BT-Drucksache 14/3311

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung -14/2667, 143284- Gesetz zur Änderung von Vorschriften über die Tätigkeit der Steuerberater (7. StBÄndG)

Vom 10. Mai 2000


Deutscher Bundestag

Drucksache

14/

3311

14. Wahlperiode

10. 05. 2000

Änderungsantrag

der Abgeordneten Heidemarie Ehlert, Dr. Barbara Höll, Dr. Christa Luft,
Dr. Uwe-Jens Rössel, Dr. Dietmar Bartsch und der Fraktion der PDS

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 14/2667, 14/3284 –

Gesetz zur Änderung von Vorschriften über die Tätigkeit der Steuerberater
(7. StBÄndG)

Der Bundestag wolle beschließen:

1. In Artikel 1 Nr. 3, Buchstabe c wird der letzte Satz wie folgt geändert:

„Mitglieder, die keine in den Buchstaben a und b genannten Einkünfte erzie-
len, können weiterhin beraten werden. Dies gilt auch, wenn sie stattdessen
Lohnersatzleistungen im Sinne des § 32b EStG erhalten.“

2. Artikel 10 wird wie folgt geändert:

a) Nummer 2 wird wie folgt geändert:

„Artikel 4 tritt rückwirkend zum 1. Januar 2000 in Kraft.“

b) Nach Nummer 2 wird folgende Nummer 3 angefügt:

„3. Artikel 5 tritt am 1. Januar 2002 in Kraft.“

Berlin, den 10. Mai 2000

Heidemarie Ehlert
Dr. Barbara Höll
Dr. Christa Luft
Dr. Uwe-Jens Rössel
Dr. Dietmar Bartsch
Dr. Gregor Gysi und Fraktion
Drucksache

14/

3311

– 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
Begründung

Die Formulierung, die im Gesetzentwurf in Satz 4 gewählt wurde: „Arbeitslos
gewordene Mitglieder dürfen weiter beraten werden“, ist zu eng gefasst. In
§ 32b EStG werden Lohnersatzleistungen benannt. Sie sollten Grundlage für
die Beratungstätigkeit durch Lohnsteuerhilfevereine sein.

Die Neufestlegung soll einer möglichst eindeutigen gesetzlichen Regelung ins-
besondere für die Hilfeleistung im Veranlagungsverfahren den Beratungsbe-
dürfnissen heutiger Arbeitnehmer gerecht werden und größere Rechtssicherheit
für Arbeitnehmer und Berater durch Wegfall einer gesetzlichen „Grauzone“ mit
Regelungsbedarf für die Finanzverwaltung bieten.

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