BT-Drucksache 14/352

Verbesserung der Situation von Behinderten bei der Beschäftigung in Werkstätten für Behinderte

Vom 1. Februar 1999


Deutscher Bundestag: Drucksache 14/352 vom 01.02.1999

Kleine Anfrage der Fraktion der PDS Verbesserung der Situation von
Behinderten bei der Beschäftigung in Werkstätten für Behinderte =

01.02.1999 . 352

14/352

Kleine Anfrage
des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert und der Fraktion der PDS
Verbesserung der Situation von Behinderten bei der Beschäftigung in
Werkstätten für Behinderte

In der Koalitionsvereinbarung zwischen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN wird unter Punkt 6 angekündigt, daß die neue Bundesregierung
"alle Anstrengungen unternehmen wird, um die Selbstbestimmung und
gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe zu fördern und dem im
Grundgesetz verankerten Benachteiligungsverbot für Behinderte Geltung
zu verschaffen".
Ein wichtiger Bereich dieser gesellschaftlichen Teilhabe für Menschen
mit Behinderungen, insbesondere auch mit geistigen Behinderungen, sind
Werkstätten für Behinderte (WfB). Trotz einiger Verbesserungen der
Rechtsstellung der behinderten Werkstattbeschäftigten belasten noch
immer ungelöste Probleme hinsichtlich einer generellen Gleichstellung
bei Gewährung dringend erforderlicher Nachteilsausgleiche die
Situation.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie gedenkt die Bundesregierung, das Benachteiligungsverbot für
Behinderte im Rahmen der Werkstätten für Behinderte umzusetzen (z. B.
bezüglich Arbeitnehmerstatus, Mitwirkungsrechten, Kostenbeteiligung)?
2. Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um die mit dem Gebot der
Nachrangigkeit von Leistungen gemäß BSHG verbundenen Benachteiligungen
behinderter Werkstattmitarbeiterinnen und -mitarbeiter bei der
Integration in das Arbeitsleben auszugleichen?
3. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung einleiten, um ein Recht
auf lebenslange Rehabilitation, u. a. durch Beschäftigung in
Werkstätten für Behinderte, festzuschreiben?
4. Wie steht die Bundesregierung zu der Auffassung, daß die bisher
für den Arbeitstrainingsbereich zur Verfügung stehenden zwei Jahre in
vielen Fällen zu kurz sind und vier Berufsbildungsjahre erforderlich
sind, um eine erfolgreiche Eingliederung von Menschen mit Behinderungen
in Arbeit, Beruf und Gesellschaft zu gewährleisten?
Welcher Bedarf an leistungsrechtlicher Novellierung wird bei der
Umsetzung einer solchen Aufgabe notwendig?
5. Welche konkreten Maßnahmen werden eingeleitet, um Menschen mit
Behinderungen den Zugang zu Werkstätten unabhängig und ohne die
Forderung auf Mitfinanzierung durch persönliche "Vermögen" oder
"Einkommen" zu gewährleisten?
6. Wie gedenkt die Bundesregierung die in § 41 Abs. 3 und 4 BSHG
festgelegten Maßnahmen zur Finanzierung der WfB umzusetzen?
7. Welche rechtlichen Möglichkeiten bzw. Probleme sieht die
Bundesregierung, Arbeitsbereiche und Förderbereiche innerhalb von WfB
als gleichrangige Bestandteile integrativ existieren und auch rechtlich
gleichgestellt zu lassen sowie finanztechnisch über einen
Leistungsträger laufen zu lassen?
Inwieweit ist unter diesem integrativen Zusammenhang der Begriff
"Mindestmaß an gesellschaftlich verwertbarer Arbeit" noch zeitgemäß
bzw. wie gedenkt die Bundesregierung mit diesem Begriff und seinen
unterschiedlichen Interpretationen umzugehen?
8. Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen des § 41 Abs. 3
BSHG und die in § 93 Abs. 6 BSHG verfügte Deckelung der Pflegeplätze
hinsichtlich der qualitativen und entgeltmäßigen
Entwicklungsmöglichkeiten der WfB?
9. Wie steht die Bundesregierung zu der Forderung von
Behindertenverbänden, den in den WfB beschäftigten behinderten Menschen
ein existenzsicherndes Arbeitsentgelt zu gewähren?
a) Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
Arbeitsentgelte behinderter Beschäftigter in den WfB seit Inkrafttreten
der BSHG-Novelle verändert?
Wie stellt sich die Situation jeweils in den Bundesländern dar?
b) Welchen politischen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung
durch die erheblich angestiegenen Kostenbeiträge der behinderten
Beschäftigten in den WfB für vollstationäre Betreuung aus deren
geringen Arbeitsentgelten im Zusammenhang mit § 85 Abs. 2 BSHG?
c) Welche Kostenbeiträge ergeben sich aktuell nach § 85 Abs. 2 BSHG
durchschnittlich bei einem Arbeitsentgelt von 100 DM, 150 DM, 200 DM,
300 DM, 400 DM?
10. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der
Aufträge bzw. das Auftragsvolumen der WfB nach der Neuregelung des § 55
SchwbG im Rahmen der BSHG-Novelle jeweils in den einzelnen
Bundesländern entwickelt?
11. Welche Maßnahmen sieht die Bundesregierung vor, um
Arbeitnehmerrechte in WfB gesetzlich zu verankern?
12. Wie und durch welche Maßnahmen wird die Bundesregierung die EU-
Ratspräsidentschaft nutzen, um das Beschäftigungsniveau für Menschen
mit Behinderungen aller Art anzuheben?
Auf welche möglichen Standards will sie sich mit den anderen EU-Staaten
einigen?
Bonn, den 28. Januar 1999
Dr. Ilja Seifert
Dr. Gregor Gysi und Fraktion

01.02.1999 nnnn

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