BT-Drucksache 14/4046

Zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Rolf Kutzmutz, Heidemarie Ehlert, Dr. Christa Luft und der Fraktion der PDS -14/2386 (neu) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Vom 7. September 2000


Deutscher Bundestag Drucksache 14/4046
14. Wahlperiode 07. 09. 2000

Beschlussempfehlung und Bericht
des Finanzausschusses (7. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Rolf Kutzmutz, Heidemarie Ehlert,
Dr. Christa Luft und der Fraktion der PDS
– Drucksache 14/2386 (neu) –

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes

A. Problem

Der Einbau regenerierter Kraftfahrzeug-Komponenten (Motoren, Anlasser etc.)
wird seit dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 3. Mai 1962 (BStBl III S. 265)
umsatzsteuerlich als Tauschlieferung mit Baraufgabe behandelt und führt nach
Auffassung der Antragsteller im Vergleich zur Verwendung von Neuteilen zu
einer für den Konsumenten effektiv höheren Mehrwertsteuer. Der Gesetzent-
wurf sieht eine Ergänzung des § 4 Umsatzsteuergesetz vor, nach der die Liefe-
rung von Altteilen unter bestimmten Bedingungen steuerfrei ist.

B. Lösung

Ablehnung des Gesetzentwurfs.

Einstimmigkeit im Ausschuss gegen die Fraktion der PDS

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Keine

Drucksache 14/4046 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf – Drucksache 14/2386 (neu) – abzulehnen.

Berlin, den 5. Juli 2000

Der Finanzausschuss

Christine Scheel
Vorsitzende

Jochen-Konrad Fromme
Berichterstatter

Dr. Barbara Höll
Berichterstatterin

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/4046

Bericht der Abgeordneten Jochen-Konrad Fromme und Dr. Barbara Höll

1. Verfahrensablauf

Der Gesetzentwurf der Fraktion der PDS zur Änderung des
Umsatzsteuergesetzes – Drucksache 14/2386 (neu) – ist
dem Finanzausschuss in der 95. Sitzung des Deutschen
Bundestages am 23. März 2000 zur federführenden Bera-
tung sowie dem Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
und dem Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit zur Mitberatung überwiesen worden. Der Aus-
schuss für Wirtschaft und Technologie hat sich in seiner Sit-
zung am 28. Juni 2000 mit der Vorlage befasst. Der
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
hat die Vorlage in seiner Sitzung am 12. April 2000 beraten.
Im Finanzausschuss ist die Vorlage am 5. Juli 2000 behan-
delt worden.

2. Inhalt der Vorlage

§ 4 Umsatzsteuergesetz enthält abschließend die Steuerbe-
freiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen. Der
Gesetzentwurf in Drucksache 14/2386 (neu) sieht die Er-
weiterung der Vorschrift dahingehend vor, dass die Liefe-
rung von Altteilen im Sinne von § 3 Abs. 12 Satz 1 Umsatz-
steuergesetz steuerfrei ist, sofern diese nicht komplette
Gebrauchsgegenstände, sondern nur Bestandteile von sol-
chen sind und die Altteile einer Instandsetzung zugeführt
werden.

Die Einbringung ihres Gesetzentwurfs begründet die Frak-
tion der PDS mit der nach ihrer Ansicht bestehenden um-
satzsteuerlichen Ungleichbehandlung der Verwendung von
Neuteilen und der Verwendung von regenerierten Teilen bei
der Kraftfahrzeugreparatur. Diese ergebe sich daraus, dass
beim Einbau eines regenerierten Teils (z. B. Motor, Anlas-
ser, Lichtmaschine etc.) in ein Kraftfahrzeug auf der Basis
des Urteils des Bundesfinanzhofs vom 3. Mai 1962 (BStBl
III S. 265) zusätzlich zur Umsatzsteuer auf die eingebaute
regenerierte Komponente eine weitere Umsatzsteuer auf
10 v. H. des Wertes des eingebauten Teils als Äquivalent für
den Wert des ausgebauten Altteils erhoben werde. Aufgrund
der in den letzten Jahren angestiegenen Umsatzsteuer sei die
Steuerbelastung bei der Verwendung regenerierter Teile
(17,6 v. H.) im Vergleich zur Verwendung von Neuteilen
(16 v. H.) so groß, dass die Konkurrenzfähigkeit regenerier-
ter Teile nicht mehr gegeben sei.

3. Stellungnahme der mitberatenden Ausschüsse

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie empfiehlt
die Ablehnung des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der

Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und F.D.P. gegen die Stimmen der Fraktion der PDS.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit empfiehlt die Ablehnung des Gesetzentwurfs mit
den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN und F.D.P. gegen die Stimmen der Frak-
tion der PDS.

4. Ausschussempfehlung

Bei der Beratung des Gesetzentwurfs im Finanzausschuss
hat die Fraktion der PDS den Gesetzentwurf erläutert. Dabei
ist sie auch Befürchtungen von Steuerausfällen bei der vor-
geschlagenen Steuerbefreiung mit dem Hinweis entgegen-
getreten, eine Umfrage beim Gesamtverband Autoteilehan-
del habe ergeben, dass mit einer solchen Maßnahme relativ
geringe Steuermindereinnahmen verbunden seien. Die gel-
tende Regelung sei zudem sowohl ökologisch als auch
arbeitsmarktpolitisch kontraproduktiv. Die geplante Neu-
regelung gebe einen Impuls für das Entstehen einer tatsäch-
lichen Kreislaufwirtschaft in diesem Bereich.

Die Bundesregierung hat zu dem Gesetzentwurf dargelegt,
dass die darin vorgesehene Regelung gegen die 6. EG-Um-
satzsteuerrichtlinie verstoße. Bei der Verwendung von rege-
nerierten Teilen handele es sich nach dem genannten Urteil
des Bundesfinanzhofs um eine Tauschlieferung mit Barauf-
gabe. Dabei erbringe die Kraftfahrzeugwerkstatt eine Aus-
tauschleistung, der als Entgelt und damit als Bemessungs-
grundlage für die Umsatzsteuer der Geldbetrag und der
Restwert des ausgebauten Altteils gegenüberstünden.
Würde man den Restwert des Altteils nicht in die Gegen-
leistung einbeziehen, bliebe ein Teil des Umsatzes
EG-rechtswidrig unversteuert. Der pauschale Wertansatz
des ausgebauten Altteils mit 10 v. H. des Bruttoaustausch-
entgelts sei 1969 in Abstimmung mit dem Verband der
Kraftfahrzeugwirtschaft eingeführt worden und habe sich
seitdem ohne Beanstandungen bewährt, weil er jeglichen
Streit über den Wert des Altteils vermeide. Es sei zudem ein
nicht steuerbarer Umsatz, wenn ein Nichtunternehmer ein
Altteil an die Werkstatt liefere; ein nicht steuerbarer (d. h.
nicht den Regeln des Umsatzsteuergesetzes unterliegender)
Umsatz könne nicht auch noch von der Steuer befreit wer-
den.

Der Gesetzentwurf wurde im Finanzausschuss mit den
Stimmen der Koalitionsfraktionen, der Fraktion der CDU/
CSU und der Fraktion der F.D.P. gegen die Stimmen der
Fraktion der PDS abgelehnt.

Berlin, den 5. Juli 2000

Jochen-Konrad Fromme
Berichterstatter

Dr. Barbara Höll
Berichterstatterin

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.