BT-Drucksache 14/3412

zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Klaus Riegert, Friedrich Bohl, Georg Brunnhuber, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU -14/1145- Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Vereinsförderung und der Vereinfachung der Besteuerung der ehrenamtlich Tätigen

Vom 17. Mai 2000


Deutscher Bundestag Drucksache 14/3412
14. Wahlperiode 17. 05. 2000

Beschlussempfehlung und Bericht
des Finanzausschusses (7. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Klaus Riegert, Friedrich Bohl,
Georg Brunnhuber, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 14/1145 –

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Vereinsförderung und der
Vereinfachung der Besteuerung der ehrenamtlich Tätigen

A. Problem

Durch folgende Maßnahmen sollen die Vereinsförderung verbessert und ehren-
amtliche Tätigkeit gewürdigt werden:

– Schaffung einer zusätzlichen Rücklagemöglichkeit nach § 58 Nr. 7 AO.

– Erhöhung der Besteuerungs- und Zweckbetriebsgrenzen von 60 000 DM auf
120 000 DM.

– Erhöhung des steuerfreien Übungsleiterpauschbetrags (§ 3 Nr. 26 EStG) von
2 400 DM auf 4 800 DM.

– Erhöhung der Grenze für die Pauschalierung der Vorsteuer von bisher
60 000 DM auf 120 000 DM.

B. Lösung

Ablehnung des Gesetzentwurfs.

Mehrheitsbeschluss

C. Alternativen

Annahme des Gesetzentwurfs.

D. Kosten

Keine

Drucksache 14/3412 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Vereinsförderung und der Ver-
einfachung der Besteuerung der ehrenamtlich Tätigen – Drucksache 14/1145 –
abzulehnen.

Berlin, den 12. April 2000

Der Finanzausschuss

Christine Scheel
Vorsitzende

Ludwig Eich
Berichterstatter

Norbert Barthle
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/3412

Bericht der Abgeordneten Ludwig Eich und Norbert Barthle

I. Allgemeines

1. Verfahrensablauf
Der von der CDU/CSU-Fraktion eingebrachte Entwurf ei-
nes Gesetzes zur Verbesserung der Vereinsförderung und
der Vereinfachung der Besteuerung der ehrenamtlich Täti-
gen – Drucksache 14/1145 – wurde dem Finanzausschuss in
der 58. Sitzung des Deutschen Bundestages am 30. Septem-
ber 1999 zur federführenden Beratung sowie dem Innenaus-
schuss, dem Sportausschuss, dem Ausschuss für Arbeit und
Sozialordnung, dem Ausschuss für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend, dem Ausschuss für Tourismus und dem
Haushaltsausschuss zur Mitberatung überwiesen.
Der Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf am 12. April
2000 beraten.
Der mitberatende Innenausschuss hat sich am 3. November
1999 mit der Vorlage befasst, die anderen mitberatenden
Ausschüsse haben den Gesetzentwurf am 27. Oktober 1999
beraten.

2. Inhalt des Gesetzentwurfs
Der Gesetzentwurf enthält folgende Maßnahmen:
– Schaffung einer zusätzlichen Rücklagemöglichkeit nach

§ 58 Nr. 7 AO.
– Erhöhung der Besteuerungs- und Zweckbetriebsgrenzen

von 60 000 DM auf 120 000 DM.
– Erhöhung des steuerfreien Übungsleiterpauschbetrags

(§ 3 Nr. 26 EStG) von 2 400 DM auf 4 800 DM.
– Erhöhung der Grenze für die Pauschalierung der Vor-

steuer von bisher 60 000 DM auf 120 000 DM.

3. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Innenausschuss
Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf mit den Stim-
men der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und F.D.P. bei Enthaltung der Frak-
tion der PDS abgelehnt.

Sportausschuss
Der Sportausschuss hat den Gesetzentwurf mit den Stim-
men der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der CDU/
CSU-Fraktion bei Stimmenthaltung der Fraktion der PDS
und bei Abwesenheit der Fraktion der F.D.P. abgelehnt.

Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung
Der Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung hat den Ge-
setzentwurf mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen ge-
gen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, F.D.P. und
PDS abgelehnt.

Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
hat den Gesetzentwurf mit den Stimmen der Koalitionsfrak-

tionen gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und F.D.P. bei Abwesenheit der Fraktion der PDS abge-
lehnt.

Ausschuss für Tourismus
Der Ausschuss für Tourismus hat den Gesetzentwurf mit
den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen
der Fraktion der CDU/CSU bei Stimmenthaltung der Frakti-
onen der F.D.P. und PDS abgelehnt.

Folgender Antrag der F.D.P.-Fraktion wurde mehrheitlich
abgelehnt:

„§ 64 Abgabenordnung wird wie folgt geändert:

a) Absatz 3 wird um folgenden Satz ergänzt:

Der Betrag von 60 000 Deutsche Mark erhöht sich um
jeweils 500 Deutsche Mark für jedes beitragszahlende
Mitglied, das zum 31. Dezember des jeweiligen Kalen-
derjahres dem Verein angehört und das 18. Lebensjahr
noch nicht vollendet hat, höchstens jedoch bis zu einem
Betrag von 90 000 Deutsche Mark.“

Haushaltsausschuss
Der Haushaltsausschuss hat den Gesetzentwurf mit den
Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. bei Stimmenthaltung
der Fraktion der PDS abgelehnt.

4. Ausschussempfehlung
Der Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Vereins-
förderung und der Vereinfachung der Besteuerung der eh-
renamtlich Tätigen ist im federführenden Finanzausschuss
mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stim-
men der Fraktionen der CDU/CSU, F.D.P. und PDS abge-
lehnt worden.

Zu den Ausschussberatungen ist insbesondere Folgendes zu
bemerken:

Die Fraktion der CDU/CSU begründete ihren Gesetzent-
wurf damit, im Interesse der Vereine sei deren Tätigkeit in
steuerlicher Hinsicht stärker zu fördern. Von wesentlicher
Bedeutung seien die im Gesetzentwurf enthaltene Erhöhung
der Zweckbetriebsgrenzen von 60 000 DM auf 120 000 DM
und auch die Erhöhung des steuerfreien Übungsleiter-
pauschbetrages von 2 400 DM auf 4 800 DM, um die durch
das sog. 630-DM-Gesetz für die Vereine entstandenen fi-
nanziellen Belastungen auszugleichen.

Die Koalitionsfraktionen lehnten den Gesetzentwurf mit der
Begründung ab, die hier genannten Maßnahmen seien der-
zeit nicht finanzierbar. Wenn zudem seitens der CDU/
CSU-Fraktion eine Erhöhung der Übungsleiterpauschale
auf 4 800 DM gefordert werde, sei darauf hinzuweisen, dass
in den 16 Jahren der früheren Regierung die Übungsleiter-
pauschale nie erhöht worden sei.

Berlin, den 12. April 2000

Ludwig Eich
Berichterstatter

Norbert Barthle
Berichterstatter

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