BT-Drucksache 14/414

zu dem A - Drs. 14/397 (BReg) - Deutsche Beteiligung an der militärischen Umsetzung eines Rambouillet-Abkommens für das Kosovo sowie an NATO-Operationen im Rahmen der Notfalltruppe (Extraction Force)

Vom 25. Februar 1999


Deutscher Bundestag: Drucksache 14/414 vom 25.02.1999

Beschlußempfehlung und Bericht zu dem Antrag der Bundesregierung
14/397 Deutsche Beteiligung an der militärischen Umsetzung eines
Rambouillet-Abkommens für das Kosovo sowie an NATO-Operationen im
Rahmen der Notfalltruppe (Extraction Force) =

25.02.1999 - 414

14/414

Beschlußempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuß)

zu dem Antrag der Bundesregierung
- Drucksache 14/397 -
Deutsche Beteiligung an der militärischen Umsetzung eines
Rambouillet-Abkommens für das Kosovo sowie an NATO-Operationen
im Rahmen der Notfalltruppe (Extraction Force)

A. Problem
Der Umsetzung eines Rambouillet-Abkommens kommt höchste politische
Bedeutung zu. Durch dieses Abkommen können die Voraussetzungen für eine
dauerhafte Stabilität in der Region geschaffen werden. Das Engagement
der NATO soll entscheidend dazu beitragen, eine humanitäre Katastrophe
abzuwenden und die Bedingungen zu schaffen, die den Weg für ein
friedliches Miteinander ermöglichen, den Schutz und die Menschenrechte
der Bevölkerung sichern sowie den Flüchtlingen die Rückkehr in ihre
Heimat erleichtern.
In dem Abkommen werden die Konfliktparteien der Entsendung
einer multinationalen Friedenstruppe von NATO- und Nicht-NATO-Staaten
zur militärischen Umsetzung des Abkommens für das Kosovo einvernehmlich
zustimmen.
In dem Abkommen wird der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen ersucht,
eine Resolution mit dem entsprechenden Mandat für eine multinationale
Friedenstruppe zu verabschieden. Der NATO-Rat hat entsprechende
Beschlüsse zur Durchführung der Operation gefaßt. Deutschland wird zu
dieser NATO-geführten Operation einen angemessenen Beitrag leisten.
Durch Vorausverlegung von ersten Einsatz- und Unterstützungskräften
soll für die Region ein sichtbares Zeichen für die Bereitschaft der
internationalen Gemeinschaft zur raschen Absicherung des Friedens
gesetzt werden. Zugleich werden damit die Voraussetzungen geschaffen,
unmittelbar nach Unterzeichnung des Friedensvertrages erste Kräfte in
die Region entsenden zu können.
Kommt es zu einer Notfallsituation, bevor die volle Einsatzbereitschaft
der multinationalen Friedenstruppe KFOR hergestellt ist, ist dafür
Sorge zu tragen, daß alle Verifikateure der OSZE herausgelöst werden.
Die Bundesregierung hat deshalb beschlossen, unter dem Vorbehalt der
konstitutiven Zustimmung durch den Deutschen Bundestag zur

Vorbereitung eines deutschen Beitrages für die Beteiligung an der
militärischen Umsetzung eines Rambouillet-Abkommens für das Kosovo
sowie für NATO-Operationen im Rahmen der Notfalltruppe (Extraction
Force) bewaffnete deutsche Streitkräfte einzusetzen.
B. Lösung
Zustimmung zu dem von der Bundesregierung am 22. Februar 1999
beschlossenen Beitrag zur militärischen Umsetzung eines Rambouillet-
Abkommens für das Kosovo sowie zu NATO-Operationen im Rahmen der
Notfalltruppe (Extraction Force).
Mehrheit im Ausschuß
C. Alternativen
Keine
D. Kosten
Die zusätzlichen Kosten dieses Einsatzes werden nach ersten Schätzungen
für einen Zeitraum von 12 Monaten ca. 620 Mio. DM be-
tragen.

Beschlußempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen:
Dem Antrag der Bundesregierung auf Drucksache 14/397 wird zugestimmt.
Bonn, den 25. Februar 1999
Der Auswärtige Ausschuß
Hans-Ulrich Klose Dr. Christoph Zöpel Karl Lamers Dr. Helmut
Lippelt
Vorsitzender Berichterstatter Berichterstatter Berichterstatter
Ulrich Irmer Wolfgang Gehrcke-Reymann
Berichterstatter Berichterstatter
Bericht der Abgeordneten Dr. Christoph Zöpel, Karl Lamers, Dr. Helmut
Lippelt,
Ulrich Irmer und Wolfgang Gehrcke-Reymann

I.
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 21. Sitzung am
24. Februar 1999 den Antrag der Bundesregierung auf Drucksache 14/397
an den Auswärtigen Ausschuß zur Federführung sowie an den
Rechtsausschuß, den Haushaltsausschuß und den Verteidigungsausschuß zur
Mitberatung überwiesen.
II.
Der Rechtsausschuß beschloß am 25. Februar 1999 in seiner Sitzung
mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN und F.D.P. gegen die Stimmen der Fraktion der PDS sowie
eines Vertreters der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Enthaltung
je eines Vertreters der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P., dem Antrag
zu-
zustimmen.
In seiner Sitzung am 25. Februar 1999 stimmte der Haushaltsausschuß
mehrheitlich dem Antrag auf Drucksache 14/397 mit den Stimmen der
Koalitionsfraktionen und der Stimme der Fraktion CDU/CSU gegen die
Stimmen der Fraktion der PDS bei Enthaltung der Fraktion der F.D.P. zu.
Ebenfalls am 25. Februar 1999 wurde im Verteidigungsausschuß der Antrag
der Bundesregierung beraten und dem federführenden Auswärtigen Ausschuß
empfohlen, dem o. a. Antrag in Verbindung mit der vom Bundesminister
der Verteidigung in der Sitzung vorgetragenen und zu Protokoll
abgegebenen Erklärung sowie sich den daran anschließenden Erörterungen
zuzustimmen. Dieser Beschluß wurde mit den Stimmen der Fraktionen SPD,
CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und F.D.P. gegen die Stimme der Fraktion
der PDS gefaßt.
III.
Der federführende Auswärtige Ausschuß hat den Antrag der
Bundesregierung auf Drucksache 14/397 in seiner 9. Sitzung am 24.
Februar 1999 sowie in seiner 10. Sitzung am 25. Februar 1999 beraten.
Zu Beginn der Sitzung am 25. Februar 1999 gab die Bundesregierung
folgende Erklärung zu Protokoll:
"I.
Die Bundesregierung ist sich der gewachsenen Verantwortung unseres
Landes für Sicherheit und Stabilität in Europa bewußt. Sie hat ein
herausragendes politisches Interesse an einem Friedensabkommen auf der
Basis des am 23. Februar 1999 in Rambouillet von der Kontaktgruppe
vorgelegten Textes. Die Bundesregierung beantragt daher, der Deutsche
Bundestag möge die deutsche Beteiligung an der militärischen Umsetzung
eines Friedensabkommens auf dieser Grundlage sowie an NATO-Operationen
im Rahmen der Notfalltruppe beschließen.
Unser oberstes Ziel bleibt es, zu einer umfassenden Verhandlungslösung
auf der Basis des Kontaktgruppentextes vom 23. Februar 1999 zu kommen,
einschließlich der notwendigen zivilen und militärischen
Implementierung. Darauf müssen wir vorbereitet sein. Dabei sieht der
von der Kontaktgruppe vorgelegte Text des Friedensabkommens eine NATO-
geführte militärische Umsetzung vor. Der Einsatz deutscher Streitkräfte
wird daher in der politischen und strategischen Verantwortung der
Allianz, d. h. auf der Grundlage eines NATO-Operationsplanes
einschließlich entsprechender NATO-Einsatzregeln und NATO-
Führungsstrukturen, durchgeführt.
Im Antrag der Bundesregierung ist vorgesehen, daß die Kräfte zur
Umsetzung eines Friedensabkommens mit Zustimmung des Aufenthaltsstaates
eingesetzt werden können, ,sobald eine Friedensvereinbarung für das
Kosovo unterzeichnet ist, ein entsprechender Beschluß des NATO-Rates
vorliegt und der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen mit der Sache
befaßt ist.'
Sie sehen, daß zur Implementierung eines Friedensabkommens militärische
Kräfte in das Kosovo nur dann entsandt werden, wenn der
Aufenthaltsstaat - also die Bundesrepublik Jugoslawien - dem zustimmt.
Unter diesem Gesichtspunkt wäre völkerrechtlich eine Resolution des
Sicherheitsrates der Vereinten Nationen eigentlich entbehrlich. Sie ist
aber politisch wünschenswert. Deshalb unterstützen wir die Befassung
des VN-Sicherheitsrates mit dieser Frage.
II.
Wir tragen mit diesem Beschluß aber auch Vorsorge für den Fall, daß die
Verhandlungen um das Interimabkommen scheitern oder Kampfhandlungen
erneut aufflammen. Luftschläge der NATO im Fall der Nichteinhaltung der
Resolutionen des VN-Sicherheitsrates bleiben ultima ratio zur
Verhinderung einer humanitären Katastrophe. Die Situation der Kosovo-
Verifikationsmission kann sich so verschlechtern, daß die OSZE-
Beobachter unver-

züglich und geschlossen herausgelöst werden müssen. Das Kontingent,
über das der Deutsche Bundestag heute entscheidet, wird in einer
solchen Notfallsituation zusammen mit den Verbündeten einen wichtigen
Beitrag zur persönlichen Sicherheit der Beobachter leisten. Diese
Vorsorgemaßnahme sind wir den OSZE-Beobachtern, die im Kosovo einen
schwierigen und risikoreichen Dienst leisten, schuldig.
Ein Einsatz deutscher Soldaten in einer Notfallsituation zur
Evakuierung der OSZE-Beobachter wäre eindeutig zweckgebunden, zeitlich
eng begrenzt und endete, sobald die Verifikateure sicher aus dem Kosovo
herausgezogen worden sind. Das Operationskonzept sieht vor, daß sich
die ,Extraction Force' unmittelbar danach wieder zurückzieht.
Ich möchte hier noch einmal klarstellen, daß ein Einsatz der
Notfalltruppe eindeutig von einem Einsatz zur Implementierung eines
Abkommens zu unterscheiden ist und beide wiederum nicht im Zusammenhang
mit den Luftoperationen zur Verhinderung einer humanitären Katastrophe
stehen.
III.
Die Bundesregierung wird nach Unterzeichnung eines Friedensabkommens
für das Kosovo den Bundestag umfassend und unverzüglich über den Beginn
der Umsetzung sowohl der zivilen als auch der militärischen Aspekte
dieses Abkommens unterrichten und den Bundestag erneut befassen. Wir
sind uns dabei einig, daß eine Implementierung dadurch nicht verzögert
werden darf."
In Kenntnisnahme der Protokollerklärung der Bundesregierung hat der
Ausschuß dem Plenum empfohlen, den Antrag der Bundesregierung auf
Drucksache 14/397 anzunehmen. Dieser Beschluß wurde mit der Mehrheit
der Stimmen der Koalitionsfraktionen, der CDU/CSU-Fraktion und der
F.D.P.-Fraktion gegen die Stimmen der PDS-Fraktion bei einer
Stimmenthaltung aus der CDU/CSU-Fraktion gefaßt.

Bonn, den 25. Februar 1999
Dr. Christoph Zöpel Karl Lamers Dr. Helmut Lippelt
Berichterstatter Berichterstatter Berichterstatter
Ulrich Irmer Wolfgang Gehrcke-Reymann
Berichterstatter Berichterstatter

25.02.1999 nnnn

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