BT-Drucksache 14/3734

Initative der Bundesregierung zu Konsensgesprächen über die "grüne Gentechnik"

Vom 28. Juni 2000


Deutscher Bundestag Drucksache 14/3734
14. Wahlperiode 28. 06. 2000

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulrike Flach, Cornelia Pieper, Birgit Homburger, Hildebrecht
Braun (Augsburg), Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen,
Hans-Michael Goldmann, Dr. Karlheinz Guttmacher, Klaus Haupt, Walter Hirche,
Dr. Werner Hoyer, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Dirk Niebel, Günther Friedrich
Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt/Main), Detlef Parr, Dr. Edzard Schmidt-
Jortzig, Marita Sehn, Carl-Ludwig Thiele, Dieter Thomae, Dr. Wolfgang Gerhardt
und der Fraktion der F.D.P.

Initiative der Bundesregierung zu Konsensgesprächen über die „grüne
Gentechnik“

Bundeskanzler Gerhard Schröder hat den Unternehmen der „grünen Gentech-
nik“ ein Angebot für einen Konsens gemacht. Nach Presseberichten (z. B. Süd-
deutsche Zeitung vom 21. Juni 2000) bietet der Bund den betroffenen Firmen
ein dreijähriges Forschungs- und Beobachtungsprogramm an, bei dem Exper-
ten untersuchen sollen, welche Folgen der großflächige Anbau von gentech-
nisch veränderten Pflanzen für die Umwelt hat. Dabei sollen die Umweltaus-
wirkungen der kommerziellen Verwendung unter Praxisbedingungen bewertet
werden. Das Forschungsprogramm soll an die Bedingung einer freiwilligen
Selbstverpflichtung geknüpft werden, nach der genehmigte gentechnisch ver-
änderte Pflanzen nur im Rahmen des Programms angebaut werden dürfen. Die-
ses Angebot hat zu Unsicherheit bei den betroffenen Unternehmen geführt, wie
es mit der wichtigen Schlüsseltechnologie „Gentechnik“ in Deutschland wei-
tergehen soll.

Wir fragen deshalb die Bundesregierung:

1. Welche Absicht verfolgt die Bundesregierung mit den Konsensgesprächen
zur „grünen Gentechnik“?

2. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Konsensgespräche – analog zu den
Gesprächen zur Kernenergie – mit dem Ziel des Ausstieges aus der „grü-
nen Gentechnik“ zu führen?

3. Hält die Bundesregierung den in der Presse gebrauchten Begriff „Morato-
rium“ als Bezeichnung für das Angebot für passend?

4. Für welche Produkte und Mengen soll die Vereinbarung gelten?

5. Von welchen Institutionen soll die in dem Konsenspapier vorgeschlagene
Begleitforschung durchgeführt werden?

Drucksache 14/3734 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
6. Sollen in die Begleitforschung und Bewertung zusätzlich zu den zuständi-
gen Behörden auch andere Institute einbezogen werden, insbesondere sol-
che, die in der Vergangenheit eine betont kritische Haltung zur „grünen
Gentechnik“ eingenommen haben?

7. Wenn Frage 6 verneint wird, wie sollen dann die Sorgen der Verbraucher
bezüglich möglicher Risiken gentechnisch veränderter Pflanzen einbezo-
gen werden?

8. Wie soll der im Rahmen des Angebotes erwähnte „Dialog mit den Bür-
gern“ geführt werden?

9. Wie sollen im Rahmen des Konsensangebotes die Sorten von gentechnisch
veränderten Pflanzen behandelt werden, für die bereits Freisetzungsgeneh-
migungen vorliegen und deren Markteinführung möglich wäre?

10. Liegen der Bundesregierung bereits Stellungnahmen der betroffenen Un-
ternehmen vor, und wenn ja, was ist der Inhalt der Stellungnahmen?

11. Wie steht die Bundesregierung zu dem Vorschlag der Unternehmen der
„grünen Gentechnik“ (z. B. des Deutschen Industrieverbandes Biotechno-
logie), eine freiwillige Mengenbegrenzung bei gentechnisch veränderten
Pflanzen vorzunehmen?

12. Hat die Bundesregierung ihr Angebot an die betroffenen Unternehmen auf
EU-Ebene abgestimmt, um Wettbewerbsnachteile für die deutschen Unter-
nehmen zu vermeiden?

13. Wenn ja, welche Reaktionen haben die anderen EU-Staaten auf die Initia-
tive des Bundeskanzlers gezeigt?

14. Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, das dreijährige For-
schungs- und Beobachtungsprogramm und die Selbstverpflichtung der In-
dustrie europaweit durchzuführen?

15. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass eine Annahme des Ange-
botes durch die betroffenen Unternehmen nicht zu Wettbewerbsnachteilen
gegenüber amerikanischen und europäischen Firmen der „grünen Gentech-
nik“ führen wird?

16. Wird die Bundesregierung einen unbegrenzten Anbau zulassen und über
die zuständigen Behörden die Zustimmung zur Inverkehrbringung erteilen,
wenn sich nach dem dreijährigen Forschungs- und Begleitprogramm erge-
ben sollte, dass für die Gesundheit und die Umwelt keinerlei negative Aus-
wirkungen durch den kommerziellen Anbau zu erwarten sind?

17. Ist die Bundesregierung bereit, den betroffenen Firmen bei Annahme des
Angebotes Entschädigungen zu gewähren, wenn Felder, auf denen im Rah-
men des dreijährigen Forschungs- und Beobachtungsprogrammes gentech-
nisch veränderte Pflanzen angebaut werden, durch „Umweltaktivisten“
zerstört werden?

Berlin, den 27. Juni 2000

Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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