BT-Drucksache 14/4536

Einsatzdauer von Soldaten bei Friedensmissionen verkürzen - Rahmenbedingungen verbessern

Vom 8. November 2000


Deutscher Bundestag

Drucksache

14/

4536

14. Wahlperiode

08. 11. 2000

Antrag

der Abgeordneten Günther Friedrich Nolting, Jörg van Essen, Dirk Niebel, Rainer
Brüderle, Ulrike Flach, Joachim Günther (Plauen), Klaus Haupt, Ulrich Heinrich,
Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Ulrich Irmer, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun
Kopp, Jürgen Koppelin, Ina Lenke, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Detlef
Parr, Gerhard Schüßler, Dr. Irmgard Schwaetzer, Marita Sehn, Dr. Hermann Otto
Solms, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der F.D.P.

Einsatzdauer von Soldaten bei Friedensmissionen verkürzen – Rahmen-
bedingungen verbessern

Der Bundestag wolle beschließen:

Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Seit fünf Jahren leisten Soldaten der Bundeswehr Friedensdienst auf dem Bal-
kan, etwa 2 200 bei SFOR in Bosnien-Herzegowina und 5 600 bei KFOR im
Kosovo. Sie erfüllen vorbildlich ihre Pflicht. Trotz zum Teil äußerst erschwer-
ter Bedingungen und außergewöhnlich hoher physischer und psychischer Be-
lastung erbringen sie beispielhafte Leistungen und tragen dadurch erheblich
zum positiven Ansehen der Bundesrepublik Deutschland bei.

Bei allen Friedenseinsätzen, wie komplex und lang andauernd sie auch sein
mögen, muss das Wohl der Soldaten absoluten Vorrang vor organisatorischen
Fragen haben. Der Mensch hat im Mittelpunkt zu stehen, gerade bei Einsatz-
aufträgen. Die Gesundheit und das Wohl der Soldaten und ihrer Familien sind
ein hohes Gut, das nicht wegen möglicher organisatorischer oder struktureller
Probleme aufgegeben oder eingeschränkt werden darf.

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf:

1. Die Einsatzdauer der Bundeswehrsoldaten bei humanitären und Friedens-
missionen grundsätzlich auf vier Monate zu begrenzen;

2. Bundeswehrsoldaten grundsätzlich nur einmal innerhalb von zwei Jahren zu
Auslandseinsätzen heranzuziehen;

3. die Anzahl der Auslandseinsätze einzelner Soldaten bei der Bemessung des
Auslandsverwendungszuschlages zu berücksichtigen;

4. bei lang andauernden Friedenseinsätzen, wie z. B. gegenwärtig auf dem Bal-
kan, in Einzelfällen Soldaten auf Wunsch für einen Zeitraum von mindes-
tens zwei Jahren in den Einsatzraum mit Zusage der Umzugskostenvergü-
tung (UKV) zu versetzen;
Drucksache

14/

4536

– 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
5. in Einzelfällen die Einsatzzeiträume der Soldaten flexibel zu gestalten und
nach dem Prinzip der Freiwilligkeit ein Job-sharing zu ermöglichen (z. B.
drei oder vier Soldaten besetzen wechselnd einen Spezialistendienstposten);

6. bei länger als vier Monate dauernden Auslandseinsätzen den betroffenen
Soldaten pro Quartal einen einwöchigen Heimaturlaub unter Nutzung ziviler
Fluglinien zu ermöglichen;

7. einen wesentlich größeren Wert auf für das Einsatzland geeignete Be-
treuungseinrichtungen für die Bundeswehrsoldaten zu legen.

Berlin, den 7. November

Günther Friedrich Nolting
Jörg van Essen
Dirk Niebel
Rainer Brüderle
Ulrike Flach
Joachim Günther (Plauen)
Klaus Haupt
Ulrich Heinrich
Birgit Homburger
Dr. Werner Hoyer
Ulrich Irmer
Dr. Heinrich L. Kolb
Gudrun Kopp
Jürgen Koppelin
Ina Lenke
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Detlef Parr
Gerhard Schüßler
Dr. Irmgard Schwaetzer
Marita Sehn
Dr. Hermann Otto Solms
Carl-Ludwig Thiele
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.