Vom 5. Juli 2000
Deutscher Bundestag Drucksache 14/3837
14. Wahlperiode 05. 07. 2000
Änderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Petra Bläss, Dr. Klaus Grehn,
Dr. Heidi Knake-Werner und der Fraktion der PDS
zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und der Bundesregierung
– Drucksachen 14/3372, 14/3645, 14/3799 –
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter
(SchwbBAG)
Der Bundestag wolle beschließen:
Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb wird wie folgt gefasst:
„Dabei sind schwerbehinderte Frauen bevorzugt zu berücksichtigen.“
Berlin, den 5. Juli 2000
Dr. Ilja Seifert
Petra Bläss
Dr. Klaus Grehn
Dr. Heidi Knake-Werner
Dr. Gregor Gysi und Fraktion
Begründung
Schwerbehinderte Frauen sind durch ihre Behinderung, die Belastungen in der
Familie als Frau und Mutter und durch fehlende Gleichstellung in der Gesell-
schaft mehrfach gegenüber Männern benachteiligt. Sie bedürfen deshalb einer
stärkeren Unterstützung, um speziell im beruflichen Leben, gesellschaftliche
Teilhabe, Anerkennung und Selbstbestimmung erreichen zu können. Der im
Gesetzentwurf verwendete Begriff „angemessen“ wird diesem Erfordernis
nicht gerecht und ist daher durch den Begriff „bevorzugt“ zu ersetzen.