BT-Drucksache 14/4632

zu dem GE der Fraktionen SPD und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN -14/4242- E eines G zur Einführung einer Entfernungspauschale und zur Zahlung eines einmaligen Heizkostenzuschusses und zu dem GE der BReg -14/4435- E eines G zur Einfüh. einer Entfernungspauschale und zur Zahl. eines einmaligen Heizkostenzuschusses

Vom 15. November 2000


Deutscher Bundestag Drucksache 14/4632
14. Wahlperiode 15. 11. 2000

Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 14/4242 –

Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Entfernungspauschale
und zur Zahlung eines einmaligen Heizkostenzuschusses

und

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 14/4435 –

Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Entfernungspauschale
und zur Zahlung eines einmaligen Heizkostenzuschusses

Bericht der Abgeordneten Hans Jochen Henke, Hans Georg Wagner, Oswald Metzger,
Dr. Günter Rexrodt und Dr. Barbara Höll

Mit den inhaltsgleichen Gesetzentwürfen ist beabsichtigt,
einen umwelt- und verkehrspolitisch sinnvollen Ausgleich
für die gestiegenen Fahrkosten von Arbeitnehmern zur Ar-
beitsstätte aufgrund des unvorhersehbar schnellen und ho-
hen Preisanstiegs für Diesel und Benzin zu schaffen.

Des Weiteren ist ein einmaliger Zuschuss für Heizkosten für
einkommensschwache Teile der Bevölkerung vorgesehen.

Die Gesetzentwürfe sehen die folgenden Maßnahmen vor:

 Umwandlung der Kilometerpauschale für Arbeitnehmer
in eine Entfernungspauschale bei gleichzeitiger Erhö-
hung der Pauschale von 0,70 DM auf 0,80 DM je Entfer-
nungskilometer.

 Einmalzuschuss für die Heizkosten von grundsätzlich
5 DM pro m2 Wohnfläche für einkommensschwache
Bürgerinnen und Bürger.

Zuschussberechtigt sind:

– Empfänger des allgemeinen Wohngeldes,

– BAföG-Empfänger, die nicht im Haushalt der Eltern
wohnen,

– Sozialhilfeempfängerinnen/empfänger des besonderen
Mietzuschusses.

Für die Haushalte der Gebietskörperschaften ergeben sich in
den Rechnungsjahren 2001 bis 2004 die nachfolgenden

Drucksache 14/4632 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Auswirkungen gem. Stand Fraktions- bzw. Regierungsent-
wurf, der beim Heizkostenzuschuss von Ausgaben von ins-
gesamt 1 206 Mio. DM ausgeht, die sich Bund und Länder
teilen und die ausschließlich und in voller Höhe für das Jahr
2001 in Ansatz gebracht werden:

Für die Haushalte der Gebietskörperschaften ergeben sich in
den Rechnungsjahren 2001 bis 2004 die nachfolgenden
Auswirkungen, wenn folgende Änderungen beim Heiz-
kostenzuschuss berücksichtigt werden:

– Der einmalige Zuschuss wird nach neuen Schätzungen
des BMVBW Ausgaben von insgesamt 1 400 Mio. DM
verursachen.

– Von diesen 1 400 Mio. DM sollen bereits 1 100 Mio.
DM im Jahr 2000 abfließen und 300 Mio. für das 2001
in Ansatz gebracht werden.

– Die Kosten für den Heizkostenzuschuss übernimmt der
Bund in voller Höhe.

Der Vollzugsaufwand ist hinsichtlich der steuerrechtlichen
Vorschriften gering.

Durch einen Verzicht auf komplizierte Vorschriften zur Ein-
kommensermittlung und die vereinfachte Regelung über die
Bemessung des Heizkostenzuschusses ist die Leistung des
einmaligen Heizkostenzuschusses mit einem vertretbaren
Verwaltungs- und Vollzugsaufwand zu bewältigen. Zu ver-
tretbar höherem Verwaltungsaufwand wird es für den Be-
rechtigtenkreis kommen, der die genannten Sozialleistun-
gen bisher nicht in Anspruch genommen hat und daher bei
Antragstellung die Voraussetzungen vollständig nachweisen
muss.

Es entstehen einmalige Mehrkosten aus der Umstellung auf
die geänderten Besteuerungsgrundsätze.

Der Haushaltsausschuss hält die Gesetzentwürfe mit
den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Fraktion
der PDS gegen die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU
und der Fraktion der F.D.P. für mit der Haushaltslage
des Bundes vereinbar.

Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist ent-
sprechend fortzuschreiben.

Dieser Bericht wird unter dem Vorbehalt erteilt, dass der fe-
derführende Finanzausschuss keine Änderungen mit we-
sentlichen haushaltsmäßigen Auswirkungen empfiehlt.

Finanzielle Auswirkungen
des Entwurfs eines Gesetzes

zur Einführung einer Entfernungspauschale
und zur Zahlung eines einmaligen Heizkostenzuschusses

in den Rechnungsjahren 2001 bis 2004

Gebietskör-
perschaften

Steuermehr- (+) / Steuermindereinnahmen (–)
in Mio. DM in den Rechnungsjahren

2001 2002 2003 2004

Bund – 1 508 – 848 – 825 – 812

Länder – 1 403 – 753 – 730 – 717

Gemeinden – 282 – 264 – 257 – 254

Insgesamt – 3 193 – 1 865 – 1 812 – 1 783

Finanzielle Auswirkungen
des Entwurfs eines Gesetzes

zur Einführung einer Entfernungspauschale
und zur Zahlung eines einmaligen Heizkostenzuschusses

in den Rechnungsjahren 2001 bis 2004

Gebietskör-
perschaften

Steuermehr- (+) / Steuermindereinnahmen (–)
in Mio. DM in den Rechnungsjahren

2001 2002 2003 2004

Bund – 1 205 – 848 – 825 – 812

Länder – 800 – 753 – 730 – 717

Gemeinden – 282 – 264 – 257 – 254

Insgesamt – 2 287 – 1 865 – 1 812 – 1 783

Berlin, den 15. November 2000

Der Haushaltsausschuss

Adolf Roth (Gießen)
Vorsitzender

Hans Jochen Henke
Berichterstatter

Hans Georg Wagner
Berichterstatter

Oswald Metzger
Berichterstatter

Dr. Günter Rexrodt
Berichterstatter

Dr. Barbara Höll
Berichterstatterin

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