BT-Drucksache 14/3850

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Staatsangehörigkeitsrecht und erleichterte Einbürgerung von Kindern

Vom 5. Juli 2000


Deutscher Bundestag Drucksache 14/3850
14. Wahlperiode 05. 07. 2000

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Guido Westerwelle, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig,
Dr. Max Stadler, Hildebrecht Braun (Augsburg), Ernst Burgbacher, Jörg van Essen,
Rainer Funke, Ulrich Irmer, Günther Friedrich Nolting, Detlef Parr, Gerhard
Schüßler, Rainer Brüderle, Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann,
Dr. Karlheinz Guttmacher, Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Walter Hirche,
Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp,
Jürgen Koppelin, Ina Lenke, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger,
Cornelia Pieper, Dr. Irmgard Schwaetzer, Dr. Hermann Otto Solms,
Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk, Dr. Wolfgang Gerhardt
und der Fraktion der F.D.P.

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Staatsangehörigkeitsrecht und
erleichterte Einbürgerung von Kindern

Seit einem halben Jahr gilt in Deutschland ein neues Staatsangehörigkeitsrecht,
durch das insbesondere in Deutschland geborenen Kindern der Erwerb der
deutschen Staatsangehörigkeit erleichtert werden soll. Um nicht nur den nach
Inkrafttreten des Gesetzes geborenen Kindern die Möglichkeit zu geben, als
Deutsche aufzuwachsen, wird Kindern unter zehn Jahren durch § 40b des
Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) unter den gleichen Voraussetzungen die
Einbürgerung bis zum 31. Dezember 2000 (Antragsfrist) ermöglicht.

Nach Presseberichten ist von dieser Regelung bislang nur in sehr geringem
Maße Gebrauch gemacht worden. Als Ursache für diese Zurückhaltung wird
vor allem die Höhe der Einbürgerungsgebühr von 500 DM pro Kind (§ 38
StAG) angeführt. Kommunalpolitiker berichten in diesem Zusammenhang von
häufigen Anfragen von Eltern im ersten Quartal dieses Jahres, die jedoch in der
ganz überwiegenden Anzahl deshalb nicht zu einem Antrag geführt haben, weil
die Gebühren gemessen an den jeweiligen – und wohl auch typischen – Ein-
kommens- und Vermögensverhältnissen der Familien als zu hoch empfunden
wurden.

Da mit der Gebühr der Verwaltungsaufwand gedeckt werden soll, stellt sich die
Frage, ob die Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen des § 40b StAG
durch die Ausländerbehörde tatsächlich in jedem Fall mit Kosten in Höhe von
500 DM verbunden ist. Dabei ist insbesondere zu bedenken, dass derselbe Be-
trag auch in den meisten anderen Fällen von Einbürgerungsanträgen als Gebühr
angesetzt wird (§ 90 AuslG), obwohl hier zum Teil wesentlich umfangreichere
Nachforschungen (insbesondere bei den Ausnahmefällen der Mehrstaatigkeit)
erforderlich sind. Zu berücksichtigen ist auch der geringere Prüfungsaufwand,

Drucksache 14/3850 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
der bei Einbürgerungen mehrerer Kinder einer Familie ab dem zweiten Kind
anfällt.

Das Gesetz sieht die Möglichkeit der Gebührenermäßigung oder -befreiung aus
Gründen der Billigkeit ausdrücklich vor. Eine diesbezügliche Konkretisierung
könnte durch die von der Bundesregierung zu erlassende Allgemeine Verwal-
tungsvorschrift zum Staatsangehörigkeitsrecht erfolgen. Die Verwaltungsvor-
schrift liegt jedoch auch ein halbes Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes noch
nicht vor. In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, dass der
Deutsche Bundestag mit Beschluss vom 24. Februar 2000 die Bundesregierung
aufgefordert hat, im Zuge des Erlasses der Verwaltungsvorschriften den
Schwierigkeiten ausländischer Staatsangehöriger insbesondere aus dem Iran
und der Bundesrepublik Jugoslawien im Entlassungsverfahren gezielt Rech-
nung zu tragen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

1. Wann beabsichtigt die Bundesregierung die Allgemeine Verwaltungsvor-
schrift zum Staatsangehörigkeitsrecht in Kraft zu setzen?

2. In welcher Weise beabsichtigt die Bundesregierung, dabei dem oben genann-
ten Beschluss des Deutschen Bundestages vom 24. Februar 2000 Rechnung
zu tragen?

3. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass von der Einbürgerungsmöglich-
keit des § 40b StAG nur wenig Gebrauch gemacht wird?

4. Wenn ja, kann die Bundesregierung bestätigen, dass die Ursache dafür über-
wiegend in der Höhe der Gebühren liegt, insbesondere wenn mehrere Kin-
der derselben Eltern eingebürgert werden sollen?

5. In welcher Weise gedenkt die Bundesregierung diesem Zustand abzuhelfen?

6. Beabsichtigt die Bundesregierung eine gesetzliche Änderung, durch die der
Ermessensspielraum des § 38 Abs. 2 Satz 4 StAG für bestimmte Fälle einge-
schränkt wird?

7. Beabsichtigt die Bundesregierung, die in § 40b StAG vorgesehene Frist für
die Stellung von Einbürgerungsanträgen zu verlängern?

Berlin, den 4. Juli 2000

Dr. Guido Westerwelle
Dr. Edzard Schmidt-Jortzig
Dr. Max Stadler
Hildebrecht Braun (Augsburg)
Ernst Burgbacher
Jörg van Essen
Rainer Funke
Ulrich Irmer
Günther Friedrich Nolting
Detlef Parr
Gerhard Schüßler
Rainer Brüderle
Horst Friedrich (Bayreuth)
Hans-Michael Goldmann
Dr. Karlheinz Guttmacher
Klaus Haupt

Ulrich Heinrich
Walter Hirche
Birgit Homburger
Dr. Werner Hoyer
Dr. Heinrich L. Kolb
Gudrun Kopp
Jürgen Koppelin
Ina Lenke
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Cornelia Pieper
Dr. Irmgard Schwaetzer
Dr. Hermann Otto Solms
Carl-Ludwig Thiele
Jürgen Türk
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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