BT-Drucksache 14/4417

Senkung des Entgelts für die Beförderung von Briefsendungen im Geltungsbereich der Exklusivlizenz nach § 51 Postgesetz

Vom 25. Oktober 2000


Deutscher Bundestag Drucksache 14/4417
14. Wahlperiode 25. 10. 2000

Antrag
der Abgeordneten Hildebrecht Braun (Augsburg), Rainer Brüderle, Ernst
Burgbacher, Jörg van Essen, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth),
Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann, Joachim Günther (Plauen), Dr. Karlheinz
Guttmacher, Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Walter Hirche, Birgit Homburger,
Dr. Werner Hoyer, Ulrich Irmer, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen
Koppelin, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Cornelia Pieper, Gerhard
Schüßler, Marita Sehn, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Wolfgang Gerhardt
und der Fraktion der F.D.P.

Senkung des Entgelts für die Beförderung von Briefsendungen
im Geltungsbereich der Exklusivlizenz nach § 51 Postgesetz

Der Bundestag wolle beschließen:

Der Deutsche Bundestag fordert die Regulierungsbehörde für Telekommunika-
tion und Post auf, das Briefporto im Geltungsbereich der befristeten Exklusiv-
lizenz nach § 51 PostG von 1,10 DM auf 1,00 DM in der Gewichtsklasse bis
20 g, von 2,20 DM auf 2,00 DM in der Gewichtsklasse bis 50 g und von
3,00 DM auf 2,50 DM in der Gewichtsklasse bis 200 g zu senken. Diese Porto-
sätze sollen nach § 57 Abs. 2 PostG bis zum 31. Dezember 2002 in Kraft blei-
ben.

Berlin, den 24. Oktober 2000

Hildebrecht Braun (Augsburg)
Rainer Brüderle
Ernst Burgbacher
Jörg van Essen
Paul K. Friedhoff
Horst Friedrich (Bayreuth)
Rainer Funke
Hans-Michael Goldmann
Joachim Günther (Plauen)
Dr. Karlheinz Guttmacher
Klaus Haupt
Ulrich Heinrich
Walter Hirche

Birgit Homburger
Dr. Werner Hoyer
Ulrich Irmer
Dr. Heinrich L. Kolb
Gudrun Kopp
Jürgen Koppelin
Dirk Niebel
Günther Friedrich Nolting
Cornelia Pieper
Gerhard Schüßler
Marita Sehn
Dr. Max Stadler
Carl-Ludwig Thiele
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

Drucksache 14/4417 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
Begründung

Nach § 20 PostG haben sich die genehmigungsbedürftigen Entgelte an den
Kosten einer effizienten Leistungsbereitstellung zu orientieren. Im Falle der
Deutschen Post AG sind dabei die Kosten einer flächendeckenden Versorgung
mit Postdienstleistungen, die Kosten für Einhaltung der wesentlichen Arbeits-
bedingungen, die im lizenzierten Bereich üblich sind sowie die Kosten aus der
Übernahme von Versorgungslasten für die Beschäftigten, die aus der Rechts-
nachfolge der Deutschen Bundespost entstanden sind, angemessen zu berück-
sichtigen.

Diese Sonderlasten rechtfertigen die Höhe der Portosätze im Bereich der Ex-
klusivlizenz nicht mehr. Nach nunmehr vorliegenden Zahlen ist die Gewinn-
marge der Deutschen Post AG im Briefgeschäft auf EBITA-Basis so hoch, dass
dieses Geschäft von Analysten als „Geldmaschine“ bezeichnet wird. Die Post
erwirtschaftete mit den Briefen im Jahre 1999 zwar nur knapp die Hälfte ihres
Umsatzes, aber mehr als 85 Prozent des Betriebsergebnisses. Auf internationa-
ler Ebene schaffen die überhöhten Portosätze im Monopolbereich neue Pro-
bleme über das „non physical“ Remailing und geben Grund zu der Vermutung,
die Post könnte mit ihrem Monopolgewinn andere, im Wettbewerb stehende
Leistungen quersubventionieren. Nach Meinung der EU-Kommission müssen
die Kunden der Deutschen Post AG auch unter Berücksichtigung einer über-
durchschnittlichen Beförderungsqualität das höchste Porto in der EU zahlen.
Unter Wettbewerbsbedingungen würde das Briefporto Schätzungen zufolge so-
gar bei nur 0,90 DM liegen.

Die hohen Portokosten im Monopolbereich gehen vor allem zu Lasten privater
Verbraucher sowie kleiner und mittlerer Unternehmen, denen die Marktmacht
für die Verhandlung von Rabatten fehlt und denen internationale Umgehungs-
strategien nicht offen stehen. Stattdessen finanzieren Verbraucher sowie kleine
und mittlere Unternehmen auf diese Weise indirekt den Börsengang der Deut-
schen Post AG zugunsten des Bundeshaushaltes und Strategien der marktbe-
herrschenden Deutschen Post AG zur Verdrängung von Mitbewerbern. Dies
geht zu Lasten des Auf- und Ausbaus wettbewerbsfähiger Strukturen bei den
Postdienstleistungen in Deutschland.

Die Portosenkung ist deshalb ein Schritt im Interesse der Verbraucher und des
Wettbewerbs, der zugleich das Remailing weniger attraktiv macht und das
Potential für Quersubventionen schmälert.

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