BT-Drucksache 14/472

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes

Vom 4. März 1999


Deutscher Bundestag: Drucksache 14/472 vom 04.03.1999

Gesetzentwurf der Fraktion der PDS Entwurf eines Gesetzes zur
Änderung des Einkommensteuergesetzes =

04.03.1999 - 472

14/472

Gesetzentwurf
der Abgeordneten Dr. Christa Luft, Heidemarie Ehlert, Dr. Barbara Höll,
Dr. Uwe-Jens Rössel, Dr. Gregor Gysi und der Fraktion der PDS
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes

A. Problem
Die Entschädigungszahlungen der deutschen Unternehmen an den geplanten
Entschädigungsfonds für Zwangsarbeiter können als Betriebsausgabe nach
§ 4 Abs. 4 Einkommensteuergesetz (EStG) gewinnmindernd in Abzug
gebracht werden.
B. Lösung
Über den Gesetzesweg ist auszuschließen, daß die Zahlungen der
Unternehmen an den geplanten Entschädigungsfonds nach § 4 Abs. 4 EStG
gewinnmindernd in Abzug gebracht werden können.
C. Alternativen
Keine
D. Kosten
Keine

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz
beschlossen :
Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes
Das Einkommensteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.
April 1997 (BGBl. I S. 821), zuletzt geändert durch Artikel 10 des
Gesetzes vom 6. August 1998 (BGBL. I S. 2026), wird wie folgt geändert:

In § 4 Abs. 5 wird folgende Nummer 11 angefügt:
"11. Entschädigungen an Zwangsarbeiter für ihre Zwangsarbeit während
der Zeit des Nationalsozialismus sowie an dafür bereitgestellte
Institutionen unabhängig von der Deklarierung."
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage seiner Verkündung in Kraft.
Bonn, den 4. März 1999
Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Begründung

Zu Artikel 1 (Änderung des Einkommensteuer-
gesetzes)
Jeder Versuch, mit steuersystematischen Begründungen diese
Entschädigungen steuermindernd geltend zu machen, muß entschieden
zurückgewiesen werden.
54 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges und der Zerschlagung des
Deutschen Reiches haben sich endlich einige deutsche Firmen
entschlossen, auf internationalen Druck sowie auf Grund von
Sammelklagen ehemaliger Zwangsarbeiter über eine noch zu gründende
Stiftung "Erinnerung, Verantwortung, Zukunft" nachzudenken, um am "Ende
des Jahrhunderts ein abschließendes materielles Zeichen" zu setzen.
Bisher ist vorgesehen, daß diese Betriebsausgaben den steuerpflichtigen
Gewinn mindern. Das darf nicht hingenommen werden. Kosten, die im
Zusammenhang mit Verbrechen gegen die Menschlichkeit stehen, sind mit
"Betriebsausgaben" nicht vereinbar und dürfen steuermindernd nicht
geltend gemacht werden. Daher ist in
§ 4 Abs. 5 eine Nummer 11 in folgender Fassung hinzuzufügen:
"Entschädigungen an Zwangsarbeiter für ihre Zwangsarbeit während der
Zeit des Nationalsozialismus sowie an dafür bereitgestellte
Institutionen unabhängig von der Deklarierung."
Zu Artikel 2 (Inkrafttreten)
Regelt das Inkrafttreten des Gesetzes.

04.03.1999 nnnn

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