarbeit teilnehmen, muss so bemessen sein,
dass für vertiefende Integrationsfortschritte eine realistische Perspektive be-
steht. Das Europäische Parlament ist entsprechend der in den Verträgen vorge-
sehenen Beteiligungsverfahren auch im Rahmen der verstärkten Zusammen-
arbeit voll einzubeziehen. Der Auslösemechanismus für die verstärkte
Zusammenarbeit sollte der Mitentscheidung durch das Europäische Parlament
unterliegen. Gleichzeitig ist darauf zu achten, dass die verstärkte Zusammen-
arbeit nicht zu einer Fragmentierung des gemeinsamen Besitzstandes im Bin-
nenmarkt führt.

Der Konvent zur Erarbeitung der Grundrechtecharta hat seine Arbeiten am
2. Oktober 2000 erfolgreich abgeschlossen. Durch die Charta wird das Werte-
fundament der Europäischen Union eindrucksvoll dokumentiert und gefestigt
und die überragende Bedeutung der Grund- und Menschenrechte für die Men-
schen innerhalb der Europäischen Union deutlicher als bisher sichtbar. Durch
die Bestimmungen der Charta werden die Grundrechte und Grundfreiheiten ge-
genüber den Europäischen Institutionen erstmals klar und verständlich zusam-
mengefasst.

Nach ihrer feierlichen Proklamation kommt es darauf an, dass die Charta bald-
möglichst rechtsverbindlich wird, damit die Menschen ihre Rechte gegenüber
den EU-Organen auch tatsächlich einklagen können. Dazu sollte die Charta in
die Europäischen Verträge aufgenommen und zudem ein an die deutsche Ver-
fassungsbeschwerde angelehntes Klageverfahren vor dem EuGH eingeführt
werden.
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Die Europäische Union hat in den letzten Jahren erhebliche Integrationsfort-
schritte erzielt. Dazu gehören vor allem die Einführung des Euro, die Fort-
schritte bei der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik sowie das auf dem
Europäischen Rat in Tampere im Oktober 1999 beschlossene Gesetzgebungs-
programm zur Schaffung eines europäischen Raums der Freiheit, der Sicherheit
und des Rechts, das für die Innen- und Justizpolitik vergleichbar mit dem Bin-
nenmarktprogramm für die Wirtschaftspolitik ist. Die Europäische Union
wächst damit immer stärker in bislang klassische Hoheitsbereiche der Natio-
nalstaaten hinein. Dieser Prozess lässt das konstitutionelle Gefüge zwischen
den Mitgliedstaaten und der Europäischen Union nicht unberührt. Vor diesem
Hintergrund sollten sich die Staats- und Regierungschefs in Nizza auch über
den mittelfristigen Reformbedarf der Europäischen Verträge politisch verbind-
lich verständigen. Schwerpunkte dieser Vertragsrevision, die vorzugsweise im
Jahr 2004 stattfinden sollte, sollten die konstitutionellen Grundlagen der Euro-
päischen Union sein, d. h. vor allem die Aufnahme der Grundrechtecharta in
die Verträge, die Arbeitsteilung zwischen der europäischen Ebene und den Mit-
gliedstaaten, die Gewaltenteilung zwischen Rat, Europäischer Kommission
und Europäischem Parlament sowie die Vereinfachung und Neuordnung der
Verträge.

Die Vorbereitung dieser Reformen sollte nicht allein im Rahmen einer klassi-
schen Regierungskonferenz erfolgen. Vielmehr sollte hierzu auch geprüft wer-
den, wie auf das Konventsmodell zurückgegriffen werden kann, das sich be-
reits bei der Erarbeitung der Grundrechtecharta überaus bewährt hat. Darüber
hinaus sollten die Bewerberländer, die kurz vor dem EU-Beitritt stehen, in ge-
eigneter Weise in die Beratungen dieser Reformen einbezogen werden.

Die Erweiterung der Europäischen Union verlangt auch den Beitrittskandidaten
erhebliche Anstrengungen ab. Die von der Europäischen Kommission am
8. November 2000 angenommenen Fortschrittsberichte zeigen, dass sich prak-
tisch alle Beitrittskandidaten diesen Herausforderungen mit großem Engage-
ment stellen und auf ihrem Weg in die Europäische Union im letzten Jahr ein
gutes Stück vorangekommen sind. Es ist verständlich, dass die Beitrittskandi-
daten darauf drängen, Planungssicherheit für den weiteren Beitrittsprozess zu
erhalten. Diesem verständlichen Wunsch sollte der Europäische Rat dadurch
entgegen kommen, dass er mit Hilfe einer problemorientierten „road map“ die
noch erforderlichen Schritte auf dem Weg zur Mitgliedschaft in die Europäi-
sche Union festlegt. Vom Europäischen Rat in Nizza müssen positive Signale
für den Erweiterungsprozess ausgehen, damit die hohe Dynamik der Verhand-
lungsprozesse weiter aufrechterhalten bleibt.

Der Europäische Rat hat sich für das Treffen in Nizza vorgenommen, Be-
schlüsse zur Weiterentwicklung der Europäischen Sicherheits- und Verteidi-
gungspolitik, die in Helsinki gefasst wurden, umzusetzen. Die bisherigen vor-
läufigen Strukturen der ESVP sollen in permanente umgewandelt werden. Der
Konsultationsrahmen, der die Beteiligung von Drittstaaten an der Sicherheits-
und Verteidigungspolitik der EU regelt, soll ausgestaltet werden und die kon-
kreten Rechte und Pflichten im Zusammenwirken von EU-Mitgliedern und
Nichtmitgliedern festlegen. Bis zum Treffen in Nizza werden die Teilnehmer
ihre zivilen und militärischen Beiträge zur ESVP deklarieren. Sollten dann
Lücken identifiziert werden, muss entschieden werden, wer mit welchen finan-
ziellen Anteilen diese Lücken füllt. Der Deutsche Bundestag begrüßt diese Vor-
haben, deren Verwirklichung die Beschlüsse von Helsinki ein gutes Stück vor-
anbringen werden.

Der Europäische Rat in Nizza wird sich auch mit der Steuerpolitik befassen.
Exzessiver Steuerwettbewerb zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen
Union verträgt sich nicht mit dem gemeinsamen Binnenmarkt. Der Verhal-
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tenskodex zur Bekämpfung unfairen Steuerwettbewerbs muss daher zügig
umgesetzt werden. Ein konsequentes Verfahren, um bestehende unfaire Steu-
ervergünstigungen innerhalb fester Fristen abzubauen, muss sichergestellt
werden.

Der Kompromiss des Europäischen Rates von Feira zur steuerlichen Erfassung
von Zinseinkünften ist ein Fortschritt und ein Signal, dass die Europäische
Union Steuerhinterziehung und Steuerflucht nicht länger hinnehmen wird. Die
Folgearbeiten zu dem Kompromiss, der ein internationaler Beitrag zu mehr
Steuergerechtigkeit ist, dürfen nicht auf die lange Bank geschoben werden. Die
Mitgliedstaaten müssen hier im europäischen Interesse mehr Flexibilität zei-
gen.

Auch bei der Energiebesteuerung müssen unfaire Steuervergünstigungen be-
kämpft werden. Gerade nationale Maßnahmen, die zugunsten einzelner Grup-
pen auf einen Ausgleich der hohen Ölpreise abzielen, machen die Dringlichkeit
dieser Problematik deutlich. Eine bessere Koordinierung zwischen den Mit-
gliedstaaten ist vonnöten, um unfaire Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.
Das Ziel ist eine Harmonisierung der indirekten Steuern und dabei insbeson-
dere der Energiebesteuerung.

Der Europäische Rat von Nizza wird sich auch mit der neuen Mitteilung der
Europäischen Kommission zur Daseinsvorsorge befassen, um die der Europäi-
sche Rat von Lissabon die Europäische Kommission auf Initiative von Bundes-
kanzler Gerhard Schröder gebeten hatte. Die neue Mitteilung zur Daseinsvor-
sorge stellt die Kriterien für die Anwendung der Wettbewerbsvorschriften auf
Dienstleistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge wesentlich präziser und
konkreter dar als die alte Mitteilung. Vor allem für Städte und Gemeinden gibt
es nun ein höheres Maß an Rechtssicherheit. Damit wurde ein zentrales Ziel er-
reicht, das mit dem Auftrag an die Europäische Kommission zur Überarbeitung
ihrer Mitteilung verbunden war.

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. beim Europäischen Rat in Nizza mit Blick auf die Regierungskonferenz
konsequent dafür einzutreten, dass





mit dem Abschluss der institutionellen Reformen die Erweiterungsfähigkeit
der Europäischen Union hergestellt wird,





alle Mitgliedstaaten zu einem ausgewogenen Gesamtkompromiss beitragen,





im Zuge der institutionellen Reformen die demokratische Legitimation
europäischer Beschlüsse verbessert wird,





eine weitere Reform der Europäischen Verträge in Gang gesetzt wird, die
sich primär mit der Lösung der konstitutionellen Grundfragen der Europäi-
schen Union befasst,





geprüft wird, wie die mit dem Konventsmodell zur Erarbeitung der Grund-
rechtecharta gemachten Erfahrungen in die Vorbereitung dieser Vertrags-
revision einfließen können, damit die Transparenz auf europäischer Ebene
und die Einbeziehung der nationalen Parlamente und des Europäischen Par-
laments gestärkt werden können.

2. alle Anstrengungen zu unterstützen, die den Erweiterungsprozess der Euro-
päischen Union aktiv voranbringen,

3. sich für die schnellstmögliche Aufnahme der Grundrechtecharta in die Euro-
päischen Verträge einzusetzen,
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4. alle Bemühungen zu fördern, die Europäische Sicherheits- und Verteidi-
gungspolitik auszubauen, insbesondere ihre zivile Komponente,

5. weiterhin konsequent dafür einzutreten, dass das steuerpolitische Maßnah-
menpaket so bald wie möglich umgesetzt werden kann.

Berlin, den 27. November 2000

Dr. Peter Struck und Fraktion
Kerstin Müller (Köln), Rezzo Schlauch und Fraktion

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