BT-Drucksache 14/4318

Jugendverbandsarbeit im Konflikt mit Wettbewerbs- und Personenbeförderungsrecht

Vom 11. Oktober 2000


Deutscher Bundestag Drucksache 14/4318
14. Wahlperiode 11. 10. 2000

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Klaus Haupt, Dirk Niebel, Horst Friedrich (Bayreuth),
Hans-Michael Goldmann, Dr. Karlheinz Guttmacher, Hildebrecht Braun
(Augsburg), Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Ulrike Flach,
Joachim Günther (Plauen), Dr. Helmut Haussmann, Ulrich Heinrich, Walter Hirche,
Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Ulrich Irmer, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin,
Ina Lenke, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt am Main),
Detlef Parr, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Gerhard Schüßler, Dr. Irmgard Schwaetzer,
Carl-Ludwig Thiele, Dr. Wolfgang Gerhard und der Fraktion der F.D.P

Jugendverbandsarbeit im Konflikt mit Wettbewerbs- und Personen-
beförderungsrecht

Von Jungendverbänden wurde das Petitum vorgebracht, im Personenbeförde-
rungsgesetz erleichternde Regelungen einzuführen, um sie von unangemessenen
Auflagen und Verpflichtungen zu befreien, wenn Jugenderholungs- und Jugend-
begegnungsmaßnahmen durchgeführt werden. Insbesondere bei öffentlich be-
worbenen Maßnahmen müssten Jugendverbände – wie alle Reiseveranstalter –
eine Genehmigung für die Durchführung von Ausflugsfahrten und Ferienzielrei-
sen erwerben und selbst im Fall des gemeinsamen Transports mit Pkw müssten
die Mitarbeiter des Jugendverbandes über eine Erlaubnis zur Fahrgastbeförde-
rung verfügen. Diese „Gleichbehandlung“ von kommerziellen Reiseanbietern
und Jugendverbänden findet im Spannungsfeld von Zielen des Kinder- und
Jugendhilfegesetzes einerseits sowie der Verkehrssicherheit und eines fairen
Wettbewerbsrahmens andererseits statt.

Um möglichen gesetzgeberischen Handlungsbedarf zu ermitteln, fragen wir
deshalb die Bundesregierung:

1. Unter welchen Bedingungen fallen Jugenderholungs- oder Jugendbegeg-
nungsmaßnahmen unter die Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes?

2. Welche Auflagen und Regeln sind in diesen Fällen zu erfüllen?

3. Welche Kosten entstehen einmalig oder mehrmals?

4. Liegen der Bundesregierung Daten vor, die Aufschluss über Zahl und Ausmaß
der genehmigungspflichtigen Jugenderholungs- oder Jugendbegegnungsmaß-
nahmen im Bundesgebiet geben?

5. Welche Verbände, Vereine oder sonstige Organisationen werden von den
Verpflichtungen nach dem Personenbeförderungsgesetz erfasst?

Drucksache 14/4318 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
6. Welche gewerblichen und welche Sicherheitsinteressen werden durch die
bestehenden Regelungen abgedeckt?

7. Gibt es bei diesen Organisationen unterschiedliche, möglicherweise verzer-
rende Möglichkeiten, die Kosten für die Auflagen und Genehmigungen
durch öffentliche Zuschüsse, private Spenden oder durch Umlage auf die
Reiseteilnehmer abzudecken?

8. Wie beurteilt die Bundesregierung unter dem Gesichtspunkt der gewünsch-
ten Trägerpluralität die Situation von Jugendverbänden, die klein sind oder
selten angesprochene Maßnahmen anbieten?

9. Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, um die Situation von Jugend-
verbänden zu Gunsten ihrer Jugenderholungs- und Jugendbegegnungsmaß-
nahmen zu verbessern?

10. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung?

Berlin, den 11. Oktober 2000

Klaus Haupt
Dirk Niebel
Horst Friedrich (Bayreuth)
Hans-Michael Goldmann
Dr. Karlheinz Guttmacher
Hildebrecht Braun (Augsburg)
Rainer Brüderle
Ernst Burgbacher
Jörg van Essen
Ulrike Flach
Joachim Günther (Plauen)
Dr. Helmut Haussmann
Ulrich Heinrich
Walter Hirche
Birgit Homburger
Dr. Werner Hoyer
Ulrich Irmer
Gudrun Kopp
Jürgen Koppelin
Ina Lenke
Günther Friedrich Nolting
Hans-Joachim Otto (Frankfurt am Main)
Detlef Parr
Dr. Edzard Schmidt-Jortzig
Gerhard Schüßler
Dr. Irmgard Schwaetzer
Carl-Ludwig Thiele
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.