BT-Drucksache 14/449

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drsn. 14/40, 14/408, 14/409, 14/440 - Entwurf eines Gesetzes zum Einstieg in die ökologische Steuerreform

Vom 3. März 1999


Deutscher Bundestag: Drucksache 14/449 vom 03.03.1999

Entschließungsantrag zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der
Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 14/408 14/409 14/440 Entwurf
eines Gesetzes zum Einstieg in die ökologische Steuerreform =

03.03.1999 - 449

14/449

Entschließungsantrag
der Abgeordneten Ulrich Heinrich, Ernst Burgbacher, Horst Friedrich
(Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, Birgit Homburger, Dr. Heinrich L.
Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Günther Friedrich Nolting, Dr.
Edzard Schmidt-Jortzig, Gerhard Schüßler, Marita Sehn, Jürgen Türk und
der Fraktion der F.D.P.
zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- Drucksachen 14/40, 14/408, 14/409, 14/440 -
Entwurf eines Gesetzes zum Einstieg in die ökologische Steuerreform

Der Bundestag wolle beschließen:
Die Agrarwirtschaft muß von der Ökosteuer ausgenommen werden. Mit einem
Energiekostenanteil von 12,5 % an den Produktionskosten für den
landwirtschaftlichen Sektor ist jede weitere Verteuerung der Energie
über eine Ökosteuer strikt abzulehnen.
Im Gegensatz zu den produzierenden gewerblichen Betrieben, die die Be-
und Entlastungen miteinander verrechnen können, erfährt die Land- und
Forstwirtschaft nur eine sehr geringe Entlastung über die beabsichtigte
Absenkung der Sozialversicherungsbeiträge. Sollte die Bundesregierung
eine generelle Freistellung der Land- und Forstwirtschaft ablehnen, muß
zumindest der Unterglasbau im Gartenbau von der Ökosteuer befreit
werden.
Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Karl-
Heinz Funke, und die Staatssekretärin im Bundesministerium der
Finanzen, Dr. Barbara Hendricks, haben die Freistellung der
Unterglasbetriebe von der Ökosteuer öffentlich mehrfach versprochen.
Leider wurden diese Versprechen von der Bundesregierung nicht im
vorliegenden Gesetzentwurf zur Ökosteuer berücksichtigt.
Deshalb fordert die Bundestagsfraktion der F.D.P. nachdrücklich die
Bundesregierung aus SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf, zu ihrem Wort zu
stehen und den gesamten Agrarbereich von der Ökosteuer freizustellen.
Auch die Gleichstellung der Land- und Forstwirtschaft mit dem
produzierenden Gewerbe bedeutet eine Belastung für die
landwirtschaftlichen Betriebe von mehreren 100 Mio. DM und eine
Verschlechterung ihrer Wettbewerbssituation in Europa.
Durch die Einführung der sog. Geringfügigkeitsgrenze von bis zu 1 000
DM, mit der die Betriebe bis zu diesem Betrag voll der Ökosteuer
unterworfen werden, profitieren nur wenige Großbetriebe.
Bonn, den 2. März 1999
Ulrich Heinrich
Ernst Burgbacher
Horst Friedrich (Bayreuth)
Hans-Michael Goldmann
Birgit Homburger
Dr. Heinrich L. Kolb
Gudrun Kopp
Jürgen Koppelin
Günther Friedrich Nolting
Dr. Edzard Schmidt-Jortzig
Gerhard Schüßler
Marita Sehn
Jürgen Türk
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

03.03.1999 nnnn

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.