BT-Drucksache 14/3602

Schadstoffsanierung in Gebäuden des Bundes

Vom 7. Juni 2000


Deutscher Bundestag

Drucksache

14/

3602

14. Wahlperiode

07. 06. 2000

Kleine Anfrage

der Abgeordneten Birgit Homburger, Ulrike Flach, Horst Friedrich (Bayreuth),
Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Dr. Karlheinz Guttmacher,
Klaus Haupt, Walter Hirche, Dr. Werner Hoyer, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin,
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting,
Cornelia Pieper, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Marita Sehn, Dr. Hermann Otto Solms,
Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der F.D.P.

Schadstoffsanierung in Gebäuden des Bundes

Im nationalen Alleingang hat die Bundesregierung das Vermarkten und die
Verwendung biopersistenter Dämmstofffasern im Hochbau mit Wirkung zum
1. Juni 2000 einerseits verboten. Andererseits ist jedoch in Gebäuden des Bun-
des nach Angaben des Fachverbandes Schadstoff-Sanierung noch immer ein
erhebliches Schadstoffpotential vorhanden; eine Reihe schadstoffbelasteter Ge-
bäude steht leer. Bei diesen liegt es nahe, vor einer neuerlichen Nutzung die
notwendigen Sanierungsmaßnahmen durchzuführen. Eine Erhebung des Fach-
verbandes, der Mitglied im Zentralverband Umwelt und Sanierung ist, hat erge-
ben, dass 34 % der Gebäude und Anlagen des Bundes noch zur Sanierung
anstehen. Bei 12 % dieser Gebäude ist eine sofortige Sanierung, bei den rest-
lichen Gebäuden eine Sanierung innerhalb der nächsten zwei Jahre notwendig.
Eine durchgreifende Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben dazu ist bisher
nicht erfolgt.

Der Verbleib der Schadstoffe in den Gebäuden führt zu einer Beeinträchtigung
der Gesundheit der Gebäudenutzer sowie zu einer Belastung der Umwelt. Da-
bei ist mit Blick auf künstliche Mineralfasern festzustellen, dass entgegen der
Gefahrstoffverordnung auf Baustellen bei der Deponierung vergleichsweise
sorglos mit Produkten umgegangen wird, welche insbesondere durch Revi-
sions- und Reparaturarbeiten anfallen. Diese Altprodukte sind als krebserzeu-
gend eingestuft und weisen aufgrund ihrer Alterung ein besonders bedenk-
liches Verstaubungsverhalten unter Freisetzung hoher Konzentrationen alveo-
lengängiger Fasern auf. Hinsichtlich der Ablagerung von Mineralwolle-
Dämmstoffen hat das Hessische Minsterium für Umwelt, Energie, Jugend und
Gesundheit deshalb bereits 1996 die Betreiber hessischer Hausmülldeponien
angewiesen, zum Schutze des Deponiepersonals bei der Anlieferung von Mine-
ralwolle-Dämmstoffen analog zur Annahme von Asbest zu verfahren.
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– 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche konkreten Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung in welchem
zeitlichen Rahmen einzuleiten, um die notwendigen Schadstoffsanierungen
in Gebäuden und baulichen Anlagen durchzuführen?

2. Welche Möglichkeiten bestehen und werden gegebenenfalls erwogen, um
die unverzügliche Durchführung von Sanierungsmaßnahmen wirtschaftlich
zu fördern?

3. Wie bewertet die Bundesregierung den Sachverhalt, dass Asbest und asbest-
haltige Baustoffe nicht im Sinne des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgeset-
zes verwertet werden, obwohl technisch ausgereifte Verfahren existieren,
die neben der Faserzerstörung dazu bestimmt sind, aus asbesthaltigen Abfäl-
len industriell nutzbare Wertstoffe zu gewinnen?

4. Welche konkreten Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung in Bezug auf
Gebäude des Bundes zu ergreifen, um die als krebserzeugend eingestuften
künstlichen Mineralfasern (Mineralwolle-Dämmstoffe) gemäß der Dritten
Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung vom 12. Juni 1998
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften und Auflagen zu entsorgen?

Berlin, den 6. Juni 2000

Birgit Homburger
Ulrike Flach
Horst Friedrich (Bayreuth)
Rainer Brüderle
Ernst Burgbacher
Jörg van Essen
Dr. Karlheinz Guttmacher
Klaus Haupt
Walter Hirche
Dr. Werner Hoyer
Gudrun Kopp
Jürgen Koppelin
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Dirk Niebel
Günther Friedrich Nolting
Cornelia Pieper
Dr. Edzard Schmidt-Jortzig
Marita Sehn
Dr. Hermann Otto Solms
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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