BT-Drucksache 14/3717

Einheitliche Besoldungsstrukturen in Deutschland

Vom 28. Juni 2000


Deutscher Bundestag

Drucksache

14/

3717

14. Wahlperiode

28. 06. 2000

Kleine Anfrage

der Abgeordneten Cornelia Pieper, Dr. Max Stadler, Rainer Brüderle,
Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Hans-Michael Goldmann,
Joachim Günther (Plauen), Dr. Karlheinz Guttmacher, Klaus Haupt, Birgit
Homburger, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Dirk Niebel, Günther Friedrich
Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt am Main), Detlef Parr, Dr. Edzard
Schmidt-Jortzig, Marita Sehn, Dr. Dieter Thomae, Jürgen Türk,
Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der F.D.P.

Einheitliche Besoldungsstrukturen in Deutschland

Mit Beschluss vom 21. Dezember 1999 hat das Verwaltungsgericht Dresden
die Klage eines ostdeutschen Polizeihauptmeisters zur Frage der Vereinbarkeit
unterschiedlicher besoldungsrechtlicher Regelungen für ost- und westdeutsche
Beamte dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt.

Der Kläger begehrte Gehaltszahlungen rückwirkend zum 1. Januar 1996 mit
der Begründung, die Verlängerung der die unterschiedliche Besoldung in Ost
und West festschreibenden Übergangsregelungen über den 31. Dezember 1995
hinaus sei verfassungswidrig.

Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Dresden ist die über den 31. Dezem-
ber 1995 hinausgehende Verlängerung der Geltungsdauer des § 73 BBesG –
einschließlich der damit korrespondierenden mehrmaligen Verlängerungen der
Geltungsdauer der auf § 73 BBesG basierenden Zweiten Besoldungs-Über-
gangsverordnung – nicht mit den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeam-
tentums (Artikel 33 Abs. 5 GG) vereinbar und deshalb verfassungswidrig.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

1. Beabsichtigt die Bundesregierung, im Verfahren vor dem Bundesverfas-
sungsgericht inhaltlich Stellung zu nehmen?

2. In welcher Weise hat die Bundesregierung auf diese Entscheidung reagiert?

3. Aus welchem Grunde wird die unterschiedliche besoldungsrechtliche Be-
handlung der Beamten in Ost und West nicht beendet?

4. Bis wann wird die Bundesregierung die Gehälter der ostdeutschen Beamten
auf 100 % des Westniveaus anheben?

Berlin, den 27. Juni 2000

Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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