BT-Drucksache 14/4181

Afrika-Politik der Bundesregierung

Vom 27. September 2000


Deutscher Bundestag

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14. Wahlperiode

27. 09. 2000

Große Anfrage

der Abgeordneten Dr. Helmut Haussmann, Ulrich Irmer, Joachim Günther
(Plauen), Ina Albowitz, Hildebrecht Braun (Augsburg), Rainer Brüderle, Ernst
Burgbacher, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Rainer Funke, Dr. Karlheinz
Guttmacher, Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Birgit Homburger, Dr. Klaus Kinkel,
Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Sabine Leutheusser-
Schnarrenberger, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto
(Frankfurt am Main), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Dr. Irmgard Schwaetzer,
Carl-Ludwig Thiele, Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion der F.D.P.

Afrika-Politik der Bundesregierung

Der afrikanische Kontinent stellt die deutsche Außen- und Entwicklungspolitik
vor besondere Herausforderungen. Von 800 Millionen Afrikanern sind ca. 200
Millionen chronisch unterernährt, darunter ca. 23 Millionen Kinder. Eine Blut-
spur von Kriegen und Bürgerkriegen zieht sich durch den ganzen Kontinent
von Angola über den Kongo und von Sierra Leone bis zum Horn von Afrika.
Ca. 6 Millionen Menschen in Afrika sind Flüchtlinge. Zu den tiefgreifenden
strukturellen Entwicklungsdefiziten kommen Naturkatastrophen bislang kaum
gekannten Ausmaßes, wie die Jahrhundertflut in Mosambik, die Dürre in
Äthiopien und vor allem die erschreckende Ausbreitung der Aids-Epidemie,
auch mit deren demographischen und sozio-ökonomischen Folgen.

Trotz dieser gerade im Vergleich zu anderen Entwicklungsregionen der Welt
schlimmen Gesamtbilanz wäre es jedoch falsch, in einen allgemeinen Afro-
Pessimismus oder gar -Fatalismus zu verfallen. Vielmehr muss die politische,
wirtschaftliche und soziale Entwicklung in Afrika differenziert beurteilt wer-
den. Einerseits drohen Teile Afrikas immer weiter in Rückstand gegenüber der
restlichen Welt zu geraten, andererseits geht aus Untersuchungen der Interna-
tionalen Handelskammer hervor, dass die Rahmenbedingungen für ausländi-
sche Direktinvestitionen in einigen Ländern erheblich besser sind als es der Ruf
des Kontinents erwarten ließe. Wenngleich die Metapher der „afrikanischen
Löwen“, die den „asiatischen Tigern“ dereinst folgen werden, übertrieben er-
scheint, so weisen einige afrikanische Staaten wie Mosambik, Botswana und
Uganda dank umfassender Strukturreformen die weltweit höchsten Wachs-
tumsraten auf. Gemeinsam mit anderen Staaten wie Malawi, Namibia, Benin,
Ghana, dem Senegal, Burkina Faso, Nigeria und Südafrika haben sie außerdem
beachtliche Erfolge in ihren Bemühungen um Demokratisierung erreicht. In
mehr als der Hälfte der Staaten Subsahara Afrikas haben in den letzten Jahren
demokratische Wahlen stattgefunden. In über 40 Staaten sind politische und
makroökonomische Reformprogramme eingeleitet worden. Die Kindersterb-
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lichkeit in Afrika ist in den letzten 30 Jahren fast halbiert worden. Der Alpha-
betisierungsgrad hat sich verdreifacht und die Einschulungsquote verdoppelt.
Der Zugang zu Bildung und Ausbildung für Frauen und Mädchen wurde ver-
bessert.

Diese erfreulichen Entwicklungen belegen, dass eine differenzierte, auf wirt-
schaftliche und politische Reformen abzielende entwicklungspolitische Zusam-
menarbeit durchaus in der Lage ist, einen nachhaltigen Strukturwandel herbei-
zuführen und den Teufelskreis aus Misswirtschaft, Armut und Gewalt
aufzubrechen. Es ist vor diesem Hintergrund daher besonders bedauerlich, dass
die Bundesregierung im Rahmen der Haushaltskürzungen sowohl überpropor-
tionale Streichungen bei den Entwicklungshilfeleistungen für Afrika als auch
bei den freiwilligen Beiträgen für internationale Organisationen, wie z. B. für
das Kinderhilfswerk UNICEF und das Flüchtlingshilfswerk UNHCR, be-
schlossen hat. Dies steht in eklatantem Widerspruch zu dem angekündigten
nachhaltigen Engagement für Menschenrechte und Entwicklung in Afrika.
Auch die Schließung von deutschen Botschaften in Afrika ist ein falsches Zei-
chen in einer Zeit, in der dieser leidgeprüfte Kontinent verzweifelt nach Aus-
wegen aus seiner Misere sucht und auf die Partnerschaft mit der entwickelten
Welt angewiesen ist. Es überrascht insofern nicht, wenn die deutsche Welthun-
gerhilfe zu dem Ergebnis kommt, Afrika werde von der Bundesregierung ver-
nachlässigt und DIE ZEIT in ihrer Ausgabe vom 30. März 2000 konstatiert:
„Ob finanziell, technisch oder kulturell, überall ist das Engagement der neuen
Regierung im Vergleich zu ihrer konservativen Vorgängerin deutlich zurück-
gegangen. Da werden Finanzhilfen eingefroren, Botschaften aufgelöst und
Goethe-Institute geschlossen, als würden südlich der Sahara demnächst die
Lichter ausgehen“. Die Ankündigung von Staatsminister Dr. Ludger Volmer in
der TAZ vom 13. April 2000, die Afrika-Politik werde politischer Schwerpunkt
für das Jahr 2000, gab immerhin Anlass zur Erwartung, dass die auch von der
TAZ kritisierten Defizite behoben werden würden. Indessen sind auch nach der
mehrfach verschobenen Afrika-Reise des Bundesministers des Auswärtigen,
Joseph Fischer, und nach der Afrika-Konferenz in Kairo konzeptionelle Grund-
linien der deutschen Afrika-Politik immer noch nicht zu erkennen.

Die von der früheren Bundesregierung vorgelegten Regionalkonzepte für Asien
und Lateinamerika sind von Politik und Wirtschaft beider Seiten positiv aufge-
nommen worden und haben bewiesen, dass es richtig war, die Zusammenarbeit
mit diesen Regionen in einen breiteren konzeptionellen Rahmen zu stellen. Ge-
rade auch angesichts der vom Kairoer EU-Afrika-Gipfel erhobenen Forderun-
gen, die Beziehungen zu Afrika über die entwicklungspolitische Partnerschaft
hinaus auf eine breite politische Basis zu stellen, zeigen die Notwendigkeit, die
deutsch-afrikanische Zusammenarbeit jetzt auch im konzeptionellen Bereich
mit anderen Regionen gleichzustellen. Krisenprävention, Konfliktmanagement,
politischer Dialog, humanitäre Hilfe und eine selbsthilfeorientierte Entwick-
lungszusammenarbeit müssen den Rahmen für ein kohärentes Afrikakonzept
der Bundesregierung bilden, das den Anforderungen des 21. Jahrhunderts ge-
wachsen ist.
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Wir fragen die Bundesregierung:

1. Bestätigt die Bundesregierung die Äußerung von Staatsminister Dr. Ludger
Volmer am 13. April 2000 in der TAZ, die Afrika-Politik sei als politischer
Schwerpunkt für das Jahr 2000 vorgesehen und werde auch umgesetzt?

Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung im Rah-
men dieser Schwerpunktbildung eingeleitet bzw. umgesetzt?

2. Wie ist aus der Sicht der Bundesregierung die überproportionale Kürzung
der Mittel für die entwicklungspolitische Zusammenarbeit mit dem von der
Bundesregierung u. a. auf dem EU-Afrika-Gipfel in Kairo angekündigten
stärkeren Engagement für Afrika in Einklang zu bringen?

3. In welcher Höhe wird die von der Bundesregierung mitgetragene HIDC-
Entschuldungsinitiative (HIDC: Highly Indebted Developing Countries)
für besonders verschuldete Entwicklungsländer den Bundeshaushalt 2001
belasten?

4. In welcher Weise beabsichtigt die Bundesregierung, der Afrika-Politik
neue Impulse bei gleichzeitiger Schließung von Botschaften und Goethe-
Instituten zu geben?

5. Welche Auswirkungen haben die Botschaftsschließungen in Bujumbara,
Freetown, N’Djamena und Niamey auf die bilateralen Beziehungen zu den
jeweiligen Staaten und der Region insgesamt?

6. Inwieweit ist aus der Sicht der Bundesregierung die Schließung von Bot-
schaften, insbesondere in Krisenländern wie Burundi, mit dem von ihr fest-
gelegten Schwerpunkt für die deutsche Afrika-Politik im Bereich Krisen-
prävention und ziviler Konfliktbearbeitung vereinbar?

7. Wären aus der Sicht der Bundesregierung auch Alternativen zu der ersatz-
losen Schließung von Auslandsvertretungen möglich gewesen, die ein
Mindestmaß an deutscher diplomatischer Präsenz in den betroffenen Län-
dern gewährleistet hätten?

Wenn ja, welches waren diese Alternativen und warum wurden sie nicht
umgesetzt?

8. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass sich das Lateinamerika-
Konzept und das Asien-Konzept der Bundesregierung trotz der Differen-
ziertheit einzelner Regionen innerhalb der genannten Kontinente bewährt
haben?

9. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Erarbeitung eines umfas-
senden Afrika-Konzeptes, das der Heterogenität dieses Kontinentes und
der Wechselwirkung zwischen politischen, entwicklungsspezifischen und
wirtschaftlichen Aspekten gerecht würde, ein nützlicher Beitrag für eine
kohärentere deutsche Afrika-Politik sein könnte?

10. Welchen Inhalt hat das vom Bundesminister des Auswärtigen, Joseph
Fischer, anlässlich seiner Rede beim Jahresempfang der Deutschen Afrika-
Stiftung am 27. Januar 1999 angekündigte werteorientierte Konzept für die
Afrika-Politik und welche konkreten Maßnahmen sind zu seiner Umset-
zung eingeleitet worden?
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11. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass vor dem Hintergrund afri-
kanischer Traditionen gerade der politische Dialog ein wichtiges Instru-
ment zur Gestaltung der deutschen Afrika-Politik darstellt?

12. Ist der politische Dialog Bestandteil des in Frage 11 erwähnten Konzeptes,
und wenn ja, in welcher Weise hat die Bundesregierung den politischen
Dialog mit ihren afrikanischen Partnern intensiviert?

13. Welches waren die Kriterien für die Auswahl der Reiseziele Nigeria,
Mosambik und Südafrika bei der jüngsten Afrika-Reise des Bundesminis-
ters des Auswärtigen?

14. Welche konzeptionellen Vorstellungen hat die Bundesregierung zur Bei-
legung folgender afrikanischer Konflikte:

– in der demokratischen Republik Kongo und in der Region um die großen
Seen,

– in Angola,

– in Sierra Leone und angrenzenden Regionen,

– in Uganda und angrenzenden Regionen,

– im Süd-Sudan?

15. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung eingeleitet, um eine erneute
Eskalation des Konfliktes am Horn von Afrika zu vermeiden?

16. In welcher Weise unterstützt die Bundesregierung die Organisation Afrika-
nische Einheit beim Aufbau von Konfliktlösungsmechanismen?

17. Sind die Äußerungen des Bundeskanzlers in seiner Rede anlässlich des
Besuches des mosambikanischen Staatspräsidenten Joaquim Chissano in
Berlin im Mai dieses Jahres so zu interpretieren, dass Mosambik zukünftig
ein Schwerpunktland der Entwicklungszusammenarbeit mit dem südlichen
Afrika werden wird?

18. Welche Konsequenzen beabsichtigt die Bundesregierung aus den bei den
Wahlen in Simbabwe aufgetretenen Unregelmäßigkeiten sowie den von
der simbabweschen Regierung tolerierten gesetzwidrigen Landbesetzun-
gen für die Gestaltung der zukünftigen entwicklungspolitischen Zusam-
menarbeit mit Simbabwe zu ziehen?

19. Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus den Aussagen des na-
mibischen Ministerpräsidenten, die Farmbesetzungen in Simbabwe seien
ein „netter Weckruf für Namibia“ vor dem Hintergrund, dass in Namibia
zahlreiche Farmen von Bürgern mit deutschem Pass und/oder deutscher
Abstammung bewirtschaftet werden?

20. Wie steht die Bundesregierung zur Forderung aus Reihen namibischer
Politiker, die Bundesregierung müsse sich auf Grund ihrer kolonialen Ver-
gangenheit finanziell an der Landumverteilungspolitik beteiligen und mit
für den Landankauf zur Verfügung stellen?

21. In welcher Weise hat die Bundesregierung an Vorbereitung und Durchfüh-
rung des Referendums über das politische System/Parteienrecht in Uganda
am 29. Juni 2000 mitgewirkt und welche Auswirkungen wird das Ergebnis
des Referendums auf die Bemühungen um den Aufbau rechtsstaatlicher
und demokratischer Strukturen in Uganda haben?
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22. In welcher Weise hat die Bundesregierung die in der Resolution des VN-
Sicherheitsrates Nr. 1306 vom 5. Juli 2000 geforderten Maßnahmen gegen
den Handel mit so genannten Blutdiamanten umgesetzt?

23. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung zur Stärkung der Regional-
kooperation, insbesondere zur Unterstützung der EAC, der ECOWAS,
der IGAD und der SADC getroffen?

24. Würde sich eine abgestimmte Afrika-Politik aus Sicht der Bundesregie-
rung als ein Schwerpunkt der gemeinsamen europäischen Außen- und
Sicherheitspolitik eignen, und wenn ja, in welcher Weise beabsichtigt die
Bundesregierung zu einer kohärenten Afrika-Politik der Europäischen
Union beizutragen?

25. Welches sind die Kriterien für die von der Bundesministerin für wirtschaft-
liche Zusammenarbeit getroffene Differenzierung zwischen „Schwer-
punktländern“, „Partnerländern“ und „potentiellen Kooperationsländern“
in Afrika für die entwicklungspolitische Zusammenarbeit?

26. Welches Ressort der Bundesregierung ist zuständig für den Einsatz der
Mitarbeiter des „Zivilen Friedensdienstes“?

27. Welche Einsatzgebiete in Afrika hält die Bundesregierung im Rahmen des
Zivilen Friedensdienstes für geeignet und welche konkreten Mandate er-
halten die Mitarbeiter des Zivilen Friedensdienstes für die Ausübung ihrer
Tätigkeit?

28. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung in welchen Regio-
nen und mit welcher Zielrichtung beim Aufbau von Frühwarnsystemen zur
Erkennung von Konflikten und Gewaltpotentialen in Afrika sowie beim
Aufbau von Strukturen ziviler Konfliktbearbeitung ergriffen?

29. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass das Nebeneinander einer
Vielzahl staatlicher und nichtstaatlicher, nationaler und europäischer Trä-
gerorganisationen in vielen Ländern Afrikas einer kohärenten und effizien-
ten Afrika-Politik entgegenwirkt, und wenn ja, was hat die Bundesregie-
rung unternommen, um ein höheres Maß an Synergien zwischen den
verschiedenen Institutionen herzustellen?

30. Wie lässt sich die von der Bundesregierung angekündigte stärkere Unter-
stützung von Nichtregierungsorganisationen in Afrika mit der zum Teil
drastischen Reduzierung der Fördermittel für humanitäre Organisationen
und politische Stiftungen in Einklang bringen?

31. In welcher Höhe sind die deutschen Beiträge für das UNO-Flüchtlings-
hilfswerk UNHCR im Haushaltsjahr 2000 gekürzt worden?

32. Trifft es zu, dass der UNHCR wegen Geldmangels gezwungen ist, die Nah-
rungsmittelhilfe für die afrikanischen Flüchtlinge um 50 % zu kürzen
(Neue Züricher Zeitung vom 18. August 2000)?

33. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, wonach Maßnahmen der huma-
nitären Nothilfe von solchen der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit
zu trennen sind?

34. Welche Haltung nimmt die Bundesregierung gegenüber der in der Öffent-
lichkeit wiederholt aufgestellten Forderung ein, die Zuständigkeit für hu-
manitäre Hilfe vom Auswärtigen Amt in das Bundesministerium für wirt-
schaftliche Zusammenarbeit zu überführen?
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35. Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu treffen, um kleineren
und mittleren Unternehmen Hilfestellung bei der Partnersuche für Investi-
tionen und Joint Ventures in Afrika zu geben?

36. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung im Rahmen des von ihr
angekündigten außenpolitischen Schwerpunktes der Durchsetzung der
Menschenrechte und der Unterstützung afrikanischer Menschenrechtsorga-
nisationen ergriffen?

37. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass eine aktive Bevölkerungs-
und Familienplanungspolitik einen maßgeblichen Beitrag zur Überwin-
dung zentraler Entwicklungsdefizite in Afrika leisten kann?

38. Mit welcher Begründung sind die für das Haushaltsjahr 2000 vorgesehenen
deutschen Beiträge zur Familienplanung und Bevölkerungspolitik in
Afrika um nahezu zwei Drittel gegenüber dem Vorjahresstand gekürzt
worden?

39. Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklung der Aids-Epidemie
in Afrika und welche konkreten Maßnahmen beabsichtigt die Bundes-
regierung zur Bekämpfung der Verbreitung des HIV-Virus in Afrika zu
ergreifen?

40. Welche Initiativen hat die Bundesregierung im Rahmen der Europäischen
Union für eine drastische Reduzierung subventionierter EU-Agrarexporte
nach Afrika und zur Sicherung des Bedarfes an Nahrungsmittelhilfe durch
Einkäufe in der Region selbst ergriffen?

41. Welche Haltung nimmt die Bundesregierung zu dem in dem Positions-
papier „Für eine neue Afrika-Politik“ der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN geforderten Sonderförderprogramm zur Demokratisierungshilfe
und inwieweit wird es umgesetzt?

42. Zu welchen Ergebnissen hat die vom Bundesminister des Auswärtigen,
Joseph Fischer, in seinem Vortrag vor dem South African Institute for In-
ternational Affairs am 31. März 2000 in Johannesburg angekündigte Prü-
fung geführt, wie die bisherige Kooperation beim Aufbau afrikanischer
Peace Keeping-Kapazitäten ausgebaut werden könne?

43. In welcher Weise leistet die Bundesregierung die in derselben Rede vom
Bundesminister des Auswärtigen, Joseph Fischer, angekündigte deutsche
Unterstützung der Verhandlungsfähigkeit afrikanischer Delegationen bei
den WTO-Verhandlungen?

44. In welcher Weise ist der beim EU-Afrika-Gipfel in Kairo beschlossene Ak-
tionsplan zur Lösung von Umweltproblemen, der Bewältigung von Armut
und Aids sowie zur Unterstützung afrikanischer Konfliktlösungsbemühun-
gen umgesetzt worden und welches waren die konkreten deutschen Bei-
träge und Initiativen hierfür?

45. In welcher Weise beabsichtigt die Bundesregierung die u. a. auch in einem
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN enthaltene Forderung
umzusetzen, die Weiterentwicklung der regionalen Integration Subsahara
Afrikas im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik sowie im wirtschaft-
lichen Bereich durch „Anreize, Expertisen und neue Instrumente“ zu för-
dern?
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46. Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung zur Umsetzung der
in selbigem Antrag geforderten Förderung privatwirtschaftlichen Engage-
ments beim Ausbau von Demokratie und Marktwirtschaft in Afrika zu er-
greifen?

Berlin, den 26. September 2000

Dr. Helmut Haussmann
Ulrich Irmer
Joachim Günther (Plauen)
Ina Albowitz
Hildebrecht Braun (Augsburg)
Rainer Brüderle
Ernst Burgbacher
Jörg van Essen
Ulrike Flach
Rainer Funke
Dr. Karlheinz Guttmacher
Klaus Haupt
Ulrich Heinrich
Birgit Homburger
Dr. Klaus Kinkel
Dr. Heinrich L. Kolb
Gudrun Kopp
Jürgen Koppelin
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Dirk Niebel
Günther Friedrich Nolting
Hans-Joachim Otto (Frankfurt am Main)
Detlef Parr
Cornelia Pieper
Dr. Irmgard Schwaetzer
Carl-Ludwig Thiele
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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