BT-Drucksache 14/3521

zu der Erklärung der Bundesregierung Weltkonferenz zur Zukunft der Städte Urban 21 in Berlin am 4. bis 6. Juli 2000

Vom 7. Juni 2000


Deutscher Bundestag

Drucksache

14/

3521

14. Wahlperiode

07. 06. 2000

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Angelika Mertens, Brigitte Adler, Ingrid Becker-Inglau,
Rudolf Bindig, Hans-Günter Bruckmann, Dr. Peter Danckert, Detlef Dzembritzki,
Annette Faße, Gabriele Fograscher, Norbert Formanski, Iris Gleicke, Angelika Graf
(Rosenheim), Klaus Hasenfratz, Reinhold Hemker, Frank Hempel, Gustav Herzog,
Reinhold Hiller (Lübeck), Ingrid Holzhüter, Barbara Imhof, Gabriele Iwersen,
Karin Kortmann, Konrad Kunick, Dr. Christine Lucyga, Dieter Maaß (Herne),
Tobias Marhold, Lothar Mark, Heide Mattischeck, Karin Rehbock-Zureich,
Gerhard Rübenkönig, Dagmar Schmidt (Meschede), Wilhelm Schmidt (Salzgitter),
Dr. R. Werner Schuster, Wieland Sorge, Wolfgang Spanier, Rita Streb-Hesse,
Adelheid Tröscher, Reinhard Weis (Stendal), Dr. Ernst Ulrich von Weizsäcker,
Dr. Peter Struck und Fraktion der SPD
sowie der Abgeordneten Franziska Eichstädt-Bohlig, Hans-Josef Fell, Winfried
Hermann, Ulrike Höfken, Dr. Angelika Köster-Loßack, Steffi Lemke, Dr. Reinhard
Loske, Sylvia Voß, Albert Schmidt (Hitzhofen), Helmut Wilhelm (Amberg),
Kerstin Müller (Köln), Rezzo Schlauch und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

zu der Erklärung der Bundesregierung anlässlich der Weltkonferenz zur Zukunft
der Städte – URBAN 21 – in Berlin vom 4. bis 6. Juli 2000

Der Bundestag wolle beschließen:

Tiefgreifende wirtschaftliche, technologische, soziale und gesellschaftliche
Veränderungen wirken sich in besonderer Weise in den Städten aus. Steigendes
Verkehrsaufkommen, zunehmende Umweltbelastungen, Bekämpfung von
Armut und sozialer Ausgrenzung, Zersiedelung und Suburbanisierung – das
sind die zentralen Herausforderungen für die Stadtentwicklungs- und Woh-
nungspolitik sowie die Verkehrs- und Umweltpolitik der Zukunft.

Weltweit verbrauchen die Städte schon heute drei Viertel aller Ressourcen. Im
Jahr 2025 werden zwei Drittel der Weltbevölkerung in Städten leben. Diese
rasante Entwicklung stellt die Städte global vor gewaltige Herausforderungen.
Weltweit stehen wir vor der Aufgabe, den nachfolgenden Generationen gute
bzw. bessere Lebenschancen zu geben. Dies wird besonders deutlich, wenn wir
die Lebenssituation der Menschen in den Megastädten betrachten.

Für lebenswerte Städte brauchen wir nachhaltige Lösungsstrategien, Leitbilder
und Entwicklungskonzepte. Je nach wirtschaftlichem, sozialem und kulturel-
lem Hintergrund sind unterschiedliche, der jeweiligen Situation angepasste
Antworten zu finden. Deswegen brauchen wir in Deutschland, in Europa und
weltweit Strategien für Städte und Siedlungsräume, die wirtschaftliche Innova-
Drucksache

14/

3521

– 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

tion und Entwicklung nicht mit Umweltzerstörung und ungehemmtem Ver-
brauch natürlicher Ressourcen bezahlen. Deutschland und die anderen europäi-
schen Staaten haben hier eine Vorbildfunktion.

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

1. Europa ist der Kontinent der Städte. Etwa 80 % der europäischen Bevöl-
kerung leben in städtischen Ballungsräumen. Die kompakt gebaute, durch
vielfältige Nutzungsmischung und die Pflege des baulichen Erbes geprägte
„Europäische Stadt“ gilt als positives Modell von Stadtentwicklung. Die
Stadt ist die Keimzelle der Demokratie.

Der Strukturwandel gefährdet diese Tradition: Mit der Abwanderung von
Wohnbevölkerung und Gewerbe in die Peripherie verliert die Stadt an
ökonomischer Stärke und an „Stadtbürgertum“. In Gebieten mit geringem
wirtschaftlichem Wachstum entwickelt sich die Peripherie zunehmend in
Konkurrenz zum Zentrum. Sozialräumliche Segregation nimmt zu. Diesen
Entwicklungen dürfen und werden wir nicht tatenlos zusehen:

Wir wollen den Strukturwandel gestalten. Die europäische Stadt als Zentrum
von Wirtschaft, Wohnen, Gewerbe und Kultur ist weiterzuentwickeln. Der
Siedlungs- und Städtebau ist am Leitbild einer nachhaltigen Entwicklung
auszurichten, damit unsere Städte und Siedlungsräume dauerhaft lebenswert
und attraktiv bleiben.

2. Die Städte können die neuen Herausforderungen nicht alleine schultern.
Deshalb wollen wir zu einer neuen, öffentlichen Verantwortung für die Zu-
kunft der Stadt beitragen. Neue Kooperationen zwischen Wirtschaft, moder-
ner Verwaltung und Bürgerschaft erweitern die Handlungsspielräume und
schaffen kooperative Lösungsansätze für die Probleme der Stadtgesellschaft.
Dies schließt an die Traditionen der Stadtgeschichte an. Wir besinnen uns
wieder auf die europäische Stadtkultur. Das Engagement und die Eigenver-
antwortung der Bürger sind hierbei wichtige Voraussetzungen für den sozia-
len Ausgleich und eine lebendige Stadtgesellschaft.

3. Die Städtebauförderung des Bundes hat sich als erfolgreiches Instrument zur
Erneuerung und Entwicklung unserer Städte und Gemeinden erwiesen.
Nachhaltige Stadtplanung und Stadterneuerung erhält und stärkt gewach-
sene Strukturen, vermeidet Zersiedelung und verhindert zusätzlichen Ver-
kehr. Eine hohe Wohn- und Lebensqualität in den Städten stärkt die Wirt-
schaftskraft und fördert so Investitionen.

4. Das neue Programm „Die soziale Stadt“ trägt maßgeblich dazu bei, die
Lebensqualität in den Städten wiederherzustellen, zu erhalten und zu ver-
bessern. Der vernetzte und ressortübergreifende Ansatz bündelt personelle
und finanzielle Ressourcen verschiedener Politikbereiche. Das Programm
trägt zur sozialen Integration bei, fordert und fördert die Eigeninitiative der
Bürger und der gesellschaftlichen Gruppen vor Ort.

5. Der soziale Wohnungsbau ist ein zentrales Element der Wohnungspolitik
und bleibt eine sozialpolitisch notwendige Ergänzung zum frei finanzierten
Wohnungsbau. Die Reform des sozialen Wohnungsbaus ist dringend erfor-
derlich, um einen ausreichenden Bestand an preisgünstigen, belegungsge-
bundenen Wohnungen zu sichern. Der soziale Wohnungsbau trägt gerade in
Städten und Ballungsräumen wesentlich zum Erhalt und zur Schaffung
sozial ausgewogener Bewohner- und Siedlungsstrukturen bei.
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 –

Drucksache

14/

3521

6. Das Forschungsprogramm zur Förderung des experimentellen Wohnungs-
und Städtebaus (EXWOST) leistet einen wesentlichen Beitrag zur Innova-
tion im Städte- und Wohnungsbau und zur raschen Umsetzung von For-
schungsergebnissen in die Praxis. Das Programm setzt Zeichen für leben-
dige, bürgerfreundliche Städte. Es eröffnet Perspektiven für preiswerten
und ökologischen Wohnungs- und Städtebau.

7. Das hohe Bodenpreisgefälle und die Konkurrenz um Steuern und Gemein-
deeinnahmen zwischen urbanen und peripheren Räumen darf nicht zu einer
ruinösen Stadt-Umland-Konkurrenz führen. Die Entwicklung der Periphe-
rie zu Lasten der Kernstädte führt nicht nur zu ökologischen Problemen.
Sie bedroht die Städte zunehmend in ihrer ökonomischen Substanz. Die
Mobilisierung von Baulandreserven in dicht besiedelten Räumen ist uner-
lässlich für die weitere Entwicklung unserer Städte. Wir brauchen bessere
Rahmenbedingungen für die Baulandmobilisierung im besiedelten Be-
reich, für Standortentscheidungen zugunsten der Städte und ein voraus-
schauendes kommunales Bodenmanagement.

8. Bestands- und Stadterneuerung, ökologisches und flächensparendes Bauen,
die Modernisierung der städtischen Infrastruktur und des öffentlichen
Personennahverkehrs fördern die Entwicklung moderner, effizienter Tech-
nologien und geben so wichtige Impulse für die Schaffung und den Erhalt
von Arbeitsplätzen.

9. Die Globalisierung und das zusammenwachsende Europa haben auch Aus-
wirkungen auf unsere Baukultur. Die Eigentümerstrukturen in den Städten
und die Vorstellungen und Erwartungen der Bauherren und Nutzer von
Gebäuden verändern sich. Das Berufsbild und die Ansprüche an die Quali-
fikation von Architekten und Ingenieure wandeln sich. Der Bund als einer
der großen öffentlichen Bauherren ist in der Pflicht, den Diskurs und
Wandlungsprozess aktiv zu begleiten.

10. Ein leistungsfähiger und attraktiver öffentlicher Personennahverkehr ist die
Voraussetzung für vitale, lebenswerte Städte. Der stark wachsende Indivi-
dualverkehr droht, die Aufenthalts- und Lebensqualität in den Städten zu
zerstören. Insbesondere der öffentliche Raum – Plätze und Straßen – müs-
sen wieder mehr Lebensqualität und Sicherheit bieten. Aufgabe der öffent-
lichen Hand ist es, für sichere Verkehrsströme zu sorgen, die Sicherheit und
die Mobilität aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten und dem Anspruch
auf Nachhaltigkeit Rechnung zu tragen.

11. Die Entwicklung nachhaltiger Stadtstrukturen in den Entwicklungsländern
ist eine zentrale Zukunftsaufgabe vor allem für die Länder mit starkem Be-
völkerungswachstum. Die 2. VN-Konferenz über menschliche Siedlungen
– Habitat II – in Istanbul 1996 hat zu Recht festgestellt, dass das Städte-
wachstum im Rahmen nachhaltiger Entwicklung als eine Chance und Her-
ausforderung begriffen werden muss, den Armen ein menschenwürdiges
Leben bei gleichzeitiger Schonung der natürlichen Ressourcen zu ermög-
lichen. Die entwickelten Länder stehen in der Verantwortung, umwelt-
freundliche und effiziente Technologien vor allem in den Bereichen Bau-
wesen, Energie, Wasser, Abwasser, Transportwesen bereitzustellen und den
Partnerländern zugänglich zu machen. Die deutschen Gemeinden und die
deutsche Wirtschaft verfügen über weltweit wettbewerbsfähige Produkte
und Managementtechniken, die auch der nachhaltigen Entwicklung der
Partnerländer dienen.
Drucksache

14/

3521

– 4 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

II. Der Deutsche Bundestag begrüßt

die Initiative der Bundesregierung zur Durchführung der Weltkonferenz zur
Zukunft der Städte „Urban 21“. Mit dieser Weltkonferenz setzen die Initiatoren
Deutschland, Brasilien, Singapur und Südafrika ein Zeichen, dass sie die
Ergebnisse und Forderungen der VN-Konferenzen von Rio und Kyoto und die
Ergebnisse von der Habitat II in Istanbul zum Klimaschutz, zur nachhaltigen
Siedlungsentwicklung und zum Recht auf Wohnen in die Praxis und nationale
Politik umsetzen wollen.

den Weltbericht zur Zukunft der Städte, in dem Lösungsansätze für eine
zukunftsfähige und nachhaltige Stadtentwicklung vorgestellt werden. Der
Deutsche Bundestag unterstützt ausdrücklich die zentralen Feststellungen, dass
die Bekämpfung von Armut und Ausgrenzung, eine umweltgerechte Siedlungs-
entwicklung, lokale Demokratie und direkte Beteiligung, eine enge Koopera-
tion von öffentlichem und privatem Sektor und den aktiven gesellschaftlichen
Gruppen Voraussetzung für eine Verbesserung der Lebensbedingungen in den
Städten ist.

das verstärkte Engagement der deutschen Entwicklungspolitik für eine nach-
haltige Stadt- und Siedlungsentwicklung und für die Stärkung der kommunalen
Ebene in den Partnerländern. Er unterstützt die Bundesregierung in ihren Initia-
tiven zur Umsetzung der Habitat Agenda, des Globalen Aktionsplans der VN-
Konferenz Habitat II, in der bilateralen Zusammenarbeit wie auch im Rahmen
der VN und der internationalen Finanzsituationen, insbesondere der Weltbank.
Er begrüßt, dass die Bundesregierung die im Dezember 1999 in Berlin gegrün-
dete weltweite „Städte-Allianz“ zur Bekämpfung städtischer Slums unter der
Schirmherrschaft von Nelson Mandela unterstützt, die VN-Generalsekretär
Kofi Annan in seinem „Milleniums-Bericht“ zu einem der zentralen Vorhaben
der internationalen Gemeinschaft erklärt hat.

III. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf:

1. Gemeinsam mit Ländern und Gemeinden sind die Städte als Wohnstandort
zu stärken. Die Attraktivität und die Lebensqualität innerstädtischer Wohn-
lagen – insbesondere für Familien mit Kindern – sind zu steigern. Dafür sind
gemeinsame Anstrengungen zur behutsamen Aufwertung von Wohnungen
und Quartier, der Ausbau und die Pflege von öffentlichen Grün- und Frei-
flächen, die Verkehrsberuhigung von Wohnquartieren, neue Mobilitätskon-
zepte und ein leistungsfähiger öffentlicher Personennahverkehr erforderlich.

2. Die von Bund, Ländern und Gemeinden gemeinschaftlich getragene Städte-
bauförderung als Leitprogramm einer modernen Stadtentwicklungspolitik
zu sichern und weiterzuentwickeln. Mit ihrem ressortübergreifenden und in-
tegrativen Ansatz ist sie für die Entwicklung lebenswerter Städte unentbehr-
lich.

3. Für die Weiterentwicklung lebenswerter Städte ist besonders das sehr erfolg-
reiche Programm „Die soziale Stadt“ mit seinem ressortübergreifenden und
integrativen Ansatz unentbehrlich. Es trägt erheblich zur Stärkung von
Nachbarschaften, zur sozialen Integration, zur Aktivierung und direkter
Beteiligung der Bürger bei. Das Programm muss deshalb erhalten und wei-
terentwickelt werden.

4. Der soziale Wohnungsbau muss reformiert, das Fördersystem weiterent-
wickelt werden, damit die Fördermittel flexibel und zielgenau eingesetzt
werden können. Bei der Reform des sozialen Wohnungsbaus sind stadt-
entwicklungspolitische und wohnungspolitische Zielsetzungen stärker mit-
einander zu verzahnen.
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 5 –

Drucksache

14/

3521

5. Die von dem Forschungsprogramm „Experimenteller Wohnungs- und
Städtebau“ ausgehenden Anregungen und Praxisbeispiele haben in der
Vergangenheit wichtige innovative Projekte im Wohnungs- und Städtebau
angestoßen. Das Programm muss auch künftig ein wichtiger und unerläss-
licher Bestandteil deutscher Städtebaupolitik sein.

6. Gemeinsam mit Ländern, Gemeinden und der städtischen Wirtschaft müs-
sen zusätzliche Aktivitäten ergriffen werden, um die Stadt als Mittelpunkt
von Handel, Gewerbe und Wirtschaft zu erhalten. Der Deutsche Bundestag
begrüßt die Initiative der Bundesregierung zur Stärkung des innerstädti-
schen Einzelhandels. Er fordert die Bundesregierung auf zu prüfen, ob und
welche weiteren Maßnahmen zum Abbau des Wettbewerbsnachteils des
innerstädtischen Einzelhandels gegenüber FOC und Einkaufszentren auf
der grünen Wiese möglich sind und ob eine Einschränkung von Neuansied-
lungen an nicht integrierten Standorten geboten ist.

7. Die Boden- und Steuerpolitik muss verstärkt zur Eindämmung der Zer-
siedelung, zur wirtschaftlichen Attraktivität der Städte und zur Bauland-
mobilisierung im besiedelten Bereich beitragen. Dies ist insbesondere bei
der künftigen Ausgestaltung der Grundsteuer zu berücksichtigen. Der
Deutsche Bundestag bittet die Bundesregierung zu prüfen, inwieweit zu-
sätzliche Maßnahmen im Planungs-, Förder- und Steuerrecht zur Stärkung
der Städte möglich sind.

8. Insbesondere durch die Förderung erneuerbarer Energien, von Energie-
einsparung und intelligenter Technik sowie umweltverträglicher Bau- und
Siedlungsformen ist der Verbrauch natürlicher Ressourcen wie Energie,
Wasser, Flächen etc. in städtischen Ballungsräumen deutlich zu verringern.
Die Umweltbeeinträchtigungen sind durch intelligente städtische Infra-
struktursysteme zu minimieren. Der Deutsche Bundestag erinnert an die
besondere Verantwortung der entwickelten Länder, umweltschonende
Modelle von Wirtschafts- und Siedlungsentwicklung zu fördern.

9. Den öffentlichen Dialog über „Funktion und Bedeutung der Architektur
heute“ einzuleiten und kritisch zu begleiten.

10. Ein leistungsfähiger und attraktiver öffentlicher Personennahverkehr ist die
Voraussetzung für vitale, lebenswerte Städte. Ein Überhandnehmen des
Individualverkehrs droht unsere Städte zu ersticken und die Aufenthalts-
und Lebensqualität zu zerstören. Deswegen sind gemeinsam mit Ländern
und Gemeinden die Rahmenbedingungen für den öffentlichen Personen-
nahverkehr zu verbessern. Durch Verlagerung von Güterverkehr auf die
Schiene und Wasserstraße und intelligente Verzahnung der Verkehrsträger
ist zu einer Entlastung der städtischen Ballungszentren vom Verkehr bei-
zutragen. Daneben sollten der Fahrradverkehr in Städten und Ballungs-
gebieten stärker gefördert werden sowie integrierte Mobilitätskonzepte
wie Car-Sharing und Park-and-Ride weiterentwickelt werden.

11. Bei der Entwicklung von Verkehrssicherheitskonzepten ist auf die beson-
deren Erfordernisse der Städte und Ballungsräume einzugehen und durch
gezielte Maßnahmen die Attraktivität des städtischen Raumes zu erhöhen.
Hierzu gehören auch sichere Wege für durch den Verkehr besonders
gefährdete Personen wie Kinder und ältere Menschen sowie Radfahrer.

12. Im Rahmen der geplanten nationalen Nachhaltigkeitsstrategie sind die
kommunalen Prozesse der Agenda 21 zu unterstützen und Konzepte für
nachhaltige Mobilität und nachhaltige Siedlungsentwicklung und Städte-
bau auf der Grundlage der Ergebnisse der Enquete-Komission „Schutz des
Menschen und der Umwelt“ zu erarbeiten.
Drucksache

14/

3521

– 6 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

13. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass international und regional die Voraus-
setzungen für eine nachhaltige Stadtentwicklung hin zu lebenswerten Städ-
ten geschaffen werden. Der Erfahrungsaustausch im europäischen Raum
und zwischen den europäischen Kommunen sollte durch die EU weiterhin
maßgeblich getragen und begleitet werden. Städtepartnerschaften haben
dabei eine besondere Bedeutung.

14. In der Entwicklungspolitik und Nord-Süd-Zusammenarbeit das Ziel nach-
haltiger Städte und Gemeinden langfristig zu verankern und in der Arbeit
der multilateralen Institutionen zu stärken. Die Erfahrungen und Angebote
der deutschen Kommunen sowie der Ver- und Entsorgungswirtschaft sollen
dabei genutzt werden. Die VN-Sondergeneralversammlung „Istanbul+5“
im nächsten Jahr muss genutzt werden, um die globalen Fortschritte in die-
sem Bereich kritisch zu prüfen und gegebenenfalls strategische Defizite
vor allem im Bereich von Regierungsführung, Verwaltung und Manage-
ment zu untersuchen und zu beseitigen.

Berlin, den 7. Juni 2000

Angelika Mertens
Brigitte Adler
Ingrid Becker-Inglau
Rudolf Bindig
Hans-Günter Bruckmann
Dr. Peter Danckert
Detlef Dzembritzki
Annette Faße
Gabriele Fograscher
Norbert Formanski
Iris Gleicke
Angelika Graf (Rosenheim)
Klaus Hasenfratz
Reinhold Hemker
Frank Hempel
Gustav Herzog
Reinhold Hiller (Lübeck)
Ingrid Holzhüter
Barbara Imhof
Gabriele Iwersen
Karin Kortmann
Konrad Kunick
Dr. Christine Lucyga
Dieter Maaß (Herne)
Tobias Marhold
Lothar Mark

Heide Mattischeck
Karin Rehbock-Zureich
Gerhard Rübenkönig
Dagmar Schmidt (Meschede)
Wilhelm Schmidt (Salzgitter)
Dr. R. Werner Schuster
Wieland Sorge
Wolfgang Spanier
Rita Streb-Hesse
Adelheid Tröscher
Reinhard Weis (Stendal)
Dr. Ernst Ulrich von Weizsäcker
Dr. Peter Struck und Fraktion

Franziska Eichstädt-Bohlig
Hans-Josef Fell
Winfried Hermann
Ulrike Höfken
Dr. Angelika Köster-Loßack
Steffi Lemke
Dr. Reinhard Loske
Sylvia Voß
Albert Schmidt (Hitzhofen)
Helmut Wilhelm (Amberg)
Kerstin Müller (Köln)
Rezzo Schlauch und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.