Vom 10. Mai 2000
Deutscher Bundestag
Drucksache
14/
3316
14. Wahlperiode
10. 05. 2000
Änderungsantrag
der Abgeordneten Heidemarie Ehlert, Dr. Barbara Höll, Dr. Christa Luft,
Dr. Uwe-Jens Rössel, Dr. Dietmar Bartsch, Dr. Ilja Seifert und der Fraktion der PDS
zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 14/2667, 14/3284 –
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über die Tätigkeit der
Steuerberater (7. StBÄndG)
Der Bundestag wolle beschließen:
„In Artikel 1 Nr. 35 Buchstabe c wird Absatz 2 Nr. 3 ersatzlos gestrichen.“
Berlin, den 10. Mai 2000
Heidemarie Ehlert
Dr. Barbara Höll
Dr. Christa Luft
Dr. Uwe-Jens Rössel
Dr. Dietmar Bartsch
Dr. Ilja Seifert
Dr. Gregor Gysi und Fraktion
Begründung
Die im Entwurf gefasste Formulierung widerspricht dem Benachteiligungsver-
bot des Artikels 3 Abs. 3 Satz 2 des Grundgesetzes.
Auch Menschen mit körperlichen Behinderungen sind in der Lage, den Beruf
eines Steuerberaters auszufüllen. Menschen mit „geistigen Schwächen“ dürften
wohl kaum die Prüfung als Steuerberater bestehen (nach Aussagen der Bundes-
steuerkammer bestehen 40 bis 50 % aller Bewerberinnen und Bewerbern diese
nicht).
Der mit diesem Gesetz aufzuhebende § 37 Abs. 2 regelte die Zulassung zur
Prüfung, nicht die Bestellung, die nach der erfolgreich absolvierten Prüfung er-
folgt. Fragen der Praxisvertretung wurden bisher durch die Kammern geklärt
und sollten deshalb auch weiterhin deren Aufgabenbereich zugeordnet sein.