BT-Drucksache 14/459

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drsn. 14/23, 14/265, 14/442 - Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002

Vom 3. März 1999


Deutscher Bundestag: Drucksache 14/459 vom 03.03.1999

Entschließungsantrag zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der
Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 14/23 14/265 14/442 Entwurf
eines Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 =

03.03.1999 - 459

14/459

Entschließungsantrag
der Abgeordneten Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Gisela Frick, Horst
Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann, Dr.
Karlheinz Guttmacher, Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Walter Hirche,
Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Ulrich Irmer, Dr. Klaus Kinkel, Dr.
Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Ina Lenke, Sabine
Leutheusser-Schnarrenberger, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting,
Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Dr. Günter Rexrodt, Dr.
Edzard Schmidt-Jortzig, Gerhard Schüßler, Marita Sehn, Dr. Hermann Otto
Solms, Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk und der Fraktion der F.D.P.
zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- Drucksachen 14/23, 14/265, 14/442 -
Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002

Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die Koalition hat mit ihrer bisherigen Finanzpolitik einen
katastrophalen Fehlstart hingelegt. Ihr Versuch einer Steuerreform wird
die gesetzten Ziele - Entlastung der Bürger, Abbau der
Arbeitslosigkeit, die Schaffung von mehr Arbeitsplätzen und die
Vereinfachung des deutschen Steuerrechts - keinesfalls erreichen. Im
Gegenteil, viele der geplanten Maßnahmen bedeuten massive
Steuererhöhungen. Insbesondere für die mittelständische Wirtschaft sind
die Auswirkungen katastrophal. Arbeitsplätze sind unmittelbar
gefährdet. Die Koalition hat mit einem unglaublichen steuerpolitischen
Durcheinander bei den Steuerpflichtigen - Arbeitnehmern, Selbständigen
und Unternehmern - große Unsicherheit verbreitet. Die Bürger wissen
nicht, woran sie sind, die Unternehmen halten Investitionen zurück,
weil sie keinen klaren Entscheidungshorizont haben.
Mit dem sog. Steuerentlastungsgesetz sollen vor allem Arbeitsplätze
geschaffen werden. Das Gegenteil wird eintreten. Durch die einseitige
Belastung der unternehmerischen Tätigkeit und insbesondere des
Mittelstandes werden Investitionsvorhaben blockiert und im Ergebnis
Tausende Arbeitsplätze vernichtet. Die dringend notwendige
Nettoentlastung von Bürgern und Unternehmen wird für die nächsten Jahre
verweigert. Ankündigungen einer Entlastung im Jahre 2002 sind vage und
wenig überzeugend. Die angekündigten 19,8 Mrd. DM sind nicht
nachvollziehbar. Berechnungen der Wirtschaft führen zu anderen Zahlen.
Viele Einzelmaßnahmen wurden im Laufe der Beratungen korrigiert, ohne
daß dadurch ein stimmiges Gesamtkonzept entstanden ist. Die
vernichtende Kritik der Sachverständigen in den Anhörungen des
Finanzausschusses hat sich bis zum heutigen Tag fortgesetzt.
Zwei Ziele des Gesetzentwurfs - die Schaffung von mehr
Steuergerechtigkeit und die Vereinfachung des deutschen Steuerrechts -
werden keinesfalls erreicht. Im Gegenteil, durch Maßnahmen wie die
Mindestbesteuerung oder das Verbot von Verlustzuweisungsgesellschaften
wird das Steuerrecht in großem Maße weiter verkompliziert. Die
einseitige Belastung von Unternehmen widerspricht dem Ziel der
Steuergerechtigkeit in eklatanter Weise.
Eine wirkliche Steuerreform verdient ihren Namen nur, wenn zeitgleich
die Steuerbelastung umfassend abgesenkt und steuerliche
Ausnahmetatbestände gestrichen werden. Beispielhaft sind die
Steuerreformgesetze 1998 und 1999 der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P.
aus der 13. Legislaturperiode. Dieses Konzept, das auf den Petersberger
Beschlüssen beruht, ist von Sachverständigen aus allen Bereichen der
Wirtschaft und Wissenschaft außerordentlich begrüßt worden. Diesem
Konzept zugrunde lagen in weiten Teilen Vorstellungen der F.D.P.
Derselbe Kreis von Sachverständigen hat die rot-grünen Steuerpläne
einhellig abgelehnt, weil sie keine nennenswerten steuerlichen
Entlastungen beinhalten und die Wirtschaft einseitig belasten.
II. Der Deutsche Bundestag lehnt den Entwurf eines
Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 ab und fordert die
Bundesregierung auf,
einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem die Steuerbelastung für Bürger
und Unternehmen deutlich abgesenkt wird. In Anlehnung an die
Steuerreformgesetze 1998 und 1999 der Koalition aus den Fraktionen der
CDU/CSU und F.D.P. sind zeitgleich mit der Absenkung der
Steuerbelastung steuerliche Sondertatbestände abzubauen. Unterm Strich
muß eine Nettoentlastung von mindestens 30 Mrd. DM stehen.
Bonn, den 3. März 1999
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

03.03.1999 nnnn

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