BT-Drucksache 14/4416

"Schlußoffensive" für erleichterte Einbürgerung von Kindern

Vom 24. Oktober 2000


Deutscher Bundestag

Drucksache

14/

4416

14. Wahlperiode

24. 10. 2000

Antrag

der Abgeordneten Dr. Guido Westerwelle, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Dr. Max
Stadler, Jörg van Essen, Rainer Funke, Ulrich Irmer, Ina Albowitz, Hildebrecht
Braun (Augsburg), Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Ulrike Flach, Hans-Michael
Goldmann, Dr. Karlheinz Guttmacher, Ulrich Heinrich, Birgit Homburger,
Dr. Werner Hoyer, Jürgen Koppelin, Ina Lenke, Sabine Leutheusser-
Schnarrenberger, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Detlef Parr,
Cornelia Pieper, Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk, Dr. Wolfgang Gerhardt
und der Fraktion der F.D.P.

„Schlussoffensive“ für erleichterte Einbürgung von Kindern

Der Bundestag wolle beschließen:

Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Mit der am 1. Januar 2000 in Kraft getretenen Reform des Staatsangehörig-
keitsrechts wurde ein wichtiger Beitrag zur Integration hier geborener Kinder
ausländischer Eltern geleistet. Sie erhalten, wenn mindestens ein Elternteil
dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland lebt, mit Geburt die deutsche Staats-
angehörigkeit. Diese Ergänzung des Abstammungsprinzips im deutschen
Staatsangehörigkeitsrecht um das Territorialprinzip stellt ein wichtiges Integra-
tionsangebot an die nach Inkrafttreten des Gesetzes geborenen Kinder dar. Da-
mit es zu nennenswerten Integrationsfortschritten kommt, sieht das Gesetz ein
zusätzliches Integrationsangebot an die vor Inkrafttreten der Reform geborenen
Kinder vor, die das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Sie haben einen
Einbürgerungsanspruch, wenn sie unter Geltung der neuen Regelung kraft
Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hätten. Der dazu notwen-
dige Einbürgerungsantrag kann allerdings nur noch bis zum Ende dieses Jahres
gestellt werden.

Bisher ist von dieser in § 40b des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) vorge-
sehenen Möglichkeit nur in geringem Umfang Gebrauch gemacht worden. Ein
wesentlicher Grund dafür ist in der Höhe der Einbürgerungsgebühr von
500 DM pro Kind (§ 38 Abs. 2 Satz 1 StAG) zu sehen. Der Deutsche Bundes-
tag bedauert in diesem Zusammenhang, dass es nicht gelungen ist, im Wege
einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Staatsangehörigkeitsrecht bun-
desweit geltende Kriterien für die gesetzlich vorgesehene Möglichkeit von
Gebührenermäßigungen oder -befreiungen (§ 38 Abs. 2 Satz 4 StAG) vorzu-
sehen, und dass die für die Durchführung des Gesetzes zuständigen Länder
diese Möglichkeit nicht im wünschenswerten Maße anwenden. Dessen unge-
achtet ist es dringend notwendig, im Rahmen einer gezielten Informationskam-
pagne darauf hinzuweisen, dass die Möglichkeit der Einbürgerung gemäß
§ 40b StAG nur noch wenige Wochen besteht.
Drucksache

14/

4416

– 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung daher auf,

den betroffenen Personenkreis schnellstmöglich in geeigneter Weise erneut auf
die Möglichkeit der Einbürgerung nach § 40b StAG hinzuweisen und dabei
insbesondere auf das Ablaufen der Einbürgerungsfrist aufmerksam zu machen.

Der Deutsche Bundestag appelliert darüber hinaus an die Länder,

die gesetzliche Möglichkeit der Gebührenermäßigung oder -befreiung ernsthaft
in Betracht zu ziehen und dabei zu berücksichtigen, ob die Prüfung des Vorlie-
gens der Voraussetzungen des § 40b StAG tatsächlich in jedem Fall mit Kosten
in Höhe von 500 DM verbunden ist. Dies gilt insbesondere in den Fällen der
Einbürgerung mehrerer Kinder einer Familie.

Berlin, den 24. Oktober 2000

Dr. Guido Westerwelle
Dr. Edzard Schmidt-Jortzig
Dr. Max Stadler
Jörg van Essen
Rainer Funke
Ulrich Irmer
Ina Albowitz
Hildebrecht Braun (Augsburg)
Rainer Brüderle
Ernst Burgbacher
Ulrike Flach
Hans-Michael Goldmann
Dr. Karlheinz Guttmacher
Ulrich Heinrich
Birgit Homburger
Dr. Werner Hoyer
Jürgen Koppelin
Ina Lenke
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Dirk Niebel
Günther Friedrich Nolting
Detlef Parr
Cornelia Pieper
Carl-Ludwig Thiele
Jürgen Türk
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.