BT-Drucksache 14/4291

Schaffung eines Nothilfefonds für existenzbedrohte Unterglas-Gartenbaubetriebe

Vom 12. Oktober 2000


Deutscher Bundestag

Drucksache

14/

4291

14. Wahlperiode

12. 10. 2000

Antrag

der Abgeordneten Kersten Naumann, Rolf Kutzmutz, Dr. Ruth Fuchs, Dr. Klaus
Grehn, Roland Claus und der Fraktion der PDS

Schaffung eines Nothilfefonds für existenzbedrohte Unterglas-Gartenbaubetriebe

Der Bundestag wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert,

– einen Nothilfefonds zur Unterstützung von Betrieben des Unterglas-Garten-
baus, die infolge des drastischen Anstiegs der Energiepreise akut existenz-
bedroht sind, einzurichten und

– auf die Länder einzuwirken, dass sie sich an diesem Fonds beteiligen.

Berlin, den 12. Oktober 2000

Kersten Naumann
Rolf Kutzmutz
Dr. Ruth Fuchs
Dr. Klaus Grehn
Roland Claus und Fraktion

Begründung

Nach Angaben des Zentralverbandes Gartenbau sind als Folge der Preisexplo-
sion bei flüssigen Energieträgern rund 5 000 Betriebe in ihrer Existenz akut
gefährdet. Das wären etwa ein Drittel der Betriebe des deutschen Unterglas-
Zierpflanzen- und -Gemüsebaus. Der damit verbundene Verlust von Markt-
anteilen gegenüber ausländischen Erzeugern sowie von Einkommen und Be-
schäftigung im ländlichen Raum ist nicht hinnehmbar. Immerhin wären etwa
30 000 Arbeitsplätze betroffen.

Staatliche Hilfsmaßnahmen sind deshalb – unabhängig von dem begrüßenswer-
ten, aber keine Soforthilfe ermöglichenden Beschluss der jüngsten Agrarminis-
terkonferenz zur Schaffung eines Energieeinsparprogramms Gartenbau – gebo-
ten. Insbesondere auch weil der Energiekostenanteil an den Gesamtkosten bei
Unterglasbetrieben weitaus höher liegt als bei Landwirtschaftsbetrieben.

Deshalb zielt dieser Antrag in Ergänzung zu den Liquiditätshilfen der Länder,
die bei akuter Existenzgefährdung einzelner Betriebe in Form zinsverbilligter
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Liquiditätskredite gewährt werden, darauf, einen Bund-Länder-Nothilfefonds
für akut existenzgefährdete Betriebe des Unterglas-Gartenbaus einzurichten.
Als eine Finanzierungsquelle könnten die (außerplanmäßigen) Mehreinnahmen
aus der Umsatzsteuer – und zwar sowohl des Bundesanteils wie des Landes-
anteils, die im Zusammenhang mit dem Preisanstieg für flüssige Energieträger
entstehen – verwendet werden. Hierdurch würde keine zusätzliche Haushalts-
belastung des Bundes und der Länder entstehen.

Immerhin beläuft sich der Umsatzsteueranteil bei einem Durchschnittspreis
von 37,00 Pf/L am 15. Januar 1999 auf 5,1 Pf/L, aber beim am 15. September
2000 erreichten Durchschnittspreis von 106,66 Pf/L auf bereits 14,71 Pf/L. Das
ist ein Preis- und Umsatzsteueranstieg auf das 2,9fache.

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