BT-Drucksache 14/3676

Wohngeld erhöhen, Bürokratie abbauen, Länderkompetenzen stärken: Reformchancen beim sozialen Wohnungsbau konsequent nutzen

Vom 28. Juni 2000


Deutscher Bundestag

Drucksache

14/

3676

14. Wahlperiode

28. 06. 2000

Antrag

der Abgeordneten Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann,
Dr. Karlheinz Guttmacher, Hildebrecht Braun (Augsburg), Rainer Brüderle,
Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Rainer Funke, Joachim Günther (Plauen),
Klaus Haupt, Birgit Homburger, Ulrich Irmer, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin,
Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Cornelia Pieper, Marita Sehn, Jürgen Türk,
Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der F.D.P.

Wohngeld erhöhen, Bürokratie abbauen, Länderkompetenzen stärken:
Reformchancen beim Sozialen Wohnungsbau konsequent nutzen

Der Bundestag wolle beschließen:

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, die Förderung des
Sozialen Wohnungsbaus im Rahmen der Zuständigkeiten des Bundes auf die
Förderung nach dem Wohngeldgesetz umzulenken. Eckpunkte der Maßnahmen
sollen sein:

– Die Bundesregierung legt eine Wohngeldnovelle vor. Die bisherigen Förder-
mittel des Bundes für den Sozialen Wohnungsbau und die Komplementär-
mittel der Länder werden zur dauerhaften Leistungsverbesserung beim
Wohngeld verwendet.

– Die Zuständigkeit und die Kompetenzen für die Förderung des Sozialen
Wohnungsbaus werden – über das bisherige Maß hinaus – vollständig den
Ländern überlassen. Die mit dem II. Wohnungsbauförderungsgesetz verbun-
denen Förderbestimmungen werden abgeschafft und das Gesetz – bis auf
notwendige Übergangsregelungen – aufgehoben.

– Die im Rahmen der zum 1. Januar 2001 beschlossenen Wohngeldnovelle
vorgenommenen Kürzungen der Eigenheimförderung nach dem Eigenheim-
zulagengesetz werden zurückgenommen.

Berlin, den 27. Juni 2000

Horst Friedrich (Bayreuth)
Hans-Michael Goldmann
Dr. Karlheinz Guttmacher
Hildebrecht Braun (Augsburg)
Rainer Brüderle
Ernst Burgbacher
Jörg van Essen
Rainer Funke
Joachim Günther (Plauen)
Klaus Haupt

Birgit Homburger
Ulrich Irmer
Gudrun Kopp
Jürgen Koppelin
Dirk Niebel
Günther Friedrich Nolting
Cornelia Pieper
Marita Sehn
Jürgen Türk
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion
Drucksache

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– 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
Begründung

Unter der Regierung Schröder ist die Förderung des Sozialen Wohnungsbaus
durch den Bund zu einer wohnungspolitischen Restgröße zusammengeschmol-
zen. Die Länder leisten den weit überwigenden Teil der Förderung aus eigener
Kraft. In der Finanzplanung des Bundes sind weitere Kürzungen vorgesehen.

Der bürokratische Aufwand des Bundes, der für die Verwendung seiner Förder-
gelder und der Komplementärmittel der Länder aufgewandt wird, steht im kras-
sen Missverhältnis zur Höhe der Gesamtsumme. Vor diesem Hintergrund ist
eine Reform zum Erhalt des bestehenden Regelwerks überflüssig.

Der Bundesgesetzgeber soll stattdessen die Gelegenheit nutzen, um auf Bun-
desebene im Sinne des Bürgergeld-Gedankens ein Gesetz und eine Transfer-
stelle abzuschaffen und die dafür aufgewandten Fördermittel zu Gunsten einer
Leistungsnovelle des Wohngelds einzusetzen. Damit würde die direkte, ein-
kommensbezogene Unterstützung (Subjektförderung) deutlich gestärkt. Die
klassische Förderung des Sozialen Wohnungsbaus durch den Bund (Objektför-
derung) würde abgeschafft. Der Soziale Wohnungsbau wird künftig ausschließ-
lich durch die Länder betrieben.

Mit einem solchen mutigen Reformschritt wären die Kompetenzen und die Zu-
ständigkeiten der Länder in der Frage der Förderung des Sozialen Wohnungs-
baus endlich eindeutig geregelt. Das jährliche Gerangel zwischen Bund und
Ländern um Förderprogramme und Dotationsauflagen wäre beendet. Die Rolle
der Länder wäre deutlich gestärkt.

Mit der Umlenkung der für den Sozialen Wohnugsbau vorgesehenen Förder-
mittel des Bundes und der Komplementärmittel der Länder in das Wohngeld
werden die Fördereffizienz und das Leistungsvermögen der Mieter wie auch
der Eigentümer (über den Lastenzuschuss) verbessert. Das umzulenkende För-
dervolumen soll außerdem verwandt werden, um die mit der jüngsten beschlos-
senen Wohngelderhöhung verbundenen Leistungskürzungen bei der Eigen-
heimförderung wieder rückgängig zu machen.

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