BT-Drucksache 14/4433

Besteuerung von Aktienoptionen

Vom 25. Oktober 2000


Deutscher Bundestag

Drucksache

14/

4433

14. Wahlperiode

25. 10. 2000

Kleine Anfrage

der Abgeordneten Dr. Hermann Otto Solms, Hildebrecht Braun (Augsburg),
Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Paul K. Friedhoff, Horst
Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann, Dr. Karlheinz
Guttmacher, Ulrich Heinrich, Walter Hirche, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer,
Ulrich Irmer, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Sabine
Leutheusser-Schnarrenberger, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Detlef Parr,
Cornelia Pieper, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Gerhard Schüßler, Marita Sehn,
Carl-Ludwig Thiele, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der F.D.P.

Besteuerung von Aktienoptionen

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, in welchem Umfang deut-
sche Unternehmen ihren Arbeitnehmern Aktienoptionen einräumen?

2. Können nach Auffassung der Bundesregierung nicht übertragbare Vermö-
gensgegenstände einen Wert haben?

3. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass ein Wirtschaftsgut erst dann
vorliegt, wenn dessen Wert ermittelbar ist?

4. Wie begründet die Bundesregierung die Auffassung der Finanzverwaltung,
dass als Voraussetzung für die Annahme eines bewertungsfähigen Wirt-
schaftguts bei Aktienoptionen die Marktgängigkeit verlangt wird, bei Beleg-
schaftsaktien hingegen nicht?

5. Setzt nach Auffassung der Bundesregierung der Begriff „Einnahmen“ in den
§§ 11 und 8 des Einkommensteuergesetzes die Übertragung eines Wirt-
schaftsguts voraus und wenn ja, wie definiert die Bundesregierung den Be-
griff „Güter“ in § 8 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes?

6. Gibt es Verfahren, nach denen der Gesamtwert nicht gehandelter Optionen
ermittelt werden kann?

7. Warum wird nach Auffassung der Bundesregierung ein nicht handelbares
Optionsrecht als Gewinnchance und damit nicht als Arbeitslohn eingestuft,
ein handelbares Optionsrecht dagegen nicht, obwohl beide Papiere die
Realisierung einer ungewissen Wertsteigerung verkörpern?

8. Stellt nach Auffassung der Bundesregierung eine theoretisch an der Termin-
börse handelbare, aber wegen Verfügungsbeschränkungen tatsächlich nicht
gehandelte Option ein bewertungsfähiges Wirtschaftsgut dar?
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9. Wie beurteilt die Bundesregierung die Einräumung einer Option, die nach
zwei Jahren ausgeübt, aber erst nach fünf Jahren übertragen werden kann,
unter den Gesichtspunkten der Leistungsfähigkeit, des bewertungsfähigen
Wirtschaftsguts sowie des Zeitpunkts des Zuflusses von Arbeitslohn?

10. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass der Schwierigkeitsgrad der
Bewertung kein Kriterium für die Bestimmung des Zuflusszeitpunktes sein
kann?

11. Wie begründet die Bundesregierung, dass nach § 19a des Einkommensteu-
ergesetzes die Übertragung einer Vermögensbeteiligung steuerbar ist, ob-
wohl sie vorübergehend nicht veräußert werden darf?

12. Teilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund des § 19a des Einkommen-
steuergesetzes die Auffassung, dass eine Verwertungssperre für den Zu-
flusszeitpunkt nicht von ausschlaggebender Bedeutung ist?

13. In welcher Einkunftsart wird die Übertragung einer Option an Arbeitneh-
mer in der Schweiz, in den Niederlanden, in Großbritannien, Belgien und
den USA besteuert?

14. Wann gilt die Übertragung einer Option an Arbeitnehmer in diesen Län-
dern als zugeflossen?

15. Wie beurteilt die Bundesregierung Überlegungen in der Wirtschaft, die Ge-
winne aus Arbeitnehmer-Aktienoptionen als sonstige Einkünfte einzustu-
fen bzw. nach dem Halbeinkünfteverfahren zu besteuern?

Berlin, den 24. Oktober 2000

Dr. Hermann Otto Solms
Hildebrecht Braun (Augsburg)
Rainer Brüderle
Ernst Burgbacher
Jörg van Essen
Paul K. Friedhoff
Horst Friedrich (Bayreuth)
Rainer Funke
Hans-Michael Goldmann
Dr. Karlheinz Guttmacher
Ulrich Heinrich
Walter Hirche
Birgit Homburger
Dr. Werner Hoyer
Ulrich Irmer
Dr. Heinrich L. Kolb
Gudrun Kopp
Jürgen Koppelin
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Dirk Niebel
Günther Friedrich Nolting
Detlef Parr
Cornelia Pieper
Dr. Edzard Schmidt-Jortzig
Gerhard Schüßler
Marita Sehn
Carl-Ludwig Thiele
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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