BT-Drucksache 14/425

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drsn. 14/40, 14/408 - Entwurf eines Gesetzes zum Einstieg in die ökologische Steuerreform

Vom 22. Februar 1999


Deutscher Bundestag: Drucksache 14/425 vom 22.02.1999

Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zu der zweiten Beratung des
Gesetzentwurfs der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 14/40
14/408 Entwurf eines Gesetzes zum Einstieg in die ökologische
Steuerreform =

22.02.1999 - 425

14/425

Änderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Michael Luther, Dr. Angela Merkel, Vera Lengsfeld,
Günter Nooke, Michael Stübgen, Ulrich Adam, Dr.-Ing. Joachim Schmidt
(Halsbrücke), Hartmut Büttner (Schönebeck), Manfred Grund, Dr.-Ing.
Paul Krüger und der Fraktion der CDU/CSU
zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- Drucksachen 14/40, 14/408 -
Entwurf eines Gesetzes zum Einstieg in die ökologische Steuerreform

Der Bundestag wolle beschließen:
Nach Nummer 7 des § 2 des Gesetzentwurfs wird folgende neue Nummer 8
hinzugefügt:
"8. Darüber hinaus gilt für das in Artikel 3 des Einigungsvertrages
vom 6. September 1990 genannte Gebiet der neuen Bundesländer
einschließlich Ostberlin die Begünstigungsregelung für das
Produzierende Gewerbe im Sinne der Nummer 3 entsprechend."
Bonn, den 22. Februar 1999
Dr. Michael Luther
Dr. Angela Merkel
Vera Lengsfeld
Günter Nooke
Michael Stübgen
Ulrich Adam
Dr.-Ing. Joachim Schmidt (Halsbrücke)
Hartmut Büttner (Schönebeck)
Manfred Grund
Dr.-Ing. Paul Krüger
Dr. Wolfgang Schäuble, Michael Glos und Fraktion
Begründung
Die im nationalen Alleingang geplante Erhöhung der Mineralölsteuer auf
Kraftstoffe, Heizöl und Erdgas sowie die Einführung einer neuen Steuer
auf Strom sind wettbewerbsverzerrend und beschäftigungsfeindlich. Sie
setzen das völlig falsche Signal für den gesamten Standort Deutschland.
In den neuen Bundesländern werden darüber hinaus viele junge
Unternehmen unmittelbar in ihrer Existenz bedroht.
Die bisherigen Energiepreise in Deutschland liegen nach Angaben der
Internationalen Energieagentur (IEA) und des Statistischen Amtes der EU
(Eurostat) bereits höher als in anderen Ländern. Noch ausgeprägter sind
die Preisunterschiede zwischen Europa und den neuen Bundesländern. Dort
waren erhebliche Umstrukturierungen, Modernisierungen erforderlich, die
sich auch im Vergleich zu Westdeutschland in höheren Energiepreisen
niederschlagen. Nach einer Erhebung von Eurostat ist im - aus deutscher
Sicht - günstigsten Fall der Strom für die Industrie um 12 %
(westliches Gebiet) bis sogar 39 % (am Standort Erfurt) teurer als in
Frankreich (Paris). Hinzu kommt: Die Strompreise bei unmittelbaren
Konkurrenten in den östlichen Nachbarländern liegen teilweise sogar rd.
40 % niedriger als in Ostdeutschland.
Die ostdeutschen Unternehmen haben bereits umfangreiche Vorleistungen
und Umweltanstrengungen erbracht; eine sog. Ökosteuer kann dort
keinerlei Lenkungsfunktion mehr mit sich bringen. Jede weitere
Belastung wäre dagegen für diese Unternehmen mit ihrer dünnen
Eigenkapital- und Liquiditätsdecke existenzbedrohend. Eine Vielzahl von
Expansionen und Neuinvestitionen würden sofort gestoppt und
Arbeitsplätze abgebaut oder neue Arbeitsplätze auf Dauer verhindert.
Der Osten bliebe damit auf nicht absehbare Zeit von weiteren
Transferleistungen aus Westdeutschland abhängig. Der
Begünstigungstatbestand für das Produzierende Gewerbe muß deshalb
zumindest für einen Zeitraum von fünf Jahren flächendeckend für alle
Unternehmen auf dem Gebiet der fünf neuen Bundesländer und Ostberlin
gelten.
Daneben wird die geplante Benzinpreiserhöhung auch die Bürger in den
neuen Ländern unverhältnismäßig treffen. Mit der Umstrukturierung einer
gesamten Volkswirtschaft und der Neuorganisation von Hunderttausenden
von Arbeitsverhältnissen gehen heute noch erhöhte
Mobilitätsanforderungen an die Bevölkerung einher. Bei einer
realistischen Entfernung von
50 km für die tägliche Fahrt zur Arbeit und 220 Arbeitstagen summiert
sich die Mehrbelastung ostdeutscher Pendler auf 115 DM. Sie liegt
danach schätzungsweise 50 % höher als im Westen. Dies ist im Sinne
einer Angleichung der Lebensverhältnisse und auch im Sinne der
Förderung des ländlichen Raumes mit seiner ungünstigeren
Versorgungsstruktur nicht hinnehmbar.

22.02.1999 nnnn

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