BT-Drucksache 14/3463

Änderung des Sozialtarifes der Deutschen Telekom AG

Vom 17. Mai 2000


Deutscher Bundestag

Drucksache

14/

3463

14. Wahlperiode

17. 05. 2000

Kleine Anfrage

des Abgeordneten Dr. Guido Westerwelle, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher,
Jörg van Essen, Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann, Dr. Karlheinz
Guttmacher, Klaus Haupt, Walter Hirche, Birgit Homburger, Ulrich Irmer, Jürgen
Koppelin, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der
F.D.P.

Änderung des Sozialtarifes der Deutschen Telekom AG

Die Deutsche Telekom AG (DT AG) bietet einen so genannten Sozialtarif für
Kunden an, die entweder

– von der Rundfunkgebührenpflicht befreit sind oder

– BAföG erhalten oder

– blind, gehörlos oder sprachbehindert mit einem Grad der Behinderung von
mindestens 90 % sind.

In der Vergangenheit wurde ein Betrag von 13,57 Mark netto für die beiden
erstgenannten Voraussetzungen und 17,05 DM netto für die dritte Bedingung
von der Grundgebühr abgezogen.

Seit dem 1. Dezember 1999 wird der Sozialtarif der DT AG nicht mehr von der
Grundgebühr abgezogen, sondern gilt nur noch für tatsächlich vertelefonierte
Standard-Verbindungen im T-Net.

Bedingung für die Gewährung des Sozialtarifs ist ein Vollanschluss bei der
DT AG. Kunden der DT AG, die zusätzlich einen Preselection-Vertrag bei
einem anderen Anbieter abgeschlossen haben, um Kosten zu sparen, fallen aus
dem Sozialtarif heraus.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Ist der seit dem 1. Dezember 1999 geltende neue Sozialtarif der DT AG von
der Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation genehmigt wor-
den und wie wurde die Entscheidung begründet?

2. Wie bewertet die Bundesregierung, dass die DT AG den Sozialtarif seit dem
1. Dezember ausschließlich für Kunden mit einem Volltarif bei der DT AG
anbietet?

3. Wie bewertet die Bundesregierung, dass der Abschluss eines für den o. g.
Personenkreis wichtige Möglichkeit eines kostengünstigen Preselection-
Vertrages mit einem anderen Telefonanbieter in Kombination mit dem So-
zialtarif der DT AG nicht mehr möglich ist?
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4. Wie bewertet die Bundesregierung die Änderung des Sozialtarifes im Hin-
blick auf eine mögliche Ausnutzung der Monopolstellung im Wettbewerb
gegenüber Unternehmen, die ihren Kunden so genannte Preselection-Ver-
träge anbieten?

5. Wie bewertet die Bundesregierung, dass der Sozialtarif nicht mehr wie bis-
her mit der Grundgebühr der DT AG verrechnet wird, sondern seit dem
1. Dezember 1999 mit den tatsächlich abtelefonierten Einheiten im T-Net?

6. Wie schätzt die Bundesregierung die Änderung des Sozialtarifes im Hin-
blick auf das Gerechtigkeitsgefühl der betroffenen Mitbürger ein?

7. Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, um auf eine Änderung des der-
zeit geltenden Sozialtarifes hinzuwirken?

Wenn ja, welche Maßnahmen wird sie ergreifen?

Wenn nein, warum?

Berlin, den 16. Mai 2000

Dr. Guido Westerwelle
Rainer Brüderle
Ernst Burgbacher
Jörg van Essen
Rainer Funke
Hans-Michael Goldmann
Dr. Karlheinz Guttmacher
Klaus Haupt
Walter Hirche
Birgit Homburger
Ulrich Irmer
Jürgen Koppelin
Dr. Hermann Otto Solms
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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