Vom 13. April 2000
Deutscher Bundestag
Drucksache
14/
3203
14. Wahlperiode
13. 04. 2000
Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)
zum dem Antrag der Abgeordneten Hartmut Koschyk, Christian Schmidt (Fürth),
Karl Lamers, Peter Hintze und der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 14/1311 –
Versöhnung durch Ächtung von Vertreibung
A. Problem
Am 15. April 1999 hat das Europäische Parlament zum regelmäßigen Bericht
der Kommission über die Fortschritte der Tschechischen Republik auf dem
Weg zum Beitritt in einer Entschließung u. a. „die tschechische Regierung im
Geiste gleichlautender versöhnlicher Erklärungen von Staatspräsident Havel
aufgefordert, fortbestehende Gesetze und Dekrete aus den Jahren 1945 und
1946 aufzuheben, soweit sie sich auf die Vertreibung von einzelnen Volksgrup-
pen in der ehemaligen Tschechoslowakei beziehen“. Auch der österreichische
Nationalrat hat in einer Entschließung vom 19. Mai 1999 „betreffend die Auf-
hebung der ‚Benes-Dekrete‘ und der ‚AVNOJ-Bestimmungen‘“ im früheren
Jugoslawien zum Vertreibungsunrecht nach Ende des Zweiten Weltkrieges
Stellung genommen.
B. Lösung
Ablehnung des Antrages, in welchem die Bundesregierung aufgefordert wird,
im Sinne der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. April 1999
und des österreichischen Nationalrates vom 19. Mai 1999 tätig zu werden.
Mehrheitsentscheidung im Ausschuss
C. Alternativen
Keine
D. Kosten
Keine
Drucksache
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– 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 14/1311 abzulehnen.
Berlin, den 5. April 2000
Der Auswärtige Ausschuss
Hans-Ulrich Klose
Vorsitzender
Markus Meckel
Berichterstatter
Christian Schmidt (Fürth)
Berichterstatter
Dr. Antje Vollmer
Berichterstatterin
Ulrich Irmer
Berichterstatter
Dr. Dietmar Bartsch
Berichterstatter
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 –
Drucksache
14/
3203
Bericht der Abgeordneten Markus Meckel, Christian Schmidt (Fürth),
Dr. Antje Vollmer, Ulrich Irmer und Dr. Dietmar Bartsch
I.
Der Deutsche Bundestag hat den vorliegenden Antrag auf
Drucksache 14/1311 in seiner 63. Sitzung am 28. Oktober
1999 beraten.
Der Antrag auf Drucksache 14/1311 wurde an den Auswär-
tigen Ausschuss federführend überwiesen und an den Aus-
schuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, den Aus-
schuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union
sowie an den Ausschuss für Kultur und Medien mitberatend
überwiesen.
II.
Der
Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe
hat den Antrag auf Drucksache 14/1311 in seiner
29. Sitzung am 1. Dezember 1999 beraten. Er empfiehlt
dem federführenden Ausschuss mit den Stimmen der Frak-
tionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und PDS gegen
die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU bei Abwesenheit
der Fraktion der F.D.P. die Ablehnung des Antrages.
Der
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäi-
schen Union
hat den Antrag auf Drucksache 14/1311 in sei-
ner 42. Sitzung am 22. März 2000 beraten. Er empfiehlt
dem federführenden Ausschuss mit den Stimmen der Frak-
tionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und PDS gegen
die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU und bei Enthal-
tung der Fraktion der F.D.P., den Antrag abzulehnen.
Der
Ausschuss für Kultur und Medien
hat in seiner
30. Sitzung am 22. März 2000 einstimmig auf die Mitbera-
tung zum Antrag auf Drucksache 14/1311 verzichtet.
III.
Der
Auswärtige Ausschuss
hat den Antrag auf Drucksache
14/1311 in seiner 43. Sitzung am 5. April 2000 beraten.
Er empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, F.D.P. und PDS gegen die
Stimmen der Fraktion der CDU/CSU bei einer Stimment-
haltung aus der Fraktion der CDU/CSU, den Antrag auf
Drucksache 14/1311 abzulehnen.
Berlin, den 5. April 2000
Markus Meckel
Berichterstatter
Christian Schmidt (Fürth)
Berichterstatter
Dr. Antje Vollmer
Berichterstatterin
Ulrich Irmer
Berichterstatter
Dr. Dietmar Bartsch
Berichterstatter