BT-Drucksache 14/4254

Kraftfahrzeugsteuer für schwere Lkw auf EU-Niveau senken - Bedingungen am Güterkraftverkehrsmarkt harmonisieren

Vom 11. Oktober 2000


Deutscher Bundestag

Drucksache

14/

4254

14. Wahlperiode

11. 10. 2000

Antrag

der Abgeordneten Horst Friedrich (Bayreuth), Hildebrecht Braun (Augsburg),
Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Rainer Funke,
Hans-Michael Goldmann, Joachim Günther (Plauen), Dr. Karlheinz Guttmacher,
Klaus Haupt, Dr. Helmut Haussmann, Ulrich Heinrich, Birgit Homburger,
Dr. Werner Hoyer, Jürgen Koppelin, Ina Lenke, Dirk Niebel, Günther Friedrich
Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt am Main), Detlef Parr, Dr. Edzard
Schmidt-Jortzig, Gerhard Schüßler, Dr. Irmgard Schwaetzer, Carl-Ludwig Thiele,
Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der F.D.P.

Kraftfahrzeugsteuer für schwere Lkw auf EU-Niveau senken – Bedingungen am
Güterkraftverkehrsmarkt harmonisieren

Der Bundestag wolle beschließen:

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf

– unverzüglich einen Gesetzesentwurf zur Absenkung der Kraftfahrzeug-
steuer für schwere Lkw vorzulegen;

– mit dem Gesetzesentwurf die Kraftfahrzeugsteuer für schwere Lkw auf das
vorgeschriebene EU-Mindestniveau abzusenken;

– die Absenkung mit einer ökologischen Komponente zu verbinden, indem sie
für schwere Lkw ab der Schadstoffklasse EURO 3 eingeführt wird. Die
Steuersätze für Schadstoffklassen bis EURO 2 bleiben bestehen;

– dem Deutschen Bundestag bis zum 30. April 2001 einen Bericht über beste-
hende Harmonisierungsdefizite am europäischen Güterkraftverkehrsmarkt
vorzulegen.

Berlin, den 11. Oktober 2000

Horst Friedrich (Bayreuth)
Hildebrecht Braun (Augsburg)
Rainer Brüderle
Ernst Burgbacher
Jörg van Essen
Ulrike Flach
Rainer Funke
Hans-Michael Goldmann
Joachim Günther (Plauen)
Dr. Karlheinz Guttmacher
Klaus Haupt
Dr. Helmut Haussmann
Ulrich Heinrich

Birgit Homburger
Dr. Werner Hoyer
Jürgen Koppelin
Ina Lenke
Dirk Niebel
Günther Friedrich Nolting
Hans-Joachim Otto (Frankfurt am Main)
Detlef Parr
Dr. Edzard Schmidt-Jortzig
Gerhard Schüßler
Dr. Irmgard Schwaetzer
Carl-Ludwig Thiele
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion
Drucksache

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– 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
Begründung

Die Entlastung des Güterkraftverkehrsgewerbes von den durch die so genannte
Ökosteuer bedingten Preiserhöhungen beim Dieselkraftstoff ist bislang ausge-
blieben. Während die Bundesregierung einkommensschwächere Haushalte mit
einem einmaligen Heizkostenzuschuss und Pendler mit einer Anhebung der
Kilometerpauschale auf 80 Pfennig entlasten will, wurde dem Güterkraftver-
kehrsgewerbe, den Omnibusbetrieben und dem Taxi- und Mietwagengewerbe
bislang jede Entlastung verweigert.

Insbesondere das unter starkem europäischen Wettbewerbsdruck stehende Gü-
terkraftverkehrsgewerbe kann sich am Markt nicht behaupten, wenn einerseits
in Deutschland die Preisentwicklung bei den Kraftstoffkosten durch die so ge-
nannte Ökosteuer zusätzlich verstärkt wird und andererseits die Nachbarstaaten
ihr nationales Güterkraftverkehrsgewerbe von hohen Kraftstoffsteuern entlas-
ten. Die vorwiegend mittelständisch organisierten deutschen Betriebe müssen
aufgeben oder ihren Standort ins Ausland verlagern.

Es ist deshalb zwingend erforderlich, neben der Rücknahme der Ökosteuer alle
Aktivitäten zur Harmonisierung der Wettbewerbsbedingungen im europäischen
Güterkraftverkehrsmarkt zu treffen.

Ein erster Schritt ist die Absenkung der Kraftfahrzeugsteuer für schwere Lkw,
gekoppelt mit einer ökologischen Komponente, die die Einführung schadstoff-
armer EURO-3-Motoren beschleunigt. Die Entlastung beträgt rund 1000 DM
pro Jahr für einen schweren Lkw und reicht folglich nicht aus, um die mehr als
10 000 DM pro Jahr betragende ökosteuerbedingte Mehrbelastung zu kompen-
sieren. Das Güterkraftverkehrsgewerbe hat jedoch ein erstes Signal und einen
ersten Schritt in die richtige Richtung verdient.

Die Bundesregierung bleibt aufgefordert, neben der Fiskalharmonisierung auch
die Harmonisierung der technischen und sozialen Rahmenbedingungen auf
EU-Ebene weiter voranzutreiben.

Die Steuerentlastung für schwere Lkw ist in ihren finanziellen Auswirkungen
zu Lasten der Länder wegen der unterschiedlichen Zusammensetzung der
deutschen Lkw-Flotte nur schwer zu beziffern. Ein Steuerausfall von bis zu
1 Mrd. DM pro Jahr wird jedoch durch die zum 1. Januar 2001 bevorstehende
Erhöhung der Kfz-Steuer für ältere Pkw mehr als überkompensiert, so dass die
Kfz-Steuereinnahmen der Länder insgesamt nicht sinken werden.

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