BT-Drucksache 14/3597

Zusammemarbeit mit Namibia

Vom 7. Juni 2000


Deutscher Bundestag

Drucksache

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14. Wahlperiode

07. 06. 2000

Kleine Anfrage

der Abgeordneten Joachim Günther (Plauen), Dr. Helmut Haussmann,
Ulrich Irmer, Hildebrecht Braun (Augsburg), Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher,
Jörg van Essen, Dr. Karlheinz Guttmacher, Walter Hirche, Birgit Homburger,
Dr. Werner Hoyer, Jürgen Koppelin, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger,
Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Cornelia
Pieper, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Gerhard Schüßler, Carl-Ludwig Thiele,
Dr. Dieter Thomae, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der F.D.P.

Zusammenarbeit mit Namibia

Am 21. März 2000 feierte Namibia seinen zehnten Unabhängigkeitstag. Als
Mitglied der Namibia-Kontaktgruppe hatte Deutschland seinerzeit einen maß-
geblichen Anteil am Zustandekommen der UNO-Resolution Nr. 435 mit der
die Voraussetzungen für die Unabhängigkeit Namibias geschaffen wurden. Auf
Grund dieser besonderen Verantwortung, aber auch vor dem Hintergrund der
kolonialen Vergangenheit Deutschlands in Namibia hat die Bundesregierung
seit 1989 der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit und dem bilateralen
politischen Dialog mit Namibia einen besonderen Stellenwert eingeräumt.
Heute ist Namibia ein Rechtsstaat mit Mehrparteiensystem, freien Wahlen,
garantierten Grundrechten, unabhängiger Justiz und Pressefreiheit. Die Regie-
rung ist bemüht, Fehlverhalten im Bereich der Menschenrechte, insbesondere
im Zusammenhang mit der Rekrutierung von Soldaten für den Einsatz im an-
golanischen Bürgerkrieg, zu korrigieren. Die freie Entfaltung wirtschaftlicher
Aktivitäten ist weitgehend gewährleistet und das private Engagement wird ge-
fördert. Dennoch gibt es nach wie vor erhebliche entwicklungspolitische Defi-
zite, die ein langfristiges und nachhaltiges Engagement erforderlich machen.
Die Erwartungen unserer namibischen Partner einschließlich der vielen nami-
bischen Staatsangehörigen deutscher Herkunft an die Unterstützung aus
Deutschland sind daher auch weiterhin besonders hoch.

Die frühere Bundesregierung hatte in Namibia 1997 60 Mio. DM für finanzielle
und technische Zusammenarbeit zugesagt. Eine Fortschreibung dieser Zusam-
menarbeit war von der neuen Bundesregierung zunächst unter Hinweis auf die
Verwicklung Namibias in den Kongo-Konflikt und auf die Menschenrechtspro-
blematik im Norden des Landes abgelehnt worden. Obwohl sich keine grundle-
genden Änderungen der Lage in Namibia ergeben haben, hat das Bundesminis-
terium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) nunmehr
vor wenigen Wochen mit Namibia Neuzusagen in Höhe von 31,2 Mio. DM ver-
einbart.
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– 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass Deutschland auch zehn Jahre
nach der Unabhängigkeit weiterhin eine besondere Verantwortung gegen-
über Namibia wahrnehmen sollte?

2. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit ihrem Amtsantritt im
Herbst 1998 zur Verstärkung der bisherigen entwicklungspolitischen Zu-
sammenarbeit zwischen Deutschland und Namibia durchgeführt?

3. Mit welcher Begründung hat die Bundesregierung davon abgesehen, das
1997 mit Namibia vereinbarte Zweijahresprogramm fortzusetzen?

4. Welche Umstände haben die Bundesregierung veranlasst, im Frühjahr
2000 die entwicklungspolitische Zusammenarbeit mit Namibia wieder auf-
zunehmen und Neuzusagen in Höhe von 31,2 Mio. DM zu vereinbaren?

5. In welcher Weise ist die Entwicklungszusammenarbeit mit Namibia von
den Sparbeschlüssen im Haushalt des Einzelplans 23 für das Jahr 2000 und
darüber hinaus betroffen?

6. Welche Sektoren und Projekte der entwicklungspolitischen Zusammen-
arbeit sollten nach Auffassung der Bundesregierung zukünftig insbeson-
dere gefördert werden?

7. Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung zur Unterstützung der
kulturpolitischen Zusammenarbeit mit Namibia?

8. Insbesondere welche Maßnahmen hat die Bundesregierung zur Förderung
der Interessen der deutschsprachigen Minderheit in Namibia durchgeführt?

9. Wie beurteilt die Bundesregierung die Situation des deutschen Sprach-
unterrichts an namibischen Schulen sowie die Situation der deutschen
Schule in Windhuk?

10. In welcher Weise beabsichtigt die Bundesregierung, ihrer besonderen Ver-
antwortung gegenüber Namibia im Rahmen der EU-AKP-Entwicklungs-
zusammenarbeit gerecht zu werden?

11. Wie beurteilt die Bundesregierung die menschenrechtliche Dimension der
Zwangsrekrutierung namibischer Staatsangehöriger für den Einsatz im an-
golanischen Bürgerkrieg sowie die Beteiligung der namibischen Truppen
an Militäraktionen in afrikanischen Nachbarländern und in welcher Weise
werden diese Fragen im Rahmen der deutsch-namibischen Entwicklungs-
zusammenarbeit aufgegriffen?
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 –

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12. Wie beurteilt die Bundesregierung den Aufruf des simbabwischen Staats-
präsidenten, Robert Mugabe, an namibische Landarbeiter, Farmen, die sich
im Eigentum von Namibiern weißer Hautfarbe befinden, zu besetzen und
welche Auswirkungen würde die Unterstützung dieses Aufrufes durch die
namibische Regierung für die entwicklungspolitische Zusammenarbeit ha-
ben?

Berlin, den 6. Juni 2000

Joachim Günther (Plauen)
Dr. Helmut Haussmann
Ulrich Irmer
Hildebrecht Braun (Augsburg)
Rainer Brüderle
Ernst Burgbacher
Jörg van Essen
Dr. Karlheinz Guttmacher
Walter Hirche
Birgit Homburger
Dr. Werner Hoyer
Jürgen Koppelin
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Dirk Niebel
Günther Friedrich Nolting
Hans-Joachim Otto (Frankfurt)
Cornelia Pieper
Dr. Edzard Schmidt-Jortzig
Gerhard Schüßler
Carl-Ludwig Thiele
Dr. Dieter Thomae
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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